Hat das strafrechtliche Folgen?
Mein ex und ich haben uns damals nacktbilder geschickt : ( beide volljährig) jetzt hat er in einem Gruppenchat Ein nacktfoto von mir reingestellt (da steht kein name und mein Gesicht ist auch nicht darauf) und dann noch paar peinliche bilder von mir (keine nacktbilder) da ziehe ich halt komische grimassen das waren so spassbilder
4 Antworten
Nicht wenn du es nicht zur Anzeige bringst und das ganze auch beweisen kannst.
Höchstens, wenn Dir das nicht recht wäre, würde das in den Bereich einer Straftat fallen.
Strafrechtlich hat er nur dein Recht am eigenen Bild missachtet. Da du auf den Nacktbild nicht zu erkennen bist, ist das kein besonderer Tatbestand.
Naja, wenn die Bilder im Zusammenhang in eine Gruppe gestellt werden dürfte jedem Gruppenmitglied klar sein wen die Nacktbilder zeigen.
Intime Bilder und Videos ohne die Einwilligung der Abgebildeten an Dritte bspw. per Mail oder WhatsApp zu versenden oder gar im Internet oder den Sozialen Medien zu veröffentlichen ist eine Straftat (u.a. § 33 KUG) und Persönlichkeitsrechtsverletzung.
§ 33(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.