Masturbation/Belästigung?

danikater  29.03.2024, 00:26

In seiner eigenen Wohnung die man bezahlt darf man masturbieren, seid wan sol das strafbar sein?

SlimShady525 
Fragesteller
 29.03.2024, 00:31

Ja aber du präsentierst dich teils der Öffentlichkeit dabei und machst es mit Absicht vor dem Fenster sodass Passanten dich sehen dabei

3 Antworten

Prinzipiell ist es nicht verboten. Es kommt darauf an, wo die Wohnung liegt und wie leicht sie einsehbar ist. Wenn du neben einem Kindergarten wohnst und riesige Fenster hast, kannst du aufgefordert werden die Gardinen herunterzulassen o.ä.

Sollte die Polizei den Verdacht haben, dass du dich absichtlich der Öffentlichkeit präsentierst, auch wenn du dich dabei innerhalb der Wohnung befindest, liegt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses vor. Belästigst du dabei andere, z.B. trittst ans offene Fenster und starrst Passanten an oder so, kann man dir auch eine Exhibitionistische Handlung nach §183 StGB vorwerfen. Das kann dann tatsächlich eine Geld- oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Deshalb können Leute sogar als exhibitionistische Sexualtäter in die Psychiatrie kommen.

Naja, das sind so die Grauzonen.

Man kann argumentieren, er/sie möge die Vorhänge vorziehen.

Der Dreh und Angelpunkt wäre wahrscheinlich, ob Minderjährige es sehen....

Und: der Beweis. Nur wenn es jemand um zu Beweisen fotografiert, wäre das "Verletzung am Recht aufs eigene Bild"

Eine Argumentationsfrage