Draußen masturbieren?

3 Antworten

andere nennen das Exhibionismus was durchaus strafbare Handlung sein kann

newcomer  26.02.2023, 11:32

https://dejure.org/gesetze/StGB/183.html

§ 183Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder2.nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird.

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Mischi67852 
Fragesteller
 26.02.2023, 11:32

Das ist mir bewusst

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Mache das an total abgelegenen Orten, sonst kommt vielleicht noch die Polizei. Oder am besten während eines Schneesturm, da ist wahrscheinlich niemand unterwegs 😜

Mach es irgendwo wo du nicht erwischt wirst. Am besten Abends/Nachts, dann siehst du wenn Leute kommen

Andere in seinen Fetisch reinzuzwingen ist nicht okey.