Kondom abgezogen?
Ist das eine Straftat, wenn der Partner/Mann/Junge (oder Freier) das Kondom vorher abzieht, kurz vorm Einführen?
5 Antworten
Ja. Das ist dann eine Vergewaltigung und gilt zurecht auch als das.
Denn wenn das Einvernehmen / Einverständnis der Partnerin von dem Kondom abhing, dann hat er ja in dem Moment gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.
Ja. Paragraf 177 StGB legt fest, dass jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines Dritten unter Strafe fällt.
Das heimliche Abziehen vor dem Eindringen entspricht nicht dem geäußerten Willen beider Partner. Kurz und einfach gesagt wird damit der Bestand einer Vergewaltigung erfüllt, da eine sexuelle Handlung wider Willen vollzogen wird. Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahre stehen dafür im Raum.
Sofern nicht explizit abgesprochen wurde, mit der anderen Person, dass es okay ist, ist es natürlich eine Straftat.
Ja. Wenn das nicht eingewilligt ist dann schon.
Sofern nichts passiert - z.B. Empfängnis, Geschlechtskrankheiten - dann ist nichs nichts passiert.
- das ist ein absoluter Vertrauensbruch
- diese Handlung riskiert, dass eben etwas Ungewolltes passiert. Unverantwortbar
Wenn was passiert, dann ist das für mich zumindest in der Gegend von Körperverletzung. Je nach Ergebnis kann das auch Mord sein.
Sorry - da bin ich altmodisch.
Schreib ich doch: Vertrauensbruch, Unverantwortbar. Der genaue Strafverhalt ist eine Sache von Anwälten.
"Sofern nichts passiert - z.B. Empfängnis, Geschlechtskrankheiten - dann ist nichs nichts passiert."
Doch, ist es. Wenn gegen den Willen des Partners das Kondom abgezogen wird, nennt sich das "Stealthing" und ist strafrechtlich mit Vergewaltigung gleich zu setzen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stealthing