Inzest


01.03.2025, 10:17

Würde mich gerne über nen Kommentar freuen 😊

Nein nie im Leben 61%
Ja würde probieren 22%
Hab ich vielleicht schon... 18%

51 Stimmen

Jackson72158  03.03.2025, 04:19

Und wie ist es bei dir?

Jhknbbn 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 00:45

Wer weiß

9 Antworten

Ich finde es völlig ok. Es geht niemanden etwas an, solange Konsens und das entsprechende Alter da ist. Vor allem dem Staat geht es dann nichts an, was 2 erwachsene Menschen im Schlafzimmer machen. Die Gesetze bedürfen einer Modernisierung/Anpassung.


Viking90  10.03.2025, 12:12

Das sehe ganz genauso👍☺️

Urbaxboy  14.05.2025, 12:37

Sehe ich genau so

Ja würde probieren

ja, würde gerne mit meiner schwester ....

sehen uns nackig und haben uns auch angefasst schon!


Jhknbbn 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 13:18

Sorry wie kamm, es denn zu dieser Handlung

Jhknbbn 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:08

Wie kommst dazu?

Ja würde probieren

warum nicht, wenn beide es wollen, dürfen nur keine Kinder entstehen das wär strafbar


Adrianivus  28.02.2025, 21:14
Strafgesetzbuch (StGB)§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html

Es ist also auch strafbar, wenn keine Kinder entstehen.

Marvin77598  03.06.2025, 15:40
@Adrianivus

Wo kein Kläger da kein Richter. Desweiteren wenn es einvernehmlich ist . Dann interessiert auch dieses Gesetz niemanden .

Adrianivus  03.06.2025, 16:40
@Marvin77598

Ob es einvernehmlich ist, ist rechtlich egal. Eine Straftat bleibt eine Straftat, auch wenn sie im Einvernehmen beider Beteiligten geschieht.

Adrianivus  03.06.2025, 16:47
@Adrianivus

Die Strafverfolgung hier ist nicht an eine Anzeige gebunden. Sobald die Staatsanwaltschaft das mitbekommt muss sie ermitteln. Zumal es mir bei meinem Kommentar nicht um das ging was möglich ist, sondern um das was legal ist. Und der Antwortgeber lag hier mit seiner Einschätzung eben falsch.

Hab ich vielleicht schon...

Es ging um den reinen Spaß.

M22

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Moralisch flexibel, experimentierfreudig und Sexarbeit.

Jhknbbn 
Beitragsersteller
 07.03.2025, 17:30

Mit wem wenn es nicht zu persönlich ist

Hab ich vielleicht schon...

Habe ich regelmäßig und finde es äußerst schön und auch geil.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung