Zählt Sexuelle Belästigung an einer Frau auch wenn man ihr einen Brief schreibt mit Sexuellen inhalten?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja das ist daselbe 77%
Nein das ist keine Sexuelle belästigung sondern nur ein Brief 23%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein das ist keine Sexuelle belästigung sondern nur ein Brief

Wenn Du schreibst es wäre Dein Traum mit ihr Sex zu haben ist es nur ein Brief , ggf ein Angebot für Sex.

Schreibst Du aber wenn sie nicht möchte wirst Du Gewalt anwenden ist es das, ggf sogar Erpressung.

Schreibst Du ihr jeden Tag , Woche etc ein Brief und sie will das nicht ist es stalken.

Ja das ist daselbe

Belästigung leibt auch Belästigung, wenn du es auf eine Steintafel krizelst und ihr diese als Paket zukommen lässt.

bei einem einzelnen Vorfall würde ich es wohl ignorieren, aber wenn sich sowas öfter ergibt, dann wäre ich sehr schnell mit sämtlichen Beweisen (die du mir dann ja dankbarerweise in Papierform übergeben hast) bei der Polizei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pansexuel, liebe den Menschen, nicht den Körper
Ja das ist daselbe

Ich würde es aber ignorieren. Außer es kommt nochmal vor. Dann würde ich zur Polizei

poppedelfoppe 
Fragesteller
 07.09.2023, 15:28

denkst du gibts auch Frauen die so nen Brief erwidern würden ?

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Lotti3516  07.09.2023, 15:30
@poppedelfoppe

Irgendeine würde das sicher machen. Ich glaube aber, dass die Mehrheit es ignorieren würde und ein paar es sicher auch direkt als sexuelle Belästigung sehen würden und damit dann zur Polizei gehen würden.

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Nein das ist keine Sexuelle belästigung sondern nur ein Brief

Wenn man streng nach der rechtlichen Definitonen geht kann es eigentlich keine "sexuelle Belästigung" in Schriftform oder sprachlich geben. Das heißt aber noch lange nicht, dass sowas ok sei.

TheQ86  07.09.2023, 15:22

Zumindest im Strafrecht hast du Recht. Arbeitsrechtlich können auch Aktionen ohne Berührung durchaus sexuelle Belästigung sein.

Auszug aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz:

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch non-verbale Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder.
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xNevan  07.09.2023, 16:46
@TheQ86
Arbeitsrechtlich können auch Aktionen ohne Berührung durchaus sexuelle Belästigung sein.

Vielen Dank für die Ergänzung/Korrekur!

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hansmeiser792  07.09.2023, 15:30

Verbale sexuelle Belästigung wird bald als Straftat angesehen. Ein geschriebener Brief mit verstörenden Inhalten ist sogar als Beweismittel zugelassen. Wenn perverse Fantasien an eine Person gesendet werden, dann kann man auch davon ausgehen, dass der Briefverfasser eventuell ein Stalker oder eben ein Perverser ist, der sexuelle Absichten an einer Person hat, die er möglicherweise auch ausüben will. Wenn man es anzeigt, kann man aber größtenfalls ein Annäherungsverbot erwirken, also erstmal ein Annäherungsverbot beim Amt vorort beantragen und alles weitere wird dann besprochen.

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xNevan  07.09.2023, 16:48
@hansmeiser792
Verbale sexuelle Belästigung wird bald als Straftat angesehen.

Ah ok. Das das im Begriff ist eingeführt zu werden ist mir tatsächlich nicht bekannt gewesen. Macht aber durchaus Sinn.

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hansmeiser792  07.09.2023, 16:53
@xNevan

Verbale äußerungen wurden bislang nicht geahndet. die SPD legte dieses Jahr Juni den Vorschlag vor. Demnach wird in Zukunft auch eine anstößige Bemerkung/Beleidigung sexueller Hinsicht nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Straftat. Ordnungswidrigkeit sind meist kleine Bußgelder ohne Anzeige. Straftaten kommen vor Gericht und es wird teurer.

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xNevan  07.09.2023, 17:15
@hansmeiser792

Macht durchaus Sinn. Aber müsste dazu nicht der Wortlaut des StGB geändert werden?

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hansmeiser792  07.09.2023, 17:28
@xNevan

Wird dann wohl dementsprechend, falls der Vorschlag verabschiedet wird, umgesetzt. Es ist manchmal nicht einfach, weil jeder eine andere Auffassung von Witzen, Ironie oder Sarkasmus hat. Wenn du dann immer wieder dasselbe hörst, dann nervt weniger das Gesagte, sondern die Häufigkeit. Bei manchen hängt das Hirn wie ein Sprung in der Schallplatte. Vielleicht hilft dieser Schubs im StGB, dass bei manchen die Nadel wieder in die richtige Rille hüpft....

Wenn es eine sexuelle Bemerkung war, ist es unerheblich, ob sie als Witz, Ironie, Sarkasmus oder "kollegial" gemeint war. Die Andeutung auf Körperteile (Brust, Hintern, Gemächt und zwischen den Beinen) sind nunmal intime Andeutungen. Die Frage vorher, ob es die Person stört, wurde nicht gestellt.

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Ja das ist daselbe

Für mich wäre es trotzdem belästigend und sehr seltsam. Ich würde es ignorieren. Wenn es nochmal passiert zur Polizei.