Darf der Lehrer das?
Ich war nach der Schule auf denn weg zur Bushaltestelle und nicht in der Nähe von Schulgelände habe eine Zigarette geraucht und mein Klassen Lehrer hat da was in denn Brief Kasten geworfen und meinte ich soll die wegwerfen habe ich aber nicht gemacht und er meinte ich nehme dich nicht mit zur Klassenfahrt die nächste Woche ist
5 Antworten
Wenn Du unter 16 Jahre bist, begehst Du eine Straftat. Dabei ist es egal, ob das auf dem Schulgelände ist oder wo anders. Wenn Du Raucher bist, ist zu erwarten, daß Du auch auf der Klassenfahrt rauchst, damit gegen Regeln verstößst und andere Schüler negativ beeinflusst. Ich würde Dich auch nicht mitnehmen. Das gibt nur Ärger.
Ihm darf das rauchen nicht gestattet werden oder ihm Tabakwaren in der Öffentlichkeit gegeben werden.
Der Konsunm von Tabakwaren in der Öffentlichkeit ist zwar für Minderjährige verboten, aber es ist KEINE Ordnungswidrigkeit und auch KEINE Straftat.
Ein Jugendlicher kann nicht gegen sein eigenes Schutzgesetz verstoßen!
Mag ja sein, dass er außerhalb der Schule seinem Erziehungsauftrag nicht nachkommen muss.
Nur wie sieht das praktisch aus? Von 08:00 -15:30 ist er für dich verantwortlich und ab 15:31 kannst du ihm den Buckel runter rutschen?
Und am Ende sitzt er am längeren Hebel. Wenn er es moralisch nicht verantworten kann dich mitzunehmen (schlechter Einfluss ...) oder wenn er sich mal entscheiden muss für 4- oder 5, wird er sich daran erinnern, ob du ihn immer respektierst oder nur wenn du musst.
Wenn Du minderjährig bist, dann ja. Der Lehrer müsste eigentlich auch Deine Eltern in Kenntnis setzen.
Gewöhn Dir den Sch... bloß nicht an. Ich rauche seit fast 50 Jahren und bin nie davon weg gekommen.
Da er auf der Klassenfahrt die Aufsicht über dich hat und annehmen muss, dass du auch dort rauchen wirst, darf er dich natürlich ausschließen, wenn du unter 18 bist... denn unter 18 ist rauchen VERBOTEN !!
er meinte ich nehme dich nicht mit zur Klassenfahrt die nächste Woche ist
eine derartige Sanktion wäre unzulässig, zumal er außerhalb der Unterrichtszeit (außer auf Klassenfahrten), bzw. des Schulgeländes nicht weisungsbefugt ist.
Nein. Der Lehrer muss niemanden mitnehmen, von dem zu erwarten ist, daß es sich nicht an die Regeln hält, nämlich auf der Klassenfahrt nicht zu rauchen.
Der Lehrer hat während der Klassenfahrt die Aufsichtspflicht und käme in Teufels Küche, wenn der FS noch keine 18 ist und während der Klassenfahrt raucht.
Nein, er begeht keine Straftat wenn er raucht. Nenn uns doch mal die Rechtsgrundlage.