War das Diebstahl an der Selbstbedienungskasse?
Ich war heute beim Discounter und habe an der SB Kasse Artikel für 15,62 € eingescannt und in meine Tasche gepackt. Ich habe dann bis ca. 9 € Münzen eingeworfen. Dann hatte ich keine Münzen mehr und hab einen 50 € Schein eingegeben. Daraufhin ist die SB Kasse stehengeblieben und das rote Licht ging an. Nachdem ich 5 Minuten dumm rum stand, griff offenbar der einzige echte Kassierer von seiner Kasse aus auf die SB Kasse zu und machte etwas. Die SB Kasse sprach nun zu mir und sagte "Bitte entnehmen Sie Ihr Wechselgeld" und spuckte den 50 € Schein aus und meine Münzen in anderer Stückung aus. Auf dem Display erschien die Ansage "Bitte entnehmen Sie ihr Restgeld". Nachdem ich eine weitere Minute da stand nahm ich das Geld und den Einkauf und verließ den Laden. Dass das nun nicht so die tolle Reaktion war, ist mir klar, aber war das nun rein RECHTLICH Diebstahl?
5 Antworten
Ja ist es. Du musst eigentlich dann auf das Personal zu gehen.
Aber Diebstahl ist einkalkuliert...
Ich sehe hier eher kein Diebstahl denn was kann der Kunde dafür wenn die SB Kasse den Fehler macht und das Geld auszahlt das ist eher ein technisches versagen der Kasse als Diebstahl.
Mir ist beim Einkaufen auch schon an einer normalen Kasse passiert das der dortige Kassierer einen Artikel vergessen hat zu scannen und es mir erst Zuhause aufgefallen ist, wenn der Kassierer vergisst in der hecktig einen Artikel zu scannen ist das auch kein Diebstahl weil ich ja davon ausgehen kann das bei einer personenbedienten Kasse der Vorgang in Ordnung ist.
Und wenn ich Mal an einer SB Kasse zahle schaue ich mir den Bildschirm nochmals an und vergleiche bevor ich die Zahlung starte.
du hast dein ganzes Geld wiederbekommen und somit hast du gewusst das du nicht gezahlt hast und bist mit der Ware gegangen, das ist natürlich Diebstahl.
auch wenn die Kasse einen Systemfehler hatte ist es für dich kein Grund ohne zu zahlen zu gehen, du hättest es sagen müßen, die Kassiererin hätte dann weitere Schritte einleiten können.
Die SB Kasse hat gesagt, ich soll das Geld nehmen!!!
Dies ist mein Stammsupermarkt. Ich will dort noch öfter einkaufen. Vielleicht teste ich morgen früh mal ob die Aktion aufgefallen ist. Denn da soll alles kameraüberwacht sein.
es ist doch schei... egal was die Kasse gesagt hat, du bist wissentlich ohne zu zahlen mit der Ware gegangen, und das ist Diebstahl, du hättest es aufklären müßen.
Wenn ein menschlicher Kassierer zuviel Geld rausgibt, muss man es nicht aufklären. Man muss es nur rausrücken, wenn er es zurückverlangt. Es scheint also kein Diebstahl zu sein.
Da dies mein Stammsupermarkt ist, werde ich es kein zweites Mal probieren.
Natürlich musst du es aufklären, wenn du es bemerkst, dass der menschliche Kassierer dir 50€ statt 10€ zurückgibt. Es wäre selbst da in der Art und Weise Diebstahl. Und egal was dir die SB Kasse gesagt hat: Du hast gewusst dass du für diesen Einkauf NICHTS bezahlt hast und bist gegangen, somit Diebstahl.
Das war bestimmt ein technischer Fehler der SB Kasse dafür können sie nicht belangt werden, die können passieren denn ich kenn das so wenn ich bei uns im Penny an der SB Kasse zahle ist auf dem Kassenbon ein Strichcode drauf den ich scannen muss damit die automatische Tür an der Kasse aufgeht.
Da du nicht für die Ware gezahlt hast, die du mit nach hause genommen hast, war das astreiner Diebstahl.
War sagt dann die Kasse ich soll mein Restgeld entnehmen? Warum sagt sie nicht "Ihr Einkauf wurde storniert, fangen Sie von vorn an?"
Weil Systeme anfällig für Fehler sind und man offenbar mit einkalkuliert hat, dass der Mensch intelligent genug ist, um zu wissen, ab wann er einen Angestellten zur Hilfe holt, anstatt mit dem Einkauf nach hause zu spazieren ohne ihn zu bezahlen.
Also mach nicht die Maschine für DEINE Entscheidung, nichts zu zahlen und mit dem Einkauf nach hause zu gehen, verantwortlich.
vor jahren habe ich versucht, in italien an der autobahn mautstelle mit meiner creditkarte zu zahlen, die zahlung wurde aber irgendwie nicht akzeptiert. es kamen italienische ansagen, die ich nicht verstanden habe. das ganze passierte im urlaubsreiseverkehr und in einem gigantischen stau. ich habe es immer wieder probiert, am ende hat man meine karte ausgeworfen und die schranke ging auf.
ich bin durchgefahren und davon ausgegangen, dass ich bezahlt habe.
fast 3 jahre später bekam ich post vom anwalt, man verlangte von mir die maut und mehrere hundert euro zur begleichung der rechnung eines inkasso unternehmens, was mich jahrelang gesucht und schliesslich gefunden habe.
eine verjährung griff nicht, weil dabei nur die zeit zwischen "tat" und "verfolgung" berücksichtigt werden würde, und nicht die zeit zwischen "tat" und feinden des "täters".
mal ganz abgesehen davon, dass ich maximal angepisst war, habe ich einen entsprechenden brief aufgesetzt und ihnen mitgeteilt, dass ich
a davon ausgehen musste, dass ich bezahlt habe, wenn die schranke aufgeht
b ich nicht verantwortlich bin, wenn ihr lesegerät fehlerhaft ist und meine creditkarte, die überall woanders einwandfrei funktioniert, nicht akzeptiert.
c sie das inkasso unternehmen beauftragt haben, und nicht ich, und ich es deswegen nicht bezahle.
dann habe ich das geld überwiesen (nur die maut, ca 20 euro) - und nie wieder was von den brüdern gehört.
was ich damit sagen will: solange dir nicht klar sein kann, dass du nicht bezahlt hast, ist es kein diebstahl. wenn du klar erkennen kannst, dass du das ganze geld zurück bekommst, also nichts bezahlt hast, ist es einer.
vielleicht ist es noch damit vergleichbar, dass du auch das geld zurückzahlen musst, wenn du zb versehentlich viel mehr als dein tatsächliches gehalt überwiesen bekommen hast. auch wenn der arbeitgeber einen fehler macht, bist du verpflichtet, diesen zu melden um den schaden gering zu halten. das hast du in deinem fall nicht getan.
Aber die Kasse hat doch von Restgeld und Wechselgeld geredet, nicht von Storno.