Ist das strafbar?
Hi, wenn zwei 20 jährige als Beispiel Kontakt aufbauen und sich schonmal getroffen haben, und der eine dann irdengwann nach nudes fragt. Und das mädchen dann sagst sie schickt nicht und der junge dann sagt dann in Unterwäsche und sie Morrisch darauf eingeht und schickt, nach einer Diskussion, fällt das dann unter sexuelle Belästigung von dem jungen aus?
Weil er sie ja durch eine Diskussion dazu drängt, sie es aber trotzdem freiwillig macht . Dazu drängen meine ich nicht das sie erpresst wird sondern einfach das es eine Diskussion gibt das sie schicken soll. Und die Bilder auch beim jungen bleiben und mit keinem geteilt werden oder Veröffentlicht werden.
Ist das eine Straftat?
Geht nicht um mich keine sorge
6 Antworten
Kommt darauf an, wie genau das drängen aussieht.
Es ist auf jeden Fall ein deutlicher Hinweis, dass er respektlos ist und man von ihm Abstand halten sollte.
Und mit 20 sind das ein Mann und eine Frau. Nicht Mädchen und junge.
Es gibt kein sachlich korrektes Argument, warum jemand einer anderen Person aktfotos schicken sollte, wenn sie es nicht will. Entsprechend ist es irgendwie schwer, wirklich eine sachliche Diskussion zu dem Thema zu führen. Eine sachliche Argumentation entnervt Menschen üblicherweise auch nicht so sehr, dass sie gegen ihre Interessen handeln. Entsprechend, wieder, es kommt darauf an.
Eine sexuelle Belästigung ist es nicht, dafür hätte er sie berühren müssen (§ 184i StGB). Da die Frau es letztendlich Freiwillig gemacht hat (Sie hätte nein sagen können), sehe ich hier auch keine Straftat vor. Nur wen der Typ Sie damit erpressen würde.
§ 185 StGB
Der Paragraph bezieht sich auf Beleidigung, nicht auf sexuelle Belästigung. Und ich muss dich leider noch mal enttäuschen, denn es ist keine physische Berührung erforderlich, um den Straftatbestand der sexuellen Belästigung zu erfüllen. Auch aufdringliches Verhalten ohne Berührungen gegen den Willen einer Person kann sexuelle Belästigung sein.
Meines wissens sind sexuelle Äußerungen tatbestand der Beleidigung. Eine sexuelle Belästigung muss Körperlich sein. Paragraph hab ich berichtigt
Okay, aber sie wird ja quasi durch eine Diskussion gedrängt zu schicken, ist das keine Straftat jemand zu sowas zu drängen?
Also drängen nicht bedrohen oder sonst was, sondern einfach zu diskutieren
Kommt halt drauf an, was du unter "drängen" verstehst.
Strafbar wären zum Beispiel Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder Erpressung (§ 253)
Nein mit drängen meine ich einfach, das der junge sie quasi solange voll quatscht bis sie ja sagt
Also wäre es erst eine Straftat, wenn der junge sagen würde schick oder ich mach das und das oder?
"Sexuelle Belästigung" gibt es nur am Arbeitsplatz. Dazu muss man jemanden aber nicht berühren, wie jemand da weiter unten geschrieben hat. So viel dazu.
Wenn diese Sache irgendwie öffentlich stattfindet (Social Media), kann es eine Beleidigung sein. Auch das Medienrecht kann dann greifen.
Ansonsten steht es jedem Erwachsenen frei, so dumm zu sein, und Nacktbilder zu verbreiten. Eine Nötigung liegt ja nicht vor, wie es scheint.
Wenn eine Drohung kommt. "Schick mir die Bilder, oder ich tu dir das an."
Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist und die Personen aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigt.
So, hier stehts. Der Rest dürfte sich wohl selbst erklären.
Geht nicht um mich keine sorge
Mensch, und ich hab mir da schon Sorgen gemacht! Aber dann ist ja alles gut.
Nein das beantwortet meine Frage nicht. Also Herabwürdigend würde ich es jetzt nicht bezeichnen, aber unerwünscht ist es auf Seiten des mädchens ja schon ein bisschen
Also, ihre Antwort hat mir leider nichts gebracht 😭
Dann denk doch mal nach: Person A fragt Person B nach Bildern. Zunächst weigert sich Person A, diese zu senden, dann später gibt sie allerdings nach und tut es doch. Wie passt das bitte mit dem Paragraphen überein? Wo soll hier irgendjemand gegen den eigenen Willen zu einer sexuellen Handlung genötigt worden sein, wenn die Bilder offensichtlich von der Person selbst versendet wurden?
Das die Person solange belabeet wurde bis sie ja gesagt hat, das ist doch drängen und ich weiß nicht ob drängen bei sowas eine Straftat ist
Jemanden zu überzeugen - ganz egal ob dies aus egoistischem Motiv und entgegen der offensichtlich richtigen Entscheidung ist - ist ganz sicher keine Straftat.
Auch so z.b zu schreiben ,, schick jetzt,, oder so? Ist ja schon deutlicher
Meine Fresse, soll ich dir die obersten Richter der europäischen Gerichtshofs zu dir nach hause schicken, damit du es dann auch mal glaubst?
Drängen im Sinne von, das er sie solange belabert das sie schickt. Also nicht erpresst oder bedroht sondern einfach diskutiert