Als Zeuge selbst belastet?

3 Antworten

Und genau deswegen geht man, wenn man Dreck am stecken hat, niemals nie zur Polizei etwas aussagen und tut's vor Gericht nur mit Anwalt. Da haben sie mal wieder schön wen verarscht...

Ob und was da jetzt passieren kann, sagt dir ein Fachanwalt, wir können das nur sehr schwer beurteilen, ohne das Verfahren zu kennen.

Der Richter sagte mir dann vor Gericht, dass ich keine Aussage verschweigen darf, da mein Strafverfahren schon abgeschlossen ist und ich mich deshalb nicht selber belasten kann.

Was war der Grund des Verfahrens? Wenn es tatsächlich um den Erwerb von dem Angeklagten ging, kann Dir nichts passieren. Sollte es aber eine andere Sache gewesen sein kann es eng werden.

Decon201 
Fragesteller
 26.10.2021, 10:44

Der Grund des Verfahren gegen mich (was schon vorbei ist) war Kauf von cannabis von dem Angeklagten.

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Artus01  26.10.2021, 10:46
@Decon201

Dann bist Du aus der Nummer auch raus. Wahrscheinlich war es ohnehin Grund der Verfahrenseinstellung von Dir eine entsprechede Frage beantwortet zu bekommen.

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Decon201 
Fragesteller
 26.10.2021, 10:49
@Artus01

Mein Verfahren wurde schon vor 2 Jahren wegen geringfügigkeit eingestellt. Habe jz nur Angst dass erneut eins gestartet wird, weil ich jetzt vor Gericht gesagt habe ich hätte mehrmals gekauft.

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Artus01  26.10.2021, 10:53
@Decon201

Wenn es sich immer noch um die gleiche Sache gehandelt musst Du keine Probleme fürchten. Solltest Du allerdings nach der Verfahrenseinstellung noch gekauft haben bist Du selbst Schuld wenn es Probleme gibt. Ich befürchte fast dass das der Fall war.

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Decon201 
Fragesteller
 26.10.2021, 10:56
@Artus01

Nein, das ist nicht der Fall. Habe seitdem das Verfahren vor 2 Jahren gegen mich eröffnet wurde, nie wieder bei dem Angeklagten etwas gekauft. Ich habe auch nie wieder mit ihm gesprochen oder gechattet oder sonst wie Kontakt aufgenommen.

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Sag mal, hast du keinen Anwalt?

Decon201 
Fragesteller
 26.10.2021, 10:46

Bin Student und habe kein Geld für einen Anwalt. Da gehe ich lieber das Risiko ein eine kleine Geldstrafe zu zahlen, sollte es denn dazu kommen. Habe ja nur kleinste Mengen erworben und bin nicht vorbestraft, also wird das Strafmaß (sollte es eines geben) relativ klein sein

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