Club Hausverbot nach Krankenwagen rufen?
Hey, ich war vor vier Monaten mit einer Freundin im Club und wir haben beide einiges getrunken. Irgendwann bin ich dann recht alkoholisiert gestolpert und hingefallen (leicht auf den Kopf), und dann waren meine Lichter aus. Man hat vorsichtshalber einen Krankenwagen zum Club gerufen und ich wurde ins Krankenhaus gebracht.
Ich habe laut Zeugen keinen Aufstand gemacht, sondern war einfach knockout, nicht bei Bewusstsein. Das Personal hat nichts zu meiner noch ansprechbaren Freundin gesagt, es war keine Polizei da und der Vorfall ist jetzt auch schon ein bisschen her.
Ist das Grund für ein Hausverbot? Werden sich bei Vorfällen mit Krankenwagen die Personalien notiert oder könnte ich es in einer Weile nochmal versuchen, dort reinzukommen?
4 Antworten
Deine Personalien hat der Rettungsdienst und auch das behandelnde Krankenhaus. Die werden dort benötigt, um eine nachweisbare Dokumentation zu haben und auch zur Abrechnung. Der Club wird dir aufgrund des Rettungseinsatzes kein Hausverbot erteilen, es sei denn du hättet randaliert oder irgendetwas zerstört.
klar, hab mich bloß gefragt, ob das clubpersonal sich da auch namen aufschreiben würde - man hört ja immer mal wieder, dass so manch gut besuchter club blacklists hat :,) aber gut zu wissen, das beruhigt mich etwas. war nichtmal im stande zu randalieren, einfach nur im schlummerland.
Ein Hausverbot muss dir erteilt werden. Mündlich oder schriftlich. Du hast also derzeit keines.
Natürlich kann dir dennoch der Einlass verweigert werden, falls sich die Security erinnert. Das Hausrecht haben sie immer.
Wenn man sich nicht beherrschen kann ist das auf jeden Fall eine Berechtigung für ein Hausverbot und für weitere Unannehmlichkeiten
Aber allein dein stark alkoholisierter Zustand ist Grund genug.
sie können dich ohne begründung abweisen, da sie hausrecht haben.
wäre hilfreich zu beachten, dass ich es gut rausgeschafft hätte, wäre ich nicht auf einer stufe gestolpert und unglücklich hingefallen. 😅 passiert tatsächlich auch nüchternen leuten.