Masturbation/Belästigung?
Angenommen Jemand wohnt im 1. Stock eines Hauses sodass die Fenster so tief liegen dass Fußgänger beim Vorbeilaufen einfach reinschauen können
Wenn jetzt der Bewohner ein Bett gegenüber des Fensters ins Zimmer stellt und sich darauf liegend masturbiert, und die Leute die alle vorbielaufen und reinschauen das sehen
Macht er sich der Belästigung oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar oderso?
Ich meine es sind zwar seine 4 Wände und sein gutes Revht darin zu masturbieren wo und wie er will,
Aber wenn er das bewusst im Bett vorm Fenster macht weil er vielleicht sogar darauf steht dass Fremde ihm dabei zusehen müsste das doch illegal sein oder?
In seiner eigenen Wohnung die man bezahlt darf man masturbieren, seid wan sol das strafbar sein?
Ja aber du präsentierst dich teils der Öffentlichkeit dabei und machst es mit Absicht vor dem Fenster sodass Passanten dich sehen dabei
3 Antworten
Prinzipiell ist es nicht verboten. Es kommt darauf an, wo die Wohnung liegt und wie leicht sie einsehbar ist. Wenn du neben einem Kindergarten wohnst und riesige Fenster hast, kannst du aufgefordert werden die Gardinen herunterzulassen o.ä.
Sollte die Polizei den Verdacht haben, dass du dich absichtlich der Öffentlichkeit präsentierst, auch wenn du dich dabei innerhalb der Wohnung befindest, liegt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses vor. Belästigst du dabei andere, z.B. trittst ans offene Fenster und starrst Passanten an oder so, kann man dir auch eine Exhibitionistische Handlung nach §183 StGB vorwerfen. Das kann dann tatsächlich eine Geld- oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Deshalb können Leute sogar als exhibitionistische Sexualtäter in die Psychiatrie kommen.
Naja, das sind so die Grauzonen.
Man kann argumentieren, er/sie möge die Vorhänge vorziehen.
Der Dreh und Angelpunkt wäre wahrscheinlich, ob Minderjährige es sehen....
Und: der Beweis. Nur wenn es jemand um zu Beweisen fotografiert, wäre das "Verletzung am Recht aufs eigene Bild"
Eine Argumentationsfrage