beim höhrpunkt penis zuhalten damit kein sperma raustritt ghusl nötig?

3 Antworten

As-salamu alaykum.

💭 | Das Masturbieren ist im Islam eindeutig hāram.

Der Prophet Mohammad (ﷺ) sagte in einem Hadith in Musnad Ahmad (19509): “Wer seine Hand heiratet, der ist verflucht.” Die Gelehrten sind sich darauf einig, das Masturbation eine verwerfliche Tat ist, die zu körperlichen Schäden führt. Andere Gelehrten erlauben die Masturbation in Ausnahme Fällen wenn jemand beispielsweise Angst hat in Zīna zu fallen.

Eine andere Fatwa Website besagt folgendes: Die Rechtsgelehrten stufen die Selbstbefriedigung per Hand (Masturbation) oder etwas anderem, als harâm ein. Diese Art der Befriedung kann nur angewendet werden, wenn eine einhundertprozentige Gefahr besteht, sonst den außerehelichen Beischlaf (zinâ) zu vollziehen. Kurz gesagt gilt es zu wissen, dass dies kein normales (natürliches) Verhalten ist.

https://fatwazentrum.de/ist-masturbation-im-islam-erlaubt/

Ghūsl ist nur verpflichtend wenn der Samen heraustritt. Wenn der Samen nicht herausgetreten ist, dann ist kein Ghūsl nötig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bete 5 mal am Tag. Gelernt durch der NamazApp.

Zunächst einmal sei angemerkt, dass Masturbation selbst Haram ist.

Ghusl erst dann nötig, wenn es aus dem Körper austritt. Wenn du den Austritt des Spermas verhinderst, ist noch kein Ghusl nötig. Aber sobald du das Sperma dann herauslässt, auch wenn die Erregung bereits ausgeklungen ist, dann ist Ghusl nötig.

Selbstbefriedigung ist trotzdem haram, egal ob Höhepunkt oder nicht. Und Ghusl kann nötig sein, wenn Samen ausgetreten sind

Woher ich das weiß:Recherche