Kann ich sie wegen Belästigung anzeigen?

3 Antworten

Wenn es einvernehmlich war, dann natürlich nicht.


Mortonius69K 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 23:20

Es geht darum, dass sie gegen meinen Willen den Kontakt zu mir sucht

Ich bin momentan auf der geschlossenen Station der Psychatrie (werde nächste Wioche entlassen), aber dadurch ist sie eine Gefahr für mich, weil sie mich so krass triggern kann, dass ich möglicherweise die Kontrolle verliere und Suizid begehe

Wende Dich an die Betreuer der geschlossenen Station und schildere, was Dir passiert und was Dich triggert. Du hast ja auch therapeutische Gespräche. Sag das alles rechtzeitig und frage, ob sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen können.

Sie sind momentan Deine Ansprechpartner.

Alles Gute für Dich.


Mortonius69K 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 13:15

Habe mich dort schon in Kontakt gesetzt, aber die Klinik kann da leider nicht sonderlich viel machen

Also wenn wäre hier der § 238 StGB (Nachstellung) einschlägig. Ich glaube aber nicht, dass hier die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist. Die Lebensgestaltung müsste entsprechend beeinträchtigt sein. Also deutlich über ein "nervig" hinaus.


Mortonius69K 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 23:22

Ich bin momentan auf der geschlossenen Station der Psychatrie (werde nächste Wioche entlassen), aber dadurch ist sie eine Gefahr für mich, weil sie mich so krass triggern kann, dass ich möglicherweise die Kontrolle verliere und Suizid begehe

RalfLeckeier  02.05.2025, 23:23
@Mortonius69K

In so einem Fall wäre es ratsam ein entsprechendes Kontaktverbot zu erwirken. Für nähere Informationen dazu, könntest du dich an den weißen Ring wenden. Dies ist eine Organisation für Opferhilfe