Hat sich ein 19-Jähriger strafbar gemacht, wenn er eine 15-Jährige schwängert?

10 Antworten

Guten Tag!

In Betracht kommt eine Strafbarkeit nach § 182 Abs. 1 StGB. Danach wird bestraft, wer eine 18-jährige Person unter Ausnutzung einer Zwangslage missbraucht, indem es sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder vornehmen lässt. Dazu gehören alle sexuelle Handlungen im Sinne des § 184h StGB wie der Beischlaf, Oralverkehr und beischlafähnliche Handlungen.

Eine Zwangslage kann sowohl persönlicher als auch wirtschaftlicher Natur sein wie z.B. Obdachlosigkeit, Finanzierung von Drogen oder sonstige Gründe.

Hier war der Beischlaf einvernehmlich. Eine Zwangslage liegt nach Ihrem Gesagten nicht vor. Sie war nicht von ihm abhängig. Auch liegen sonst keine Gründe für eine Zwangslage vor. Dass die 15-jährige dadurch ungewollt Schwanger geworden ist, ändert hieran nichts. Dies gehört nämlich zum allgemeinen Lebensrisiko.

Kurz: Eine Strafbarkeit des 19-jährigen nach § 182 Abs. 1 StGB liegt somit nicht vor. Es fehlt das Ausnutzen einer Zwangslage seitens der 19-jährigen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Nein...strafbar vor dem Gesetz ganz sicher nicht, aber eventuell schuldig gegenüber dem Mädchen...denn " ungewollt " ist leider nicht wirklich ein Argument ! Ist nicht persönlich gemeint...ich beziehe " schuldig " halt mehr auf die eigene Verantwortung und die Reife eines 19 jährigen gegenüber einer 15 jährigen.Bezüglich einer sexuellen Verbundenheit sehe ich hier nichts falsches,ihr liebt euch und seit beide alt genug👍! Nur was die Schwangerschaft betrifft,da hättest Du wohl doch ein wenig verantwortungsvoller mit umgehen sollen,denn da müsstest Du mit 4 Jahren Vorsprung doch weiter sein wie sie🙄kein Vorwurf...aber meine Ansicht.Alles Liebe euch beiden RF😘🌹

Nein.

Wenn es Beide wollten ist es nicht strafbar

Nein, hat er nicht.

Aber er hat drei Leben zerstört.