wurdet ihr mal erwischt?

2 Antworten

Nein weil ich mich an Gesetze halte

Gemäß § 183a StGB wird die Erregung öffentlichen Ärgernisses mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Ja, im Park. Diejenige hat so getan als hätte sie uns nicht gesehen.