Nacktheit in muslimischen Familien?
In den wohl meisten einheimischen Familien kommt es vor, dass man einander im privaten Bereich auch schon mal nackt sieht! Aber wie ist es in Familien, die aus religiösen Gründen gehalten sind, ihr Aura vollständig zu bedecken? Sehen die sich zu Hause untereinander auch schon mal nackt, oder ist ihnen auch das verboten?
Inwiefern nackt?
Komplett nackt! Beim Abtrocknen nach dem Baden oder Duschen, beim Anziehen oder wenn man mal nackt vom Schlafzimmer ins Badezimmer geht, ... ! - Ist in unserer Kultur ganz normal!
2 Antworten
Familienmitglieder sollen ihre Körper bedecken und ihre Intimsphäre respektieren. Es ist nicht üblich, sich nackt vor anderen Familienmitgliedern zu zeigen.
Man muss sich nicht komplett bedecken. Aber man sollte jetzt nicht nur mit einer Unterwäsche Zuhause rumlaufen.
Das nenne ich mal eine vernünftige Antwort! Die anderen zitieren immer alle aus dem Koran! - Mich hat es aber interessiert zu wissen, wie es in der sozialen Wirklichkeit aussieht! Das Christentum verbietet z.B.: den Sex vor der Ehe, aber keiner hält sich dran! Und so denke ich, dass sich auch nicht jede(r) gläubige Muslim*In so bedeckt, wie es die Religion verlangt😉!
Schau hier:
Der Schambereich der Frau gegenüber ihren nahen männlichen Verwandten (100) ist der Bereich zwischen ihrem Bauchnabel und ihren Knien, einschließlich ihres Rückens, ihres Bauches und ihrer Seiten. (101) (...) Der Mann darf diejenigen Körperstellen seiner nahen weiblichen Verwandten (Mahram) berühren, die er auch ansehen darf.
(100) Als "nahe männliche Verwandte" (Mahram) einer Frau zählen alle männlichen Familienmitglieder, die diese nicht heiraten darf. Vertikale Blutlinie: Vater, Großväter, Söhne und (Ur-)Enkel; horizontale Blutlinie: Brüder, Halbbrüder, Söhne der Geschwister, (Ur-)Enkel der Geschwister, Onkel und Großonkel mütterlicher- und väterlicherseits. Dasselbe gilt für die männliche Milchverwandtschaft. Dazu zählen auch die männlichen Verwandten durch Verschwägerung, wie Vater, Großväter, Enkel und Urenkel des Mannes.
(101) In der schafi'itischen Rechtsschule ist dies nur der Bereich zwischen Bauchnabel und Knie.
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 54-55