Alkohol im Restaurant?

5 Antworten

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 
1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Folglich —> Ja, wenn du über 14 bist und von einer personensorgeberechtigten Person begleitet wirst.

Ab 14 in Begleitung der Erziehungsberechtigten.

ab 16. Deine Eltern ändern nichts daran, es sei denn sie lassen dich an ihrem Glas nippen