Dürfen Paparazzi Bilder einfach so veröffentlichen?

6 Antworten

Generell gibt es das Recht am eigenen Bild gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz. Dann gibt es aber auch noch den § 23 des KunstUrhG:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Prominente sind Personen der Zeitgeschichte. Der Grat, auf dem ein Fotograf bzw. der veröffentlichende Verlag sich bewegt, ist da aber dünn. Das Privatleben ist nämlich generell tabu. Es gibt Urteile (u. a. die sogenannten Caroline-Urteile), die das genauer ausführen. Nach meiner Einschätzung sind Bilder der Person beim Einkaufen o. ä. absolut in Ordnung. Hier ist das Thema auch etwas aufgearbeitet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)#Bildberichterstattung_%C3%BCber_Prominente_(Paparazzi,_Prinzessin_Caroline_und_der_EGMR)

BGH: Paparazzi-Fotos

Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG). Das Recht am eigenen Bilde ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. 

https://www.rechtambild.de/2000/05/bgh-paparazzi-fotos/#:~:text=a)%20Bildnisse%20einer%20Person%20d%C3%BCrfen,besondere%20Auspr%C3%A4gung%20des%20allgemeinen%20Pers%C3%B6nlichkeitsrechts.

Ist ein schweres Thema also an Privatperson öffentlich Bilder posten von einer Person sollte man nicht (außer man hat die Erlaubnis)

Wenn die bei einem Verlag arbeiten würdest ist es was anders.

Es ist ja auch eine Person des öffentlichem leben und somit muss man dies immer abwegen.

Nö dürfen sie nicht, aber lässt sich kaum verhindern.

Bei einem "Normalo" gibt das Recht am eigenen Bild, das stimmt schon. Bei Personen von öffentlichem Interesse (Prominente) ist das leider eingeschränkt.