27 Jähriger möchte Sex und eine Beziehung mit 13 Jährigen Mädchen?
Hey, wir haben auf Instagram einen Pädophilen gefunden. Daraufhin haben wir einen neuen Instagram Account erstellt, das dort verwendete Bild ist von einem Computer generiertes Mädchen Selfie. Wir sind 13 Jahre alt, dass weiß er auch. Er möchte mit uns Sex haben, nackt im Bett liegen und mit uns zusammen sein (hat er öfters erwähnt). Wir haben vor, mit diesem Account zur Polizei zu gehen, wird sich das überhaupt lohnen, kann die Polizei da was machen, oder ist das rechtlich nicht verboten? Wir haben einige Daten über ihn gesammelt: Name, Alter, Wohnort, IP-Adresse, Job, alle möglichen Daten über seine Eltern und vieles mehr. Alles ist auf legaler weise gesammelt worden. Unten sind 2 Beispiel Screenshots.
4 Antworten
Vorneweg wird sich das bei der Polizei nicht lohnen, aus folgenden Gründen:
Ersteinmal ist das kein Pädophiler den er ist nicht direkt an dem Mädchen interessiert, sondern nur daran mit ihr Sex zu haben. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt da auch keine Straftat vor, er hat lediglich mit “ihr“ geschrieben.
Ich würde den Account bei Instagram melden und ihn blockieren, alles andere bringt sowieso nix und außerdem könnt ihr mit euerer Zeit besseres machen.
Ja, aber Pädophilie ist anders. Google mal, das trifft nicht auf die Beschreibung.
1) Hat das nichts mit Pädophilie zu tun.
2) Wisst ihr nichts Besseres mit eurer Zeit anzufangen?
3) Ist zum aktuellen Zeitpunkt daran noch nichts strafbar.
Also der hier vorliegende Chatverlauf reicht weder für § 176a, noch für § 176b StGB. Ein Versuchsstadium des § 176 StGB ist ebenfalls noch nicht erreicht.
Kurzum: Man mag den Chatverlauf verwerflich finden, eine Strafbarkeit kann ich aber bislang nicht erkennen.
Ihr könnte natürlich trotzdem die Polizei informieren, damit die das prüfen (dann bitte den vollständigen Chatverlauf vorlegen). Die werden euch aber vermutlich primär sagen, dass ihr nicht mit wildfremden Leuten schreiben sollt und demnächst sofort eure Eltern informieren sollt, wenn euch jemand so anmacht. Mehr Handlungsoptionen hat die Pol auch nicht.
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Vollkommen dümmliche und unqualifizierte Anwort hier, unfassbar.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, danke für das perfekte Beispiel. Selbsterkenntnis ist der erste Schritt...
Nochmal, da scheinbar schwer zu verstehen:
Auch das sogenannte Cyber-Grooming (gezielte Anbahnung sexuell motivierter Kontakte im Internet zu Minderjährigen) ist strafbar (§ 176 StGB)
SEX eines Erwachsenen mit einer 13-jährigen ist strafbar.
Statt blind irgendwelche Texte ohne Quellenangabe von unqualifizierten Seiten zu kopieren, solltest du den von dir genannten Paragraphen lieber mal lesen (und verstehen). Ich habe ihn dir oben bereits verlinkt.
Rein vorsorglich weise ich darauf dahin, dass ich mich ausschließlich auf bundesdeutsches Strafrecht beziehe.
SEX eines Erwachsenen mit einer 13-jährigen ist strafbar.
Das hat niemand bestritten und ist durch den von dir genannten § 176 StGB abgedeckt. Derartiges ist hier aber nicht geschehen und auch nicht in strafrechtlich relevanter Weise versucht worden (§§ 22 ff. StGB).
Auch bestreitet niemand, dass eine Fortsetzung des Chatverlaufs möglicherweise strafrechtlich relevant geworden wäre (nach § 176a oder § 176b StGB). Wir können hier aber nur den Chatverlauf bewerten, welcher uns vorgelegt wurde, und der ist strafrechtlich nach meiner begründeten Rechtseinschätzung nicht relevant.
EOD.
Auch Versuch und Anbahnung sind bereits strafrechtlich relevant.
Der Chatverlauf geht in Richtung Anbahnung.
Die nächsten Mädels sind vielleicht nicht so clever; von daher wäre es wünschenswert, selbst wenn aktuell noch keine strafrechtlich zu ahndende Tat vorliegt, dass diesem Typen zumindest verbal auf die Finger geklopft wird.
Der Chatverlauf geht in Richtung Anbahnung.
Hinsichtlich der Richtung stimme ich dir zu, erfüllt ist § 176b StGB dem Wortlaut nach aber bislang dennoch ist.
Selbst nach deutlich weiter gefassten österreichischen § 208a StGB AT wäre hier m. E. -ohne konkrete Vereinbarung eines Treffens (inkl. Zeit und Ort) noch keine Strafbarkeit gegeben.
Und darum, was wünschenswert wäre, geht es hier nicht, sondern um die Frage nach einer tatsächlichen Strafbarkeit.
Ja, das ist wohl so. Wir stehen hier aber nicht im Gerichtssaal und dies ist auch kein Jura-Forum. Es geht hier um Tipps/Lebenshilfe. Mein Tipp wäre, zu versuchen, diesem Typen auf die Finger klopfen zu lassen, ihn evtl. mit Hilfe der Polizei in eine Falle tappen zu lassen, zum Wohle/Schutz anderer Mädchen.
Strafbar.
Sex ist erst Ab 14.
und mit einem +18 darf man erst ab 16 Gesetzlich
und mit einem +18 darf man erst ab 16 Gesetzlich
Ab 14 ist es nach oben offen.
Er meinte auch, er wäre gerne mit „ihr“ zusammen und findet sie süß. Meiner Meinung nach zeigt das schon interessant an dem Mädchen.