Sex nach der Verlobung im Islam (vor der Ehe)?

4 Antworten

Nein, das darf man nicht. Es gibt zwar dieses Versprechen, aber eine typische Verlobung, wie man es hier in Europa kennt, ist im Islam nicht vorgesehen. Außerehelich bleibt außereheliche. Trotz Verlobung dürft ihr euch nicht alleine treffen oder schon zusammen leben, geschweige denn, Verkehr zu haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Habe oft von Fällen gehört (besonders bei Pakistanern) wo die das ausgenutzt haben und dann nicht mehr heiraten wollten, da erst ab der Heirat es gültig ist, alles andere ist verboten.

Sofern die Nikah vollzogen und die Trauung abgeschlossen ist und das Ehepaar die erste Hochzeitsnacht verbringt, erst dann ist der Geschlechtsverkehr gültig und nicht Zina. Alles was vorher passiert oder passiert ist gilt als Zina.

ArbeitsFreude  27.01.2019, 12:47

Halte ich für totalen Unsinn!

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Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist Unzucht:

Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein. 24,2

Quelle: http://islam.de/13827.php?sura=24