Maßnahme antreten trotz einem Minijob?
Ich habe bei der Berufsberatung seit 2 Jahren ein psychologisches Gutachten Ich hatte damals Probleme mit meinem "Psycho-Ex" und hatte danach eine depressive Phase. Ich traute mich meiner Berufsberaterin an und daraufhin wurde dieses Gutachten erstellt. Mir wurde eine bessere Unterstützung versprochen. Ich zog vor einem Jahr um und mir ging es danach um einiges besser. Meine neue Berufsberaterin leitete mich auf eine Maßnahme hin, wo es psychologische Unterstützung gibt. Die konnte ich aber bisher nicht antreten, weil Corona ins Spiel kam und alles schließen musste. Ich blieb mit meiner Beraterin telefonisch in Kontakt und ich soll die Maßnahme antreten, sobald sie wieder geöffnet ist.
Jetzt ist es aber so, dass ich einen Nebenjob angenommen habe. Ich trage nun jede Woche Do und Fr Prospekte aus. Somit habe ich einen kleinen Zuverdienst zum Hartz4 und das Austragen macht mir viel Spaß, ich komme raus und in Bewegung. Das tut mir sehr gut. Ich möchte das ungern wieder kündigen, wenn ich diese Maßnahme antreten soll. Ehrlich gesagt, halte ich das nicht mehr für nötig und ich habe keinen Bock auf diese Maßnahme, weil ich für mich der Meinung bin, diese depressive Phase schon lange überwunden zu haben. Ich möchte auf dieses Geld, was ich jetzt verdiene auch nicht verzichten. Aber da ja immer noch dieses Gutachten vorliegt, komme ich wohl aus der Sache nicht so einfach raus... Was kann ich denn machen?
5 Antworten
Was ist denn das für eine Maßnahme? Was wird da gemacht?
Wenn Du ALG 2 beziehst, hat diese grundsätzlich Vorrang vor einem Minijob.
ich habe keinen Bock auf diese Maßnahme, weil ich für mich der Meinung bin, diese depressive Phase schon lange überwunden zu haben.
Falls die Maßnahme für Dich nicht mehr zielführend sein sollte, kannst Du die Teilnahme daran mit dieser Begründung ablehnen.
Ob das Jobcenter das dann genau so sieht, ist eine andere Frage.
Ggf. muß ein erneutes Gutachten Deinen Gesundheitszustand feststellen.
Wenn Du betreffs der Maßnahme eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, dann solltest Du Deine Beraterin kontaktieren um die Vereinbarung abzuändern bzw. aufzuheben.
Überdies bist Du eh dazu verpflichtet, das Jobcenter über Deine subjektive "Gesundung" zu informieren.
Es spielt keine Rolle, was du für erheblich und sinnvoll findest. Du kannst ohne Unterstützung des Amtes nicht leben und auch der Nebenjob hilft dir nur spärlich finanziell, denn du benötigst ja weiter Hilfe durch AlgII.
Ich rate dir daher dort anzutreten.
Das ist leider falsch. Solange keine Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde in der genau dies bereits fest gehalten wurde und somit eingewilligt wurde die Maßnahme anzutreten, kann man jederzeit Wiederspruch einlegen, bsp, wenn die Maßnahme nicht Zielführend ist oder nicht Sinnvoll.
Zu, muss man sich nicht in eine Maßnahme eingliedern lassen die zur Eingliederung in die Gesellschaft und ins Arbeitsleben führen soll, wenn man inform eines Minijobs bereits am Arbeitsleben teil nimmt, genau so wie wenn man auf Ausbildungssuche ist dann muss die wenigstens dementsprechend angepasst werden.
Quatsch. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, muss mehr arbeiten. Vollzeit. Kein Minijob. Oder eben Maßnahme.
Das musst du dann mit deiner SB - besprechen, auf jeden Fall wäre dein Nebenjob kein wichtiger Grund, um diese Maßnahme ohne evtl. Sanktion ablehnen oder abbrechen zu können.
Dafür müsstest du schon eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, also laut Arbeitsvertrag mehr als monatlich 450 € Brutto verdienen.
Auch ein Gutachten gilt nicht für immer und eigentlich musst du nur selber zu einem Arzt bzw Therapeuten der auch dich kennt und dir deine bestätigt das du wider gesund bist! Dan kommst du da eher einfach raus!
Oder du gehst auf Konfrontation mit dem Jobcenter und verweigerst die unterschriften dafür sowohl im amt und beim träger den Dan kann man dich Nichtmal sanktionieren! Allein wen du die beim Träger verweigerst kann und darf er dich da nicht Beschäftigen!
Tendenziell bist du verpflichtet dir eine Vollzeitarbeit zu suchen, auch wenn dir der Nebenjob gefällt. Wenn die Maßnahme darauf hinausläuft wirst du das wohl machen müssen.
Was genau das für eine Maßnahme ist und was da gemacht wird weis ich noch nicht. Mir wurde noch nichts genaues gesagt. Habe auch noch nichts unterschrieben.