Die Freundin schläft soll ich sie fingern?

11 Antworten

Tu das auf GAR keinen Fall. Ich rate dir dazu sie erst zu küssen, mit den händen unter das T-shirt gehen, hat bis zum Bund ihrer Hose und wenn du merkst dass es ihr gefällt, kannst du sie in wachem Zustand fingern. Wird ihr und dir um einiges mehr Spass machen.

es ist strafbar..

zudem sollten die Eltern bestraft werden, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht,

wieso schläft sie mit 13 jahren bei dir ??

Mal von der juristischen Seite abgesehen:

Gibt es einen Grund, weshalb du es nicht tust, wenn sie wach ist ?

ich sehe da nur zwei Möglichkeiten

a.) sie will es nicht

b.) du traust dich nicht ( wenn sie wach ist )

Wenn sie es nicht will, dann lasse es

Wenn du dich nicht traust, dann warte, bis du dich traust.

Mit einem Menschen im Schlaf etwas tun zu wollen, wirkt auf mich so, wie "Hilflosigkeit" ausnutzen.

btw.:

Ich hatte manchmal, wenn ich von der Nachtschicht heimkam, meine Frau im Schlaf berührt und gestreichelt, mit der Absicht sie zu erregen. Es wäre mir allerdings nicht eingefallen, plump an ihre Geschlechtsteile zu fassen. Es ergab sich dann eher aus zärtlichem Streicheln. Ich merkte dann schon, ob sie sich abwandte, und sich in ihre Decke einmummelte, oder ob sie sich mit ihrem Körper mir zu wandte, dabei natürlich erwachte, und wir weiter machten.

Wenn du mit 16 ein 13-jähriges Mädchen fingerst, machst du dich nach § 176 StGB dem sexuellen Missbrauch von Kindern strafbar. Nach dem genannten Paragraphen sind jegliche sexuelle Handlungen an Kindern, Personen unter 14, strafbar - es spielt dabei keine Rolle ob, das Kind damit einverstanden ist oder nicht.

Sie im Schlaf zu "fingern" ist zumindest sexuelle Nötigung, wenn nicht Vergewaltigung. Soetwas geht nur wenn sie dem vorher ausdrücklich zustimmt oder es ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Nun ist sie aber erst 13. Das heißt das die rein rechtlich gar nicht in der Lage ist sexuellen Handlungen zuzustimmen. Also lass deine Finger bei dir.

SaschaL1980  18.08.2018, 07:57

Nötigung bzw. Missbrauch wäre hier tatsächlich noch das "kleinere Übel". Da sie 13 ist, und er 16, ist es in jedem Fall sexueller Missbrauch eines Kindes. Und dabei ist egal, ob freiwillig, oder nicht, wie du ja selbst schreibst.

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