Ist Cousin und Cousine Inzest?

Nein ist nicht inzest 53%
Ja ist inzest 33%
Grauzone 14%

43 Stimmen

Kruemel5202  20.05.2025, 12:15

Wie alt bist du

Clitty5678 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 12:16

Egal für diese Frage

13 Antworten

Nein ist nicht inzest

Inzest ist nur zwischen nahen Blutsverwandten, also Vater+Tochter,Mutter+Sohn, Bruder und Schwester. Alles andere ist zwar in der Gesellschaft verpönt, aber kein Inzest.

Woher ich das weiß:Recherche

Morneu0908  20.05.2025, 12:23

Aber ob die Kinder da so gesund auf die welt kommen ist ja trotzdem in den Sternen geschrieben, alsoooo…

Myxin11  20.05.2025, 12:29
@Morneu0908

Das ist völlig unproblematisch. Die einzige Möglichkeit, das die Kinder krank auf die Welt kommen, ist wenn die Erbanlagen der Eltern einen Defekt haben, oder wenn man in der Schwangerschaft als Mutter raucht, oder Drogen nimmt. Dazu zählt auch Alkohol. Das ist ja auch eine Droge.Aber das ist ja auch bei Eltern, die nicht miteinander Verwandt sind der Fall.

Nein ist nicht inzest

Das ist gesetzlich geregelt.

Nein ist nicht inzest

Nein das ist erlaubt, nur Bruder und Schwester und Vater /Tochter, Mutter/ Sohn ist Inzest.

Diese Frage könnte in Österreich noch interessant werden, da hier bereits geplant war, dass Ehen zwischen Verwandten bis zum 6. Grad verboten werden. Noch wurden das Gesetz zwar nicht geändert, aber man wird es sehen.

Eigentlich wäre dabei auch die Heirat U18 komplett gefallen, aber da hat man dann doch noch die Ergänzung "ab 16 mit Erlaubnis der Eltern" eingebracht.

In Österreich besteht gem § 6 EheG ein Eheverbot zwischen Blutsverwandten in gerader Linie. Zu der geraden Linie zählen z.B. Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder. Jedoch ist es aktuell möglich, innerhalb der Blutsverwandtschaft seinen Cousin oder seine Cousine zu heiraten.

Das soll auch ab dem 1.11.2024 nicht mehr möglich sein, da das Eheverbot dahingehend ausgeweitet wird. Dies bedeutet, dass eine Heirat zwischen Cousin und Cousine, Nichten und Neffen sowie Tanten und Onkeln nicht mehr möglich sein wird. Dieses Verbot betrifft auch das Institut der eingetragenen Partnerschaft. Wird gegen das Eheverbot gem § 6 EheG verstoßen, ist die Ehe nichtig und wird in Österreich nicht anerkannt.

Wenn das so durchgeht: Bezeichnet man diese Verbindungen dann auch als Inzest?