Drogenfund nach Polizeieinsatz. Welche Strafe ist zu erwarten?

5 Antworten

250g ist eine erhebliche menge. Hier spricht man nicht mehr von einem Vergehen sondern einer Straftat. Derartige Mengen können nur schwer mit ,,Eigenbedarf“ begründet werden. Wenn klargestellt werden kann, dass das Cannabis weiter verkauft werden sollte (Handel betreiben) dann sieht es sehr schlecht aus.

Ohne Vorstrafen wird es zu einer hohen Geldstrafe, Bewährungsstrafe, der Teilnahme an einem Aufklärungskurs, Eintragungen bei der Führerscheinstelle und das übliche geben.

Mit Vorstrafe oder dem klaren Indiz des Handel betreibens, vermute ich eine Haftstrafe.

Otto254118 
Fragesteller
 04.11.2019, 21:32

oh je ... dann haben wir wieder ein Zimmer fei :)

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Bei 250 Gramm wird der Staatsanwalt versuchen auf Handel anzuklagen, das würde auf jeden Fall ein Haftstrafe bedeuten. Ansonsten könnte er nochmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Otto254118 
Fragesteller
 04.11.2019, 20:57

danke wir warten jetzt erst mal ab

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Bei 250g Cannabis ist auf jeden Fall mit mehr als 7,5g THC zu rechnen, somit handelt es sich juristisch um eine "nicht geringe Menge".

Das Strafmaß findet sich somit in §29a BtMG ff. Im günstigsten Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr vor (welche aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann) .

Kommen hingegen noch weitere qualifizierte Tatbestände hinzu (zB. Bandenmitglied, Einfuhr, Waffenbesitz), dann liegt das Mindeststrafmaß bei 2 bis 5 Jahren - ohne die Möglichkeit der Bewährung.

Auf jeden Fall Gefängnis

250 g sind ja nicht unwesentlich. Mit Vorstrafe kann das ohne weitere eine Haftstrafe bedeuten.