Ernste Frage: Kann eine Prostituierte vergewaltigt werden?

10 Antworten

Ja es wäre eine Vergewaltigung wenn der Kunde etwas macht was die Prostituierte nicht anbietet / was nicht vereinbart wurde (z.B. versuchen sie anal zu penetrieren obwohl sie es ihm nicht anbietet) oder wenn der Kunde etwas tun will obwohl die Prostituierte sagte das sie das nicht will.

Passiert nur das was beide vereinbart haben ist es einvernehmlicher Sex gegen Bezahlung, also ihr Joballtag

Ja, kann sie. Auch eine Prostituierte kann, selbst wenn etwas geschäftlich vereinbart ist, jederzeit sagen 'nein, das will ich doch nicht, lass mich!' und der Kunde hat dem Folge zu leisten oder er macht sich strafbar.

Normalerweise wird eine Prostituierte mit dem Kunden einvernehmlich Sex im Rahmen der Dienstleistung, die sie erbringt, haben, doch selbstverständlich hebelt ihr Job oder das Verhältnis in dem sie stehen das Strafgesetzbuch nicht aus.

In deinem Szenario kommt es also darauf an was passiert nachdem sie mit besagtem Kunden aufs Zimmer geht.

Natürlich kann auch eine Prostituierte vergewaltigt werden. Nein heißt nein. Wenn sie etwas nicht will und jemand sich darüber hinweg setzt, dann ist das eine Vergewaltigung.

Das von Dir beschriebene Szenario hat jedoch nichts mit einer Vergewaltigung zu tun.

Auch im Bordell ist ein „Nein“ ein NEIN und jede Sexworkerin hat das Recht jederzeit dem Treiben des Kunden Einhalt zu gebieten - vor allem, wenn dieser sich nicht an die Spielregeln hält (z.B. das Kondom „vergisst“ oder „versehentlich“ die falsche Öffnung erwischt usw.).

Wenn sie „Stopp“ sagt und der Freier trotzdem weitermacht, dann ist dies zweifelsfrei eine Vergewaltigung!

Solange alle Beteiligten einverstanden sind, mit dem, was geschieht, ist es (in Deutschland) eine legale Dienstleistung.

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bekennender Paysex-Nutzer und Autor von Fachliteratur

Das ist keine Vergewaltigung.

  • sie steht da
  • Sie einigt sich über den Preis
  • geht dann ins Zimmer.

Eine Vergewaltigung geschieht nicht mit Einverständnis.