Drogenfund nach Polizeieinsatz. Welche Strafe ist zu erwarten?
Liebe Community,
heute gab es wegen zwei Mitbewohner unseres Hauses einen Polizeieinsatz.
Die Polizei hat Cannabis (Hanf) bei der Begehung des Hauses sichergestellt.
Welche Strafe kommt jetzt auf unseren Mitbewohner zu ? Drogenmenge angeblich 250g Cannabis.
Der Mitbewohner ist schon Vorbestraft ob er noch eine Bewährung hat wissen wir nicht.
5 Antworten
250g ist eine erhebliche menge. Hier spricht man nicht mehr von einem Vergehen sondern einer Straftat. Derartige Mengen können nur schwer mit ,,Eigenbedarf“ begründet werden. Wenn klargestellt werden kann, dass das Cannabis weiter verkauft werden sollte (Handel betreiben) dann sieht es sehr schlecht aus.
Ohne Vorstrafen wird es zu einer hohen Geldstrafe, Bewährungsstrafe, der Teilnahme an einem Aufklärungskurs, Eintragungen bei der Führerscheinstelle und das übliche geben.
Mit Vorstrafe oder dem klaren Indiz des Handel betreibens, vermute ich eine Haftstrafe.
Bei 250 Gramm wird der Staatsanwalt versuchen auf Handel anzuklagen, das würde auf jeden Fall ein Haftstrafe bedeuten. Ansonsten könnte er nochmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Bei 250g Cannabis ist auf jeden Fall mit mehr als 7,5g THC zu rechnen, somit handelt es sich juristisch um eine "nicht geringe Menge".
Das Strafmaß findet sich somit in §29a BtMG ff. Im günstigsten Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr vor (welche aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann) .
Kommen hingegen noch weitere qualifizierte Tatbestände hinzu (zB. Bandenmitglied, Einfuhr, Waffenbesitz), dann liegt das Mindeststrafmaß bei 2 bis 5 Jahren - ohne die Möglichkeit der Bewährung.
Wie? Wolltest du keine genaue Antwort, sondern eher so Bla-Bla?
OK, wenn du darauf bestehst:
"Drogen sind schlecht, mmmkay?"
Auf jeden Fall Gefängnis
250 g sind ja nicht unwesentlich. Mit Vorstrafe kann das ohne weitere eine Haftstrafe bedeuten.
oh je ... dann haben wir wieder ein Zimmer fei :)