Ist es eine Straftat wenn man gegen Schwule/Lesben ist?

14 Antworten

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Natürlich ist es dein Recht zu sagen wie du zu einem Thema stehst. Solange du nicht beleidigend oder diskriminierend wirst, kannst du sagen was du möchtest, das ist erlaubt.

Nur musst du daraufhin auch mit der Meinungsfreiheit aller anderen Menschen rechnen - ich gehe davon aus, dass dir viele daraufhin sagen werden, dass deine Meinung nicht der ihren entspricht und kontern. Aber auch das sollte natürlich auf einer respektvollen Ebene geschehen.

Man kann nicht immer alles gut finden was andere denken und sagen.
So kann ich auch deine Meinung überhaupt nicht nachvollziehen - aber es ist und bleibt deine Meinung und ich kann entsprechend nur dazu sagen, dass ich das anders sehe.

Dennoch: Solange du nur etwas dazu sagst, ist es keine Straftat. Diskriminierende Handlungen (wenn du also jemanden wegen seiner Homosexualität ausschließt z.B.) dagegen schon.

Solange du nur einfach mal sagst "Ich mag keine Homosexuellen" oder so wird das wohl nicht strafbar sein. Wenn du weißt, dass jemand schwul ist, und in der Gegenwart dieser Person immer wieder erwähnst dass du Schwule nicht magst, wird das wohl in Belästigung reinfallen. Wenn du irgendwelche Beleidigungen gegen Homosexuelle ablässt, ebenfalls.

Wichtig: Auch wenn du alles sagen darfst, heißt das noch lange nicht, dass jeder Tonfall in Ordnung ist. Du kannst sagen "Ich mag keine Homosexuellen". Du darfst nicht unbedingt über sie schimpfen und sie beleidigen. Das hat nichts damit zu tun, seine Meinung zu äußern, sondern ist einfach nur mies. Man kann seine Meinung auch immer ohne Beleidigungen, und in einem zivilen Tonfall äußern.

Aufhetzen ist nicht ok, und wohl eine Straftat. Wenn du vor Gruppen stehst, und diesen immer wieder erklärst wie böse Homosexuelle sind, wär ich überrascht, wenn man dich nicht belangen könnte.

Zum Thema "Jeder darf doch seine Meinung sagen": Gerade Leute, die gerne andere diskriminieren kommen sehr schnell mit diesem Argument, wenn man ihnen Gegenwind gibt. Sprich, wenn irgendjemand ihren Unsinn kritisiert. Dann heißts schnell "Aber ich werd doch wohl meine Meinung haben dürfen." Ja, darfst du, aber ich darf auch meine Meinung zu deiner Meinung haben, und diese äußern. So wie ich jetzt mein Recht äußere, wenn ich es dämlich finde gegen Homosexuelle zu sein. Damit musst du dann auch leben.

Genauso musst du auch damit leben dass, wenn du etwas homophobes sagst und es mit falschen Argumenten stützt, Leute dir erklären werden dass diese Argumente dummes Zeug sind. Und auch hier hast du dann nicht das Recht, dich darauf zu berufen dass das ja nur deine Meinung ist. Wenn du Falsches als Fakten vorbringst ist das nicht in Ordnung, und es wird auf Gegenwind stoßen.

ich meine jeder hat seine meinung und jeder darf seine meinung sagen was meint ihr?

Was wir „meinen“ ist irrelevant, was zählt ist die Gesetzeslage.

Meinungsfreiheit bedeutet nur, dass Du wegen Deiner persönlichen Meinung von einem Gericht nicht angeklagt werden kannst. Es ist lediglich ein Recht, dass Du gegenüber dem Staat hast.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Du ein Recht darauf hast immer und überall Deine Meinung sagen zu dürfen ohne dass das irgendwelche Konsequenzen für Dich hat.

  • Wenn Deine Meinungsäusserung z.B. eine Beleidigung oder Diskriminierung darstellt, dann kannst Du dafür sehr wohl zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Und wenn Deine Meinungsäusserung z.B. ehrenrührig für die betreffende Person ist, dann kann die sehr wohl Notwehr geltend machen und Dir dafür eine passende Antwort „mitteilen“.

Noch ist es keine Straftat, eine eigene Meinung zu haben.

Rtl0909  07.12.2020, 12:56

Das wird auch so bleiben. Meinungsfreiheit bedeutet nicht wenn man eine dumme Meinung hat das sie unwiedersprochen bleibt

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§ 130 Volksverhetzung, wenn du dich öffentlich schlecht dazu äußerst (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren)

§ 185 Beleidigung, wenn du dich nichtöffentlich schlecht gegenüber einem Schwulen oder einer Lesbischen schlecht dazu äußerst (Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe) mit der Absicht, dieser Person in ihrer Ehre zu kränken

Ansonsten ist es nicht strafbar, sondern nur geschmacklos.