Ist die Ehefrau verpflichtet, den Mann zu befriedigen?
Kann der Mann sein Recht auf sexuelle Befriedigung einfordern?
22 Antworten
Nein ,
denn es ist immer noch die sexuelle Selbstbestimmung der Frau, ob sie mit dem Ehemann Sex hat oder ihn befriedigt. Auch wenn man eine Beziehung / Ehe hat bleiben beide zwei Menschen mit Freiheiten und Rechten und Grenzen. Es ist ihr Körper und sie kann über diesen bestimmen.
In einer gesunden Ehe basiert die sexuelle Interaktion zwischen Partnern auf Einvernehmen, Respekt und gegenseitigem Wohlwollen. Jeder Mensch hat das Recht, über seine eigene Sexualität zu bestimmen und nur in sexuelle Aktivitäten einzuwilligen, die freiwillig und einvernehmlich sind.
In vielen Kulturen und Rechtssystemen wird die Idee der ehelichen Pflichten unterschiedlich interpretiert. In einigen Traditionen wird erwartet, dass Ehepartner sich gegenseitig sexuell befriedigen, während in anderen Kontexten die Idee der sexuellen Selbstbestimmung und Zustimmung betont wird.
Es ist entscheidend, dass beide Partner in einer Beziehung respektvoll miteinander kommunizieren und die Bedürfnisse, Wünsche und Grenzen des anderen respektieren. Es ist nicht angemessen, sexuelle Befriedigung von einem Partner zu fordern oder als eine Pflicht des anderen zu betrachten.
Wenn es in einer Beziehung Probleme mit der sexuellen Zufriedenheit gibt, ist es ratsam, offen darüber zu sprechen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Form von Paartherapie oder Beratung in Anspruch zu nehmen. Letztendlich sollte eine gesunde Beziehung auf gegenseitigem Respekt, Kommunikation und Verständnis basieren.
In Deutschland sind sexuelle Handlungen ohne Einwilligung strafbar, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Ehe stattfinden. Das deutsche Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung und verbietet jegliche Form von sexueller Gewalt, einschließlich innerhalb der Ehe.
Gemäß § 177 StGB (Strafgesetzbuch) ist sexueller Missbrauch, also jede Form von sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person, strafbar. Dies schließt ein, dass auch innerhalb einer Ehe der sexuelle Kontakt nur auf freiwilliger Basis und mit Einverständnis beider Partner erfolgen sollte. Die Ehe an sich schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung im Falle von sexueller Gewalt.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch das Gewaltschutzgesetz, das Opfern von Gewalt in engen sozialen Beziehungen, einschließlich Ehepartnern, Schutz und Unterstützung bietet.
In Deutschland ist die rechtliche Grundlage für eine Scheidung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das deutsche Scheidungsrecht basiert auf dem sogenannten Zerrüttungsprinzip, das bedeutet, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn die Ehegatten nachweislich seit mindestens einem Jahr getrennt leben und die Ehe gescheitert ist. Eine Scheidung kann auch erfolgen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen oder beide Ehepartner unzumutbar ist.
Das Verweigern von sexuellen Beziehungen allein ist in Deutschland kein expliziter Scheidungsgrund. Es kann jedoch ein Indikator für eine zerrüttete Ehe sein, der im Rahmen einer Scheidung berücksichtigt werden könnte. Wenn einer der Ehepartner die eheliche Pflicht zur ehelichen Gemeinschaft dauerhaft und ohne triftigen Grund verweigert, kann dies als Indiz für eine zerrüttete Ehe dienen.
In der Praxis wird jedoch bei einer Scheidung in Deutschland in der Regel nicht auf einzelne Verhaltensweisen wie sexuelle Verweigerung als alleiniger Grund abgestellt, sondern auf das Gesamtbild der Ehe und ob diese als gescheitert angesehen werden kann.
Bei einer Scheidung in Deutschland müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, darunter die Ehedauer, das Vorliegen von gemeinsamen Kindern, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner und andere Aspekte. Es wird empfohlen, sich im Falle einer Scheidung rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin einzuholen, um die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu bewerten.
Nein, ist sie nicht. Es ist ihr Körper und sie entscheidet darüber.
Es ist kein recht und kein gesetzt man nacht es einfach wenn beide wollen ohne pflicht oder zwang
fordern von hier auf jetzt ? nein, natürlich nicht
aber in der Ehe darf man Sex erwarten, das steht verklausuliert in §1353 BGB
(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
der Verpflichtung entkommt man also nur bei Missbrauch oder gescheiterter Ehe. ob 3x im Monat Missbrauch ist...eher nein. da muss man wohl erwachsen drüber schwatzen, denn der jeweilige Partner mag sich auch begehrt fühlen.
ist Ehe ohne guten Sex also gescheitert ? Absatz 2 legt das nahe und jeder Partner darf wegen zuviel oder zuwenig Sex meckern und den anderen verlassen.
man möge auch bedenken, dass die Ehe ein Exklusivereignis ist: man darf eh nur noch mit dem Ehepartner heiße Sachen anstellen; also ergibt sich da irgendwie auch eine gewisse Erwartungshaltung.
da wäre "keine Ehe vor dem Sex" auch dringend angeraten, um gegenseitige Vorlieben und Abneigungen zu erkunden.
Dein Rückschluss ist falsch.