Sex mit verheirateter Frau?

Das Ergebnis basiert auf 37 Abstimmungen

Ich finde das schlimm 84%
Ich finde das nicht schlimm 11%
Hatte ich schon 5%

18 Antworten

Ich finde das schlimm

Ich finde sowohl die fremdgehende Frau als auch der Mann, der sich wissentlich auf die verheiratete Frau einlässt, fehlt es eindeutig an Anstand und Moral. Ich finde das schlimm. Und ihr Ehemann tut mir ziemlich leid.

Gowther2001  12.05.2023, 11:35

Es gibt allerdings auch offene Ehen und berufliche Gründe, aber wenn es fremdgehen ist dann stimme ich dir zu

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Gowther2001  12.05.2023, 15:38
@ZoeyPauk

Ja bei geschlossenen Beziehung ist das höchst verwerflich und verachtenswert

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Ich finde das nicht schlimm

es kommt auf die Umstände an, ob alle Beteiligten davon wissen, offene Ehe ect.

Ich finde das schlimm

ja, denn dann macht Ehe keinen Sinn mehr. man müsste dann Ehe komplett abschaffen. Und Kinder werden immer nur mit Besuchsrecht eines Partners erzogen. Je nachdem wie das Gericht schon kurz nach der Geburt entscheidet. Wer will sowas ?

oder aber man müsste die Moralvorstellung der Gesellschaft ändern. Also Ehe hätte nichts mit Sex zu tun. Und die Eskapaten des Fremdgehens würde so sein, dass trotzdem noch um den eigentlichen Partner gekümmert wird.

Wird aber schwer sowas durchzusetzen.

Ich finde das schlimm

Ist schon Asozial.

Dennoch würde ich hier der Frau einen viel größeren Vorwurf machen und als der Ehemann (sollte es rauskommen) der Frau die Hauptschuld geben.

Ich finde das nicht schlimm

Er ist ihrem Ehemann gegenüber keinerlei Verpflichtungen eingegangen.

SarahSchweiz  12.05.2023, 09:05

Wenn es um das Ausleben der Sexualität geht, ist noch nicht mal SIE ihrem eigenen Ehemann gegenüber Verpflichtungen eingegangen :-) Die "gesetzlich" bindende Ehe über das Standesamt verbietet keinen Sex mit anderen Partnern.

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S1lentium  12.05.2023, 09:44
@SarahSchweiz

Auch die ausschließliche Geschlechtsgemeinschaft ist nach gängiger rechtsauffassung eine eheliche Pflicht. Selbstverständlich steht es den Eheleuten frei, ihre Ehe nach belieben in beidseitigem Einverständnis zu gestalten, Untreue ohne vorherige Absprache ist jedoch eine Pflichtverletzung der Ehe.

Die ausschließliche Geschlechtsgemeinschaft ist natürlich nicht Einklagbar, die aus der Untreue resultierende Pflichtverletzung kann aber in Scheidungs- und Unterhaltsverfahren durchaus relevant sein.

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