Kondom abgezogen?

5 Antworten

Ja. Das ist dann eine Vergewaltigung und gilt zurecht auch als das.

Denn wenn das Einvernehmen / Einverständnis der Partnerin von dem Kondom abhing, dann hat er ja in dem Moment gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

Ja. Paragraf 177 StGB legt fest, dass jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines Dritten unter Strafe fällt.

Das heimliche Abziehen vor dem Eindringen entspricht nicht dem geäußerten Willen beider Partner. Kurz und einfach gesagt wird damit der Bestand einer Vergewaltigung erfüllt, da eine sexuelle Handlung wider Willen vollzogen wird. Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahre stehen dafür im Raum.

Sofern nicht explizit abgesprochen wurde, mit der anderen Person, dass es okay ist, ist es natürlich eine Straftat.

Ja. Wenn das nicht eingewilligt ist dann schon.

Sofern nichts passiert - z.B. Empfängnis, Geschlechtskrankheiten - dann ist nichs nichts passiert.

  • das ist ein absoluter Vertrauensbruch
  • diese Handlung riskiert, dass eben etwas Ungewolltes passiert. Unverantwortbar

Wenn was passiert, dann ist das für mich zumindest in der Gegend von Körperverletzung. Je nach Ergebnis kann das auch Mord sein.

Sorry - da bin ich altmodisch.


Stellwerk  25.01.2025, 17:03

"Sofern nichts passiert - z.B. Empfängnis, Geschlechtskrankheiten - dann ist nichs nichts passiert."

Doch, ist es. Wenn gegen den Willen des Partners das Kondom abgezogen wird, nennt sich das "Stealthing" und ist strafrechtlich mit Vergewaltigung gleich zu setzen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stealthing

norbertk62  25.01.2025, 17:23
@Stellwerk

Schreib ich doch: Vertrauensbruch, Unverantwortbar. Der genaue Strafverhalt ist eine Sache von Anwälten.

Stellwerk  25.01.2025, 17:44
@norbertk62

Es ist eine Straftat nach §177 StGb.

Vertrauensbruch ist strafrechtlich irrelevant.