Darf man eine Hochzeitstorte, so wie ne Flasche Sekt zu einen Gasthof wo man dann das Essen hat mitnehmen?

5 Antworten

Beides ist grundsätzlich nicht erlaubt!

Hier muss der Gastwirt zustimmen!

Er kann für beides, ein Korkgeld und oder ein Tellergeld fordern.

Es entgeht ihm ja ein Gewinn durch den nicht verkauften Sekt und ebenso bei dem Kuchen. Kosten entstehen ja auch, da sowohl die Teller wie Gläser ja aufbereitet werden müssen und ggf. Personal den Kuchen verteilt etc.

Bei Hochzeitstorten ist es üblich, dass die nicht vom Gastwirt geliefert wird. Eine besondere Flasche Sekt dürfte auch kein Problem sein.

Nur wenn Getränke in größerem Umfang vom Gast mitgebracht werden, sollte man das mit den Gastwirt vorher abklären. Wahrscheinlich wird er als Ausgleich für seinen entgangenen Erlös ein sogenanntes Korkengeld verlangen.

so etwas klärt man vorher bei einem Beratungsgespräch.

wer für was Zuständig ist.

Oft sind die Gastwirte froh wenn sie sich die Deko und die Torten sparen können.

wenn du natürlich all Inklusive Buchst hast du zwei Torten

Sebstverständlich!

Hochzeiten werden pro Person abgerechnet. Auch Kekse, Torten sowieso, ..., kommen von außen. Sekt kann man auch extra abrechnen.

Einfach vorher fragen, das sollte aber kein Problem sein, schließlich haben die meisten Gaststätten keinen eigenen Konditor ;)