Ist masturbieren strafbar?

4 Antworten

Mein Freund(13)

Genau.

ist auf bestimmten Webseiten unterwegs

Diese bestimmten Webseiten sind konkret welche?

und seine Eltern bekamen eine Email von der Polizei.

Sicher nicht. Die Polizei versendet keine Anhörungsbögen per Mail.

Sie sollen jetzt einen guten Grund bekannt geben warum er auf diesen Webseiten ist.

Man muss sich niemals rechtfertigen für irgendwelche Webseiten, die man aufruft. Niemals nie. Das Aufrufen von Webseiten ist grundsätzlich nicht strafbar. Einzige Ausnahme ist Kinderpornografie. In dem Falle wird "die Polizei" aber auch keine Rechtfertigung per E-Mail einholen, sondern direkt mit dem ganz großen Gefolge auf der Matte stehen und die Bude auseinander nehmen.

Es könnte vielleicht sogar Gefängnisstrafe folgen.

Sicher nicht.

Dürfen die das?

Was? E-Mails versenden?

Hai,

Ist masturbieren strafbar?

Nein.

seine Eltern bekamen eine Email von der Polizei

Sicherlich nicht von der Polizei.

Sie sollen jetzt einen guten Grund bekannt geben warum er auf diesen Webseiten ist.

Sicherlich nicht der Polizei.

Es könnte vielleicht sogar Gefängnisstrafe folgen.

Nein.

Dürfen die das?

Nein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da nahezu jeder Junge und jeder Mann masturbiert, ist es wohl kaum starfbar, oder? Wie naiv kann man sein...

Außerdem bezweifle ich, dass die E-Mail von der Polizei kommt. Woher sollte die Polizei die E-Mail-Adresse seiner Eltern kennen?

Oder er treibt sich auf sonstwelchen Seiten rum...

ist totaler schwachsinn , außerdem ist er 13 und somit können die cops ihn so oder so nichts , egal was er tut , und sowas ist nicht strafbar solange es sich nicht um kinderpornografie handelt, und wie @Tiffanylegtlos schon schrieb schreiben die keine emails wenn dann kommt nen richtiger brief