Reicht ein "Halt!Polizei!" damit man stehen bleiben muss?

4 Antworten

Nein, aber bei einem zwingenden Verdacht auf ein Verbrechen könnte dann seitens der Polizei die Schusswaffe zum Einsatz kommen.

DuploKTM 
Fragesteller
 28.10.2019, 20:00

Jo nie im Leben würde ein Polizist in Deutschland in zivil eine Waffe gegen jemanden benutzen der Drogen dabei hat, einen Kiosk aufgebrochen hat oder was auch immer.

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DuploKTM 
Fragesteller
 28.10.2019, 20:02
@priesterlein

2017 wurden von der Polizei 75 Schüsse abgegeben. Die schießen nicht auf jeden X beliebigen mit 200g Hasch im Rucksack

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priesterlein  28.10.2019, 20:13
@DuploKTM

Ich habe auch gar nicht behauptet, dass sie auf jeden schießen, man. Bitte lernt, zu lesen.

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furbo  29.10.2019, 04:35

Dem Schusswaffengebrauch muss im Regelfall ein vollziehbarer Akt - hier eine wirksame Anhalteverfügung - zugrundeliegen. Liegt der nicht vor, darf keine Schusswaffe eingesetzt werden.

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Wenn derjenige nicht als Polizist erkennbar ist (durch Uniform oder vorheriges Ausweisen) besteht für dich keine Anhaltepflicht.

Nein, das reicht in dem Fall nicht und du würdest auch sicher damit durchkommen. Dir laufen nämlich Nachts nicht irgendwelche Beamten in Zivil hinterher, ohne dass die einen dringenden Verdacht haben.

ja aber ich würde trotzdem stehen bleiben