Ab wann beginnt die Sperrfrist?
Ich hatte am 13.06 ein Vorfall mit Alkohol am Steuer, wo die Polizei direkt meinen Führerschein eingezogen hat. Heute kam Bescheid das dass Urteil seit dem 13.08 rechtskräftig ist. Nun stellt sich mir die Frage ob Die sperrfrist seit Abgabe am 13.06 zählt, oder seit dem das Urteil Rechtskräftig ist.
2 Antworten
Die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis beginnt grundsätzlich mit der Rechtskraft des Gerichtsurteils.
Wurde der Führerschein bereits vor dem Urteil von der Polizei vorläufig entzogen und sichergestellt, wird diese Zeit auf die Gesamtdauer der Sperrfrist angerechnet (= abgezogen).
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Strafrecht, Rechtslage & Gesetze
Meiner Meinung nach ab Rechtskraft des Urteils.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.