14jährige will mich verführen?

5 Antworten

Um das Ganze etwas aufzudröseln: du hast von ihr inkriminierte Dateien bekommen, in der Annahme, dass sie 18 ist. Ok, soweit "erstmal" nicht strafbewährt, da du sagst, sie sieht deutlich älter aus. Problem ist, sie ist 14 und hat es dir nun auch gesagt, das bedeutet, du bist in Kenntnis ihres Alters und damit ist dir bewusst, dass du gegen §184c StGB "Besitz/sich Verschaffen von Jugendpornographischen Schriften" und da du ja auch fröhlich Bilder von dir geschickt hast, auch noch den §184 erfüllt hast.

Da bereits letzterer ein qualifiziertes Delikt darstellt, würde es in dem Fall zu einer nicht unerheblichen Gesamtstrafe kommen, auch wenn natürlich immer der Einzelfall betrachtet werden muss.

Daher mein Rat an dich: lösch umgehend sämtliche Bilder, säubere den Cache, setz das Handy komplett neu auf, damit du den Mist wirklich raus hast und beende das mit diesem Mädchen asap! Fordere sie auf, deine Bilder zu löschen und vor allem block sie auf allen Kanälen. Erkläre ihr von mir aus noch, dass du ihr nicht vertrauen kannst, weil sie dich belogen hat mit dem Alter und dann raus da!

Zu deiner Frage, ob reale Treffen und Sex bei euch legal wären: ja, ist es, da sie Ü14 ist und damit "frei entscheiden kann, mit wem sie sexuell aktiv wird", solange du kein Lehrer, Betreuer, Trainer oder sonst einen aufsichtsführenden Bezug zu ihr hast. Denk aber immer daran, sie kann durchaus in ihrer Einsicht eingeschränkt sein, was dann wieder eine Straftat wäre.

Woher ich das weiß:Recherche

TheJudgement  10.11.2024, 18:13
Problem ist, sie ist 14 und hat es dir nun auch gesagt, das bedeutet, du bist in Kenntnis ihres Alters und damit ist dir bewusst, dass du gegen §184c StGB "Besitz/sich Verschaffen von Jugendpornographischen Schriften"

Ob und wann so etwas strafbar wäre, ist strittig. Fraglich ist schon, ob nicht der Tatbestandsausschluss aus § 184c Abs. 4 StGB greifen kann.

Eine Strafbarkeit käme in solchen Fällen nur in Betracht, wenn man den Tatbestandsausschluss verneint und dann noch ein Dauerdelikt vorliegt, weil die Bilder noch im Besitz des Fragestellers sind. Dabei käme es nicht zuletzt darauf an, ob und wie die Inhalte im Besitz wären. Cache: darauf müsste Zugriff bestehen. Das ist je nach App und Smartphone eben nicht zwingend der Fall.

und da du ja auch fröhlich Bilder von dir geschickt hast, auch noch den §184 erfüllt hast.

Da das anscheinend zu dem Zeitpunkt geschah, als der Fragesteller noch davon überzeugt war, die Kommunikationspartnerin sei 18+, ist diese Annahme abwegig: kein bedingter Vorsatz. Der muss sich auch auf das Alter beziehen.

Da bereits letzterer ein qualifiziertes Delikt darstellt, würde es in dem Fall zu einer nicht unerheblichen Gesamtstrafe kommen, auch wenn natürlich immer der Einzelfall betrachtet werden muss.

§ 184 StGB hat einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; Für § 184c Abs. 3 StGB beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Tausch von wenigen Bildern, falls man zu einer Strafbarkeit käme, eher am unteren Ende des Strafrahmens einzuordnen wäre. Es geht ja nicht um hunderte oder zehntausende Inhalte von unterschiedlichen Personen und solche Fälle müssen ja auch noch Tat- und Schuldangemessen bestraft werden können und im Verhältnis zu Strafen bzgl. wenigen Bildern stehen.

Das Problem bei Verurteilungen nach §§ 184 und/oder 184c StGB sind weniger die der konkreten Strafzumessung innerhalb des relativ niedrigen Strafrahmens, sondern z.B. die Einschränkungen, die sich in beruflicher Hinsicht ergeben können, siehe SGB VIII und etwaige längerfristige Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis.

Denk aber immer daran, sie kann durchaus in ihrer Einsicht eingeschränkt sein, was dann wieder eine Straftat wäre.

Das ist eine ziemlich verkürzte Darstellung, die so nicht richtig ist. Siehe § 182 Abs. 3 StGB.

Ab 14 ist sex legal solange es einvernehmlich ist aber sexuelle bilder von einer person unter 18 zu haben ist strafbar wenn mich eine 14 jährige nach sex fragen würde würde ich niemals nein sagen


TheJudgement  10.11.2024, 18:16

So einfach ist das nicht.

Ab 21 ist es die Ermessenssache des Richters (wenn es zu einer Anklage kommt), ob du eventuell ihre mangelnde Reife ausgenutzt hast, oder nicht. Wäre sie bereits 16, dann hättest du diese Gefahr nicht.

Wenn du auf eine Liebesbeziehung aus bist, dann lass dir einen gut gemeinten Rat geben:

Vergiss sie. Sie wird dich in einem Trümmerhaufen zurück lassen.


TheJudgement  10.11.2024, 18:22
Ab 21 ist es die Ermessenssache des Richters (wenn es zu einer Anklage kommt), ob du eventuell ihre mangelnde Reife ausgenutzt hast, oder nicht. Wäre sie bereits 16, dann hättest du diese Gefahr nicht.

Nein.

TheJudgement  10.11.2024, 22:48
@DJFlashD

Im Hinblick auf den Austausch von Pornografie, geht es nicht um 16 / 21 als Altersgrenzen, da § 184c StGB diese Grenzen nicht vorsieht - gleiches gilt für § 184 StGB.

Im Hinblick auf § 182 Abs. 3 StGB ist eine echte Liebesbeziehung schon nicht vom Tatbestand erfasst, siehe BGH 1 StR 221/20 - Beschluss vom 10. Juli 2020 (LG Heidelberg).

Liegt keine echte Liebesbeziehung vor, müssen Ausnutzen und Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung bei sexuellen Handlungen kumulativ gegeben sein und es muss Kausalität zwischen beidem vorliegen. Das heißt auch: die (fehlende) Reife ist eine Frage, die gutachterlich zu ermitteln sein wird - und zwar für jede einzelne sexuelle Handlung.

Das außerdem gegebene Ausnutzen dieser Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in Bezug auf diese konkrete, jugendlichen Person, ist nur dann gegeben, wenn eine über 21 Jahre alte Person dies erkannt hat und sich (deshalb) in bestimmter Art und Weise verhält - objektiv. Dazu gibt es Fallgruppen, die entwickelt worden sind.

Das ist halt keine einfache Ermessensentscheidung.

Richtig ist natürlich, dass § 182 Abs 3 StGB bei 16-Jährigen nicht mehr in Betracht kommt. §§ 182 Abs. 1 und Abs. 2, 184, 184c StGB dagegen schon. ;)

Habe ich mich strafbar gemacht

Hast Du dadurch:

wir haben auch bilder unteranderem, nudes, ausgetauscht usw.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

TheJudgement  10.11.2024, 05:45

Subjektiver Straftatbestand?

Spacy888 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 05:43

Du sagst es ist strafbar, und ein anderes kommentar hier sagt es sei nicht strafbar da sie über 13 ist.

FlipperNRW  10.11.2024, 05:48
@Spacy888

§184b StGB sich beschaffen und Besitz jugendpornographischer Schriften.

Nur dann "legal", wenn beide U18 sind nach neuester Rechtsprechung.

Damit hast du dich in der Tat strafbar gemacht. Ich rate dir dringend, alles zu vernichten, was du von ihr bekommen hast, auch das, was im Cache ist! Lass dich bitte niemals mehr auf so einen Unsinn ein, du weißt einfach nicht, was und wer dahinter steckt!

Spacy888 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 05:55
@FlipperNRW

Wohl war und schon erledigt. Scheiß gefährlich die sache...

FlipperNRW  10.11.2024, 05:57
@Spacy888

Ich meine natürlich §184C StGB nicht B.. Herrgott, bin ich noch nicht wach^^ auf jeden Fall ist das scheiße gefährlich! Ich warne ausdrücklich jeden, egal wo, sich auf so nen Mumpitz einzulassen und überhaupt irgendwas zu tauschen, wenn man sich nicht sicher ist, dass die Person wirklich Ü18 ist.

DasOrakel  10.11.2024, 05:58
@Spacy888

Hier gibt jede/r zum Besten, was sie oder er will :D

Du fragst hier auf einer Laienseite :)

Herstellung, Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornographischem Material sind verboten.

Auch Volljährige dürfen kein pornographisches Material einfach so verschicken.

Trophoblast  10.11.2024, 06:12
@FlipperNRW

Kurze Nebenfrage: wenn man noch nudes, Sex Videos, etc. hat von als man verschickt und geschickt bekommen hat al man selbst unter 18 war, kann man die behalten oder muss man die löschen?

FlipperNRW  10.11.2024, 06:15
@Trophoblast

Also es kommt immer auf den Tatzeitpunkt des Tausch an. Beispiel: sie 14 du 17, alles safe! sie 15 du 19... nicht safe! Wenn du heute noch Bilder davon hast, kann dir das aber durchaus als Besitz ausgelegt werden, weil du immer noch inkriminierte Dateien besitzt und daher lösch sie auf jeden Fall.

Trophoblast  10.11.2024, 06:16
@FlipperNRW

Ne ging um meinen Freund und mich. Wir haben uns unter 18 oft nudes hin und her geschickt, uns beim sex gefilmt, etc.

Ist der Besitz in dem Fall dann strafbar?

FlipperNRW  10.11.2024, 06:24
@Trophoblast

Laut 184c StGB ist der Besitz jugendpornographischer Schriften immer strafbar. Allerdings und hier kommt es auf den Einzelfall an, ist es natürlich in eurem Fall sehr speziell, da diese Bilder/Videos von euch selber in einer Beziehung stammen. Wie das rechtlich in einem Verfahren gewertet würde, ob überhaupt durch die STA Anklage erhoben wird (was ich in dem Fall bezweifel, aber ich bin KEIN Rechtsanwalt!), kann ich dir unmöglich sagen.

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und würde sagen, wenn ihr beiden die für euch behaltet, wird da mit Sicherheit niemand wirklich Anstoß dran nehmen und ein Verfahren dürfte in dem Fall eingestellt werden. Wirklich rechtsicher kann dir das aber nur ein Anwalt (den du in dem Fall auf jeden Fall brauchen würdest) sagen.

TheJudgement  10.11.2024, 18:22
@FlipperNRW
Laut 184c StGB ist der Besitz jugendpornographischer Schriften immer strafbar.
Nur dann "legal", wenn beide U18 sind nach neuester Rechtsprechung.
  1. Tatbestandsausschluss nach § 184c Abs. 4 StGB muss geprüft werden.
  2. Quelle?

Das klingt 1 zu 1 nach meiner ex


FlipperNRW  10.11.2024, 09:12

Leider hast du sowas seit Jahren, dass Kinder und Jugendliche sich aus verschiedenen Gründen älter machen und somit ihr Gegenüber in große Schwierigkeiten bringen.

Gubbel2008  10.11.2024, 09:16
@FlipperNRW

Bei mir war es so ich 14 und sie 13 waren zusammen und irgendwann habe ich mit bekommen das sie Leute zwischen 21 und 30 Jahren bumst

FlipperNRW  10.11.2024, 09:17
@Gubbel2008

Wtf... das ist ne Hausnummer! Ist dir bekannt, ob deine Ex denen gesagt hat, sie wäre älter, bzw. sah sie älter aus?

FlipperNRW  10.11.2024, 10:33
@Gubbel2008

Wahnsinn.. 10 Jahre älter machen und damit den Partner in große Probleme bringen können.. was für ein Mensch.