Nackt durch die Schule?

10 Antworten

Einmal würdest Du mit dem Rektor der Schule echt Ärger bekommen, wenn Du unaufgefordert Dich nackt im Schulgebäude aufhältst. Das verstößt auf jeden Fall gegen die Schulordnung.

Den Fotografen, der Dich so fotografiert, kannst Du oder besser Deine Eltern anzeigen. Ohne Deine Einwilligung darf Dich niemand so einfach fotografieren. Ich denke, solange die Fotos nicht veröffentlicht werden, kannst Du oder Deine Eltern kein Schmerzensgeld verlangen. Die Fotos müssten aber auf jeden Fall dauerhaft gelöscht werden.

Ich weiß nicht, warum man nackt durch die Schule rennen sollte. Und sich dann beschwert, wenn andere das fotografieren... aber unabhängig davon... du könntest auch eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommen...

Eine Strafe wirst eher du bekommen, wenn du dich nicht an die Hausordnung der Schule hältst... die meisten, die so etwas filmen oder fotografieren, sind nicht so doof, das dann im Internet zu posten, sie behalten es auf ihrem Smartphone und zeigen es ihren engsten Freunden, die sich dann über dich kaputt lachen, ohne dass du jemals etwas davon mitbekommst.

Nakt in öffentlichen Einrichtungen herumzulaufen ist schon ein Straftatbestand aufgrund von "Erregung öffentlichen Ärgernisses", aber das widerwillige fotographieren, egal ob nakt oder nicht, ist ebenfalls nicht erlaubt und verschlimmert sich durch das Posten.


Felix968629  26.08.2021, 12:52

Warum sollte das reine Fotografieren verboten sein?

Ist doch notwendig als "Beweissicherung".

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Anonymusky44  26.08.2021, 14:48
@Felix968629

Nein, widerrechtliches fotografieren ist verboten, außer wenn es die einzige Beweisgrundlage darstellt. Ich denke in der Schule gibt es mehr als einen Zeugen.

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Anonymusky44  26.08.2021, 16:49
@Felix968629

"Laut § 201a StGB macht sich strafbar, wer Bildaufnahmen herstellt u./o. verbreitet, die einen „höchstpersönlichen Lebensbereich“ eines Anderen verletzen. Dies ist gegeben, wenn jemand, ohne seine Erlaubnis gegeben zu haben in seinen Privaträumen, in gegen Blicke besonders geschützten Räumen wie öffentlichen Toiletten, Umkleidekabinen, ärztlichen Behandlungszimmern, oder in einer Situation die ihn hilflos zeigt oder in irgendeiner Weise bloßstellt, fotografiert oder gefilmt wird. Letzteres gilt insbesondere im Zusammenhang mit Krankheit, Drogen – oder Alkoholeinfluss, Tod, und Sexualität bzw. Nacktheit. Seit Juli 2020 sind insonderheit das Gesäß, die Genitalien und die weibliche Brust, sofern sie bedeckt, und damit vom Eigentümer gegen Blicke und Ablichtung geschützt worden sind, unter besonderen rechtlichen Schutz gestellt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung fotografiert werden („Upskirting“)."

Ja

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Erst einmal würdest DU eine Strafe kriegen, bevor du irgendwem eine Strafe abverlangen kannst.

Zudem müsste man erst einmal rausfinden, wer das Foto gemacht hat.