Kann ich sie wegen Belästigung anzeigen?
Meine Exfreundin hat mit mir vor 2 Monaten schluss gemacht.
Wir hatten zwar nicht lange etwas miteinander, dennoch wurden wir etwas intimer.
Sie hat mich vor ca. einem Monat wegen sexueller Belästigung angezeigt, obwohl ich ihre Zustimmung hatte. Seit unserer Trennung hat sie immer wieder den Kontakt zu mir gesucht, was nicht sonderlich für eine sexuelle Belästigung spricht, obwohl ich ihr mehrmals signalisiert und auch gesagt habe, dass ich sie nicht sehen möchte, da es mich triggert (psychisch krank).
Dennoch hat sie duzende Male den Kontakt gesucht, obwohl ich sie auch überll blockiert habe. Heute war es schon wieder so und ich denke darüber nach, sie wegen Belästigung anzuzeigen.
Ist es in dem Fall möglich?
3 Antworten
Wenn es einvernehmlich war, dann natürlich nicht.
Ich bin momentan auf der geschlossenen Station der Psychatrie (werde nächste Wioche entlassen), aber dadurch ist sie eine Gefahr für mich, weil sie mich so krass triggern kann, dass ich möglicherweise die Kontrolle verliere und Suizid begehe
Wende Dich an die Betreuer der geschlossenen Station und schildere, was Dir passiert und was Dich triggert. Du hast ja auch therapeutische Gespräche. Sag das alles rechtzeitig und frage, ob sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen können.
Sie sind momentan Deine Ansprechpartner.
Alles Gute für Dich.
Habe mich dort schon in Kontakt gesetzt, aber die Klinik kann da leider nicht sonderlich viel machen
Das tut mir leid, für die Polizei und eine Anzeige musst Du Beweise haben.
Also wenn wäre hier der § 238 StGB (Nachstellung) einschlägig. Ich glaube aber nicht, dass hier die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist. Die Lebensgestaltung müsste entsprechend beeinträchtigt sein. Also deutlich über ein "nervig" hinaus.
Ich bin momentan auf der geschlossenen Station der Psychatrie (werde nächste Wioche entlassen), aber dadurch ist sie eine Gefahr für mich, weil sie mich so krass triggern kann, dass ich möglicherweise die Kontrolle verliere und Suizid begehe
In so einem Fall wäre es ratsam ein entsprechendes Kontaktverbot zu erwirken. Für nähere Informationen dazu, könntest du dich an den weißen Ring wenden. Dies ist eine Organisation für Opferhilfe
Es geht darum, dass sie gegen meinen Willen den Kontakt zu mir sucht