Ab wann beginnt die Sperrfrist?

2 Antworten

Die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis beginnt grundsätzlich mit der Rechtskraft des Gerichtsurteils.

Wurde der Führerschein bereits vor dem Urteil von der Polizei vorläufig entzogen und sichergestellt, wird diese Zeit auf die Gesamtdauer der Sperrfrist angerechnet (= abgezogen).

Meiner Meinung nach ab Rechtskraft des Urteils.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.