Sex nach der Verlobung im Islam (vor der Ehe)?
Also, wollte fragen wie es ist wenn man im Islam Verlobt ist und schon beim Shy5 (Iman) war und dort seine Einverständniserklärung gegeben hat, sowie die von den Eltern bekommen hat und Zeugen da waren.. was man im Arabischem "3aqd" nennt. Da ist man ja eigentlich islamisch schon verheirratet und wartet nur auf die Hochzeitsfeier...Darf man dann Geschlechtsverkehr haben? Obwohl man noch keine Hochzeit hatte?
4 Antworten
Nein, das darf man nicht. Es gibt zwar dieses Versprechen, aber eine typische Verlobung, wie man es hier in Europa kennt, ist im Islam nicht vorgesehen. Außerehelich bleibt außereheliche. Trotz Verlobung dürft ihr euch nicht alleine treffen oder schon zusammen leben, geschweige denn, Verkehr zu haben.
Habe oft von Fällen gehört (besonders bei Pakistanern) wo die das ausgenutzt haben und dann nicht mehr heiraten wollten, da erst ab der Heirat es gültig ist, alles andere ist verboten.
Sofern die Nikah vollzogen und die Trauung abgeschlossen ist und das Ehepaar die erste Hochzeitsnacht verbringt, erst dann ist der Geschlechtsverkehr gültig und nicht Zina. Alles was vorher passiert oder passiert ist gilt als Zina.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist Unzucht:
Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein. 24,2