Notwehrhandlung bei Sexueller Belästigung?
https://www.youtube.com/watch?v=o_AGCv-t1gA&ab_channel=DawoodAzhar
Der Junge geht aktiv auf das Mädchen zu, sagt ihr das sie heiß aussieht und fragt nach einem Kuss. Geht aber schon mit einer Kuss Bewegung in Richtung ihr Gesicht, sind bis jetzt nur ein paar Sekunden, sie gibt ihm daraufhin eine heftige Ohrfeige.
Frage ist halt, was wäre eine mildere Alternative ?
Ein Stupser, ein Anschreien wie z.B. Lass mich in Ruhe ?
Video nicht verfügbar. Danke für nichts.
Doch, man muss drauf klicken dann öffnet sich Youtube. Das Video geht auch nur 15 Sekunden und ist auch kurz beschrieben worden.
Ne.
Drauf Klicken, und dann ,, auf Youtube ansehen '' klicken. Vielleicht braucht man einen Youtube Account dafür.
Das ist wrgen Altersbeschränkung
Altersbeschränkung, ernsthaft?
5 Antworten
Ich konnte den Film auch nicht sehen. Ich werte auch nicht juristisch abgesichert - rein meine Meinung.
Eine sexuelle Belästigung sehe ich nicht. Er fasst sie nicht an, er macht keine sexualisierten, obszönen Sprüche.
Ich denke, er probiert mal - voll pubertierend - bei dem Mädel seine Grenzen aus. Das sehe ich nicht als Angriff,in Not ist das Mädel nicht.
Aber überrascht! Und dann klatscht sie halt zu…der Junge hat für sie ihre Grenzen überschritten. Andere Mädels würden vielleicht anders reagieren, lachen, kotzen…), das muss er lernen - dann halt auch lernen, dass er eine Gescheuert bekommt.
Fazit: Keine Notwehr, trotzdem - individuell für das Empfinden dieses Mädels, okay.
Da gibt es aber wirklich leichtere Methoden wie ein wegdrücken mit der Hand oder ein Schritt zurück der Junge sollte mit sowas aber rechnen
Die Reaktion war angemessen. Selbst mit einem Tritt in die Weichteile hätte er rechnen müssen.
War gerade gestern an einem Pfefferspray Kurs.
Die Ohrfeige ist zumutbar für den Angreifer.
Notwehr Rechtsgüter: sexuelle Integrität
Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung und Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.
hm aber nur diese dumme anmache sehe ich nicht als Notwehr an â la, du siehst heiß aus kann ich einen Kuss haben.
Aber wo er schon so eine Kuss Bewegung auf ihr Gesicht zumacht das finde ich schon grenzwertig.
Da gibt es kein milder es Mittel. Das war sogar noch zu harmlos. Der Typ ist Abschaum.
Fand die Reaktion genau richtig
Eine mildere Methode wäre denjenigen leicht zu schubsen bzw. wegzudrücken.
Eine heftige Ohrfeige ist m.E. Nicht das mildeste ihr zur Verfügung stehende Mittel dar
Ja aber würde das jetzt rechtlich unter Notwehr fallen ? Weil das ist ja schon sehr aufdringlich, also vor allem diese Kuss Bewegung.
Wie weit ist die Notwehr denn gedeckelt , also ist das in dem Fall dennoch erlaubt ? Was ist erforderlich, den rechtswidrigen Angriff sicher zu beenden?