War das Diebstahl an der Selbstbedienungskasse?

5 Antworten

Ja ist es. Du musst eigentlich dann auf das Personal zu gehen.

Aber Diebstahl ist einkalkuliert...


Elemi 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:23

Aber die Kasse hat doch von Restgeld und Wechselgeld geredet, nicht von Storno.

Morty712  03.12.2024, 21:26
@Elemi

Tja..die Technik ist noch nicht ausgereift

Elemi 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:28
@Morty712

Es gab 4 SB Kassen und nur noch 1 menschlichen Kassierer, der bei jedem Alarm Zugriff auf die SB Kasse hat. Wie kann das dann nicht ausgereift sein.

Morty712  03.12.2024, 21:29
@Elemi

Geh einfach nochmal dahin, beschwer dich und geb deinen Diebstahl zu

Elemi 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:34
@Morty712

Ich geb doch keinen Diebstahl zu??? Ich gehe morgen, kaufe was und teste ob die mich wiedererkennen.

Ich sehe hier eher kein Diebstahl denn was kann der Kunde dafür wenn die SB Kasse den Fehler macht und das Geld auszahlt das ist eher ein technisches versagen der Kasse als Diebstahl.

Mir ist beim Einkaufen auch schon an einer normalen Kasse passiert das der dortige Kassierer einen Artikel vergessen hat zu scannen und es mir erst Zuhause aufgefallen ist, wenn der Kassierer vergisst in der hecktig einen Artikel zu scannen ist das auch kein Diebstahl weil ich ja davon ausgehen kann das bei einer personenbedienten Kasse der Vorgang in Ordnung ist.

Und wenn ich Mal an einer SB Kasse zahle schaue ich mir den Bildschirm nochmals an und vergleiche bevor ich die Zahlung starte.

du hast dein ganzes Geld wiederbekommen und somit hast du gewusst das du nicht gezahlt hast und bist mit der Ware gegangen, das ist natürlich Diebstahl.
auch wenn die Kasse einen Systemfehler hatte ist es für dich kein Grund ohne zu zahlen zu gehen, du hättest es sagen müßen, die Kassiererin hätte dann weitere Schritte einleiten können.


Elemi 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:37

Die SB Kasse hat gesagt, ich soll das Geld nehmen!!!

Dies ist mein Stammsupermarkt. Ich will dort noch öfter einkaufen. Vielleicht teste ich morgen früh mal ob die Aktion aufgefallen ist. Denn da soll alles kameraüberwacht sein.

Schubert610  03.12.2024, 21:39
@Elemi

es ist doch schei... egal was die Kasse gesagt hat, du bist wissentlich ohne zu zahlen mit der Ware gegangen, und das ist Diebstahl, du hättest es aufklären müßen.

Elemi 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:50
@Schubert610

Wenn ein menschlicher Kassierer zuviel Geld rausgibt, muss man es nicht aufklären. Man muss es nur rausrücken, wenn er es zurückverlangt. Es scheint also kein Diebstahl zu sein.

Da dies mein Stammsupermarkt ist, werde ich es kein zweites Mal probieren.

happylea13  04.12.2024, 18:03
@Elemi

Natürlich musst du es aufklären, wenn du es bemerkst, dass der menschliche Kassierer dir 50€ statt 10€ zurückgibt. Es wäre selbst da in der Art und Weise Diebstahl. Und egal was dir die SB Kasse gesagt hat: Du hast gewusst dass du für diesen Einkauf NICHTS bezahlt hast und bist gegangen, somit Diebstahl.

Kreisl2  18.03.2025, 22:01
@Elemi

Das war bestimmt ein technischer Fehler der SB Kasse dafür können sie nicht belangt werden, die können passieren denn ich kenn das so wenn ich bei uns im Penny an der SB Kasse zahle ist auf dem Kassenbon ein Strichcode drauf den ich scannen muss damit die automatische Tür an der Kasse aufgeht.

Da du nicht für die Ware gezahlt hast, die du mit nach hause genommen hast, war das astreiner Diebstahl.


Elemi 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:21

War sagt dann die Kasse ich soll mein Restgeld entnehmen? Warum sagt sie nicht "Ihr Einkauf wurde storniert, fangen Sie von vorn an?"

Lmorg  03.12.2024, 21:23
@Elemi

Weil Systeme anfällig für Fehler sind und man offenbar mit einkalkuliert hat, dass der Mensch intelligent genug ist, um zu wissen, ab wann er einen Angestellten zur Hilfe holt, anstatt mit dem Einkauf nach hause zu spazieren ohne ihn zu bezahlen.

Also mach nicht die Maschine für DEINE Entscheidung, nichts zu zahlen und mit dem Einkauf nach hause zu gehen, verantwortlich.

Elemi 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 21:26
@Lmorg

Mir geht es um die rechtliche Seite. Ich wollte zahlen. Hab sogar das Geld in das Ding vollständig reingeschoben.

Lmorg  03.12.2024, 23:13
@Elemi

Du hast nicht bezahlt und Ende. Rechtlich ist das Diebstahl. Punkt und aus. Da kannst du nix drehen.

vor jahren habe ich versucht, in italien an der autobahn mautstelle mit meiner creditkarte zu zahlen, die zahlung wurde aber irgendwie nicht akzeptiert. es kamen italienische ansagen, die ich nicht verstanden habe. das ganze passierte im urlaubsreiseverkehr und in einem gigantischen stau. ich habe es immer wieder probiert, am ende hat man meine karte ausgeworfen und die schranke ging auf.

ich bin durchgefahren und davon ausgegangen, dass ich bezahlt habe.

fast 3 jahre später bekam ich post vom anwalt, man verlangte von mir die maut und mehrere hundert euro zur begleichung der rechnung eines inkasso unternehmens, was mich jahrelang gesucht und schliesslich gefunden habe.

eine verjährung griff nicht, weil dabei nur die zeit zwischen "tat" und "verfolgung" berücksichtigt werden würde, und nicht die zeit zwischen "tat" und feinden des "täters".

mal ganz abgesehen davon, dass ich maximal angepisst war, habe ich einen entsprechenden brief aufgesetzt und ihnen mitgeteilt, dass ich
a davon ausgehen musste, dass ich bezahlt habe, wenn die schranke aufgeht
b ich nicht verantwortlich bin, wenn ihr lesegerät fehlerhaft ist und meine creditkarte, die überall woanders einwandfrei funktioniert, nicht akzeptiert.
c sie das inkasso unternehmen beauftragt haben, und nicht ich, und ich es deswegen nicht bezahle.

dann habe ich das geld überwiesen (nur die maut, ca 20 euro) - und nie wieder was von den brüdern gehört.

was ich damit sagen will: solange dir nicht klar sein kann, dass du nicht bezahlt hast, ist es kein diebstahl. wenn du klar erkennen kannst, dass du das ganze geld zurück bekommst, also nichts bezahlt hast, ist es einer.

vielleicht ist es noch damit vergleichbar, dass du auch das geld zurückzahlen musst, wenn du zb versehentlich viel mehr als dein tatsächliches gehalt überwiesen bekommen hast. auch wenn der arbeitgeber einen fehler macht, bist du verpflichtet, diesen zu melden um den schaden gering zu halten. das hast du in deinem fall nicht getan.