Darf die Polizei die taschen in der Bahn wegen "Stichprobenkontrolle" untersuchen?
Ich wurd vor ein paar Tagen von der Polizei im Zug kontrolliert. Erst haben sie nach den ausweisen gefragt und danach sollte es eine Taschenkontrolle geben.
Ich hab gefragt auf welchen Tatverdacht hin, darauf wurde gesagt wegen Stichprobenkontrollen.
Es wurde einmal reingeschaut, einmal in die Federtasche danach geruchstest auf Cannabis.
Jetzt meine Frage: War das ein berechtigter Grund.
Es war die Bundespolizei
Danke für die Antworten
6 Antworten
Ich hab gefragt auf welchen Tatverdacht hin, darauf wurde gesagt wegen Stichprobenkontrollen
Es bedarf keines Tatverdachts. Die Durchsuchung nach BPolG ist eine reine gefahrenabwehrende Maßnahme und es gibt viele Gründe, die die Durchsuchung rechtfertigen. Von daher kann hier keiner sagen, ob die Durchsuchung gerechtfertigt war.
Tipp: schau in den § 44 BPolG
Ja, die Polizei darf Reisende ohne Tatverdacht durchsuchen.
Erstmal heißt es nicht "Bullen"...
Zweitens geht es um die Verhältnismäßigkeit...
Drittens ist es Schikane, wenn z.B. nur "Dunkelhäutige" oder sonstige Migranten "zufällig" ausgewählt werden...
Viertens gibt es bestimmt in den Beförderungsbedingungen der Bahn einen Passus dazu, dass Stichproben gemacht werden dürfen... es werden ja auch diese vielen "Befragungen" gemacht...
Die Beförderungsbedingungen der Bahn haben damit nun nichts zu tun... ;-)
Ja, dürfen die. Wenn man halt verdächtig ist, Drogen dabei zu haben und man zustimmt, dürfen die in die Tasche rein gucken.
Taschenkontrollen brauchen einen hinreichenden Tatverdacht.
Problem ist nur sobald man sich weigert geht die Sache dann richtig los. dann darfst du mit geschlossener Tasche aufs Revier wo dann ein Affentanz aufgeführt wird bis sie rein schauen können.
Wer also nichts zu verheimlichen hat sollte für sein eigenen Frieden dem einfach zustmmen.
Nein, es brauch nach dem POLG keinerlei Tatverdacht. Die Anwesenheit im ÖPNV reicht völlig.