Ablösevereinbarung widerrufen??

Hallo, ich war lange auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine gefunden, habe die Wohnung besichtigt und die Wohnung auch bekommen. Aber die Vormieterin hat immer behauptet, die Küche wäre die Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen. Ich muss auch sagen, Ich bin durch die Firma auf die Wohnung gekommen. Nachdem ich die Wohnung bekommen habe, war meine Ansprechpartnerin aber in Mutterschutz, sodass ich niemanden mehr erreichen konnte. Die Vormieterin hatte Kontakt mit der firma. Bevor ich den Vertrag bekommen habe, wollte sie sich unbedingt mit mir treffen, weil sie ihre Sachen verkaufen wollte und mich fragen wollte ob ich was übernehmen möchte. Die Küche und den Boden wollte sie unbedingt mir verkaufen. Als ich da war, haben wir uns über den Preis nicht verstanden. Ich wollte die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben aber sie hat dann Andeutungen gemacht, wenn du die Küche nicht kaufst, sage ich der Firma bescheid das ist nämlich die Voraussetzung für die Wohnung. Nun war ich gezwungen, die Vereinbarung zu unterschreiben. Ich habe nun mit der Firma telefoniert und sie sagten mir das ist keine Voraussetzung. Wenn ich möchte kann ich die Küche kaufen, ist aber keine Pflicht. Sie sagten, die Vormieterin hätte falsche Informationen geleitet. Kann die die Vereinbarung widerrufen oder von der Vereinbarung wegen der Lüge zurücktreten? Zudem muss ich auch sagen, sie hat gesagt die Küche wäre neu aber sie hat die seit 7,5 Jahren und ihre Geräte sind veraltet. Könnt ihr mir bitte helfen

Wohnung, Recht, Ablöse, Vormieter
Ablösevereinbarung,?

Folgendes:

Ich hab nach langsam suchen eine Wohnung gefunden. Der jetzige Mieter möchte eine Ablöse von 3.000€ haben. Ich hab die Möbel nur kurz gesehen und habe zugestimmt da ich die Wohnung echt dringend brauche. Er hat ein formlosen Brief geschrieben wo genau dies drin steht:

„die Küchen, Wohnzimmer- und Schlafzimmer Möbel werden mit dem Auszug/Einzug zum 29.02.2020 übernommen. Eine Ablöse von 3.000€ wurden vereinbart.“

nicht mehr und nicht weniger. Der jetzige Mieter meinte zu mir, das es ein Muss ist sonst nimmt der Vermieter mich nicht (was im Nachhinein gar nicht stimmt da ich mit ihm telefoniert habe). Der Mieter meinte auch zu mir das die Möbel 1-2 Jahre alt wären, jetzt habe ich in Facebook gesehen das er die Möbel bereits 2011 schon hatte(!!!).

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben, und ziehe zum 1.3 ein

Ich bin nicht bereit die Möbel für dieses Alter zu übernehmen, mal davon abgesehen das er mich belogen hat! Ich bin bereit was zu zahlen aber nicht so! Jetzt meinte der Vermieter ich soll 1500€ für das renovieren und streichen einbehalten da die Kaution für die unbezahlten Mieten drauf geht. jetzt meine Frage: was soll ich machen? Kann ich einfach von den 3000€ was einbehalten oder MUSS ich ihn das in dieser Höhe bezahlen? Ich will keine Schwierigkeiten mit einem Anwalt o.ä. Bekommen. Ist der aufgesetzte Vertrag überhaupt rechtskräftig? Ich bedanke mich im Voraus

Recht, Vermieter, Vertrag, Mietvertrag, Mieterrecht, Wohnungsübergabe, Nachmieter, Vereinbarung, Ablösesumme, Vormieter
Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

Hallo Community,

es geht um eine potentielle Mietwohnung, in der aber Veränderungen vom Vormieter vorgenommen wurden. Urspünglich war die Wohnung wohl teilweise mit Teppichboden, alten Fliesen (kein guter Zustand) und vorrangig mit PVC-Boden ausgelegt, und jetzt mit Laminat, Parkett und Fliesen. Es gibt die Option die Bodenbeläge zu übernehmen, allerdings stellt sich die Frage, ob man nicht die Aufnahme im Mietvertrag erreichen könnte, da die Wohnung hochwertiger geworden ist. Es ist auch nicht klar, wie beispielsweise die ursprüngl. Böden unter dem Laminat, Fliesen etc. aussehen. Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist. Welche Vereinbarung Vormieter und Vermieter getroffen hatten ist auch noch nicht bekannt. Welchen Spielraum hat man für Verhandlungen? Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird? Könnte eine Vereinbarung, wenn Übernahme obligatorisch sein sollte, auch so gestaltet sein, dass man den Fremdboden entfernen lässt, aber den Ursprungszustand nicht herstellen muss, da unbekannt und seitens des Vormieters entfernt wurde (wenn zb. das Laminat / Parkett nicht auf dem PVC aufliegt bzw. damalige Fliesen wurden ja vermutlich auch rausgeklopft)? Vielen Dank!

Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, bodenbelaege, Bodenbelag, Mietsache, Übernahme, Rückbau, Vormieter
Mitbewohner zieht nicht aus was kann ich tun?

Also es ist so der Mitbewohner meines Freundes hat die Wohnung bis zum 1.1.17 gekündigt (da läuft die künfigungsfrist aus). Ich und mein Freund wollten sowieso zusammen ziehen, deswegen haben wir entschieden die Wohnung zu übernehmen und haben am 1.1 Termin zum unterschreiben des Mietvertrags. Nun ist es so das der VorMieter wenn man so sagen will ( also Mitbewohner) auf einmal keine Lust mehr hat auszuziehen und einfach bleiben will, was er aber nicht darf weil die Wohnung ab 1.1 uns gehört. Ich will diesen Menschen nicht länger als nötig in der Wohnung haben ( ich selbst wohne schon ein paar Wochen mit in der Wohnung was mit den Vermietern abgeklärt ist und zahle auch Strom und Miete). Dieser Mann macht nichts im Haushalt er verdreckt alles und läsSt es dann so, aufräumen oder abspülen sieht er gar nicht ein das können ja wir machen (seine worte). Außerdem ist er Dauerkiffer und feiert am Wochenende regelmäßig DrogenPartys bei denen immer jemand in die Bude kotzt, was ich und mein Freund wegmachen dürfen weil die zu faul dafür sind. Also ich hoffe das dies nachvollziehbare Gründe sind warum ich diesen Menschen nach Ablauf der Kündigungsfrist ( 1.1.17 ) auf jedenfalls draußen haben will. Er hat kein Recht mehr auf die Wohnung dann, will aber bleiben und nicht gehen, was wir nicht wollen. Was können wir tun damit er so schnell wie möglich raus geht, ohne uns strafbar zu machen ?

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kündigungsfrist, Nachmieter, Vormieter
Hilfe! Flöhe vom Vormieter?

Hallo ihr Lieben, Ich habe seit Oktober 2015 eine größere Wohnung wegen Nachwuchs bezogen und seit fast 6 Jahren eine Hündin. Jedenfalls hatten wir noch in der Wohnung meines Freundes gewohnt da wir die neue Wohnung noch komplett renoviert hatten und eines Nachmittags bemerkte ich auf dem Kopf meiner Hündin einen Floh. Abends dann den 2ten. Habe beide natürlich entfernt und alles durch gesaugt etc und wir hatten Ruhe. Hatte auch die beiden Besitzer der beiden Hunde angesprochen mit der unsere gespielt hatte und die hatten nichts (kann ich glauben schenken). Kurze Zeit später hatten wir dann wieder einen aber das war dann glaube schon in der neuen Wohnung und heute hat mich einer am Hals gebissen den ich glücklicher Weise einfangen konnte. Unsere Hündin hatte die ganzen Jahre nie Flöhe gehabt und während den Zwischenfällen auch keine nur eben die Gefundenen. Auch wir hatten nichts. Ich hatte dann einen Hund aus unserer Straße in Verdacht ABER unsere Hündin kam die letzte Zeit mit keinem Tier in Verbindung !! .. Meine Frage ist jetzt: Kann es sein das die Flöhe vom Vormieter sind ? Die hatten 1ne Katze gehabt und mir auch das Laminat drin gelassen. Das Laminat hatten wir aber nochmal raus genommen weil es falsch verlegt war. Wir hatten wie gesagt noch nie Probleme damit aber seit wir hier wohnen 3-4 mal IN 1NEM JAHR !! Der Tierarzt meinte am Telefon es könnte möglich sein aber hat mir nicht weiter zu gehört weil er gerade beschäftigt war. Ich habe Angst das die sich hier weiter vermähren schon alleine weil ich ein 6 Monate altes Baby habe. Unsere Hündin hat sich nur kurz gekratz bis ich die Flöhe immer eingesammelt hatten und Bisse am Bauch waren auch nicht. Wir hatten wie gesagt auch noch nichts bis heute. Sry für den langen Text und hoffe mir kann Jemand helfen.
Liebe Grüße

Flöhe, Vormieter
Vormieter haben Termin zur Wohnungsübergabe platzen lassen?

Hallo,

Wir sollten am 16.07 als Nachmieter eine Wohnung übernehmen, mit der Voraussetzung das die Vormieter diese somit nicht bei Auszug Grundrenovieren müssen und wir dafür eher die Schlüssel für die Wohnung bekommen. Mietbeginn ist der 01.08.2016.

 Die Vormieter, haben uns mehrmals den Termin mündlich als auch über WHATSAPP ZUGESAGT und bestätigt. 

Auch der Vermieter wurde informiert und war damit einverstanden.

Der Vermieter hatte am Tag an dem die Wohnungsübergabe eigentlich stattfinden sollte, keine Zeit und auf Absprache mit ihm, hätten wir die Wohnung zusammen mit den Vormietern mit einen Übergabeprotokoll auch ohne An und übergeben lassen können.

 Dies wollten die Vormieter  jedoch nicht und meldeten sich erst gar nicht mehr bei uns und den Vermieter!

Am 20.07 erhielt ich dann eine Nachricht von den Vormietern das die Übergabe nächste Woche Mittwoch stattfinden sollte und wir doch den Vermieter darüber informieren sollten.

Wir haben uns, da dies seit 2 Monaten abgemacht war, extra Urlaub genommen und einen LKW sowie Leute bestellt. Nun ist der eigentliche Termin geplatzt und wir bekommen wenn wir Glück haben Ende der nächsten Woche den Schlüssel!

Ich bin stinksauer! Wir haben nicht nur ein Haufen Geld sondern auch Zeit in den Sand gesetzt!

Haben wir irgendwelche Rechtsanspüche gegenüber des Vormieters!?!?

Mietrecht, Nachmieter, Rechtsanspruch, Vormieter
Küche in Mietwohnung übernommen, vom Vormieter aber nicht bezahlt, Pfändung möglich?

Hallo,

eine gute Freundin von mir wohnt seit kurzem in einer neuen Wohnung zur Miete. Diese hat sie direkt vom Vormieter übernommen. In dieser Wohnung ist auch eine 2 Jahre alte Küche verbaut, welche der Vormieter gekauft hatte. Laut vorliegenden Rechnungen hatte die Küche damals einen Wert von 9.500€, Induktion, Spülmaschine, Keramikspüle, Marmorarbeitsplatte und so weiter.

Meine Bekannte übernahm daher die Küche, für 4.500€!

Das ganze wurde vertraglich in einem Übernahmevertrag festgehalten.

Gestern kam dann der Schock!

Monteure der Firma welche die Küche eingebaut hatte, sowie der Chef des Küchenstudios standen vor der Tür meiner Bekannten. Sie staunten erst mal nicht schlecht, als eine ihnen unbekannte Person die Tür öffnete. Der Chef erkundigte sich nach dem Vormieter und erklärte, dass sie gekommen seien, um die Küche abzubauen, da diese noch immer nicht komplett bezahlt wäre. Außer einer Anzahlung von 2.000€, hätte man kein weiteres Geld erhalten. Zu dem hätte der Vermieter in einer Zahlungsvereinbarung unterschrieben, dass im Falle der Nichtzahlung, die Küche abgebaut werden darf.

Man stellte meiner Bekannten nun 2 Möglichkeiten zu Auswahl, entweder sie zahle einen Abschlag in Höhe von 6.000€ und die Küche gehöre ihr oder sie stimme dem Abbau zu!

Sie bekam 14 Tage Bedenkzeit!

Darf man noch mals Geld von ihr verlangen? Dürfen die die Küche abbauen? Hat sie die Schulden des Vormieters übernommen?

Danke und Gruß

Miete, Küche, Schulden, Pfändung, Übernahme, Abschlag, Vormieter
Muss ich eine Küche vom Vormieter übernehmen?

Folgende Situation: Ich war bei einer Wohnungsbesichtigung, alles schön und gut. Ich wollte die Wohnung sehr gerne haben. Die Küche sollte auch drin bleiben. Der Vormieter nannte mir erstmal grob einen Preis und sagte, dass er mir später nochmal eine Mail schreibt mit allen Konditionen. In der Mail stand später dann noch wofür er alles noch Geld haben will (Dinge, Kleinigkeiten die ich nicht haben wollte weil ich sie selber habe und über die wir gar nicht gesprochen haben) und nannte mir einen Gesamtpreis. Ich habe geantwortet, dass ich diese Dinge nicht haben möchte und auch der Preis für die Küche zu hoch sei, denn ich habe mich bei ebay Kleinanzeigen umgesehen und dort kriege ich für den Preis eine komplette Küche gebraucht mit allem drum und dran. Dazu sei gesagt, dass die Küche in der Wohnung nicht ganz vollständig ist. Kühlschrank, Abzugshaube und Hängeschränke fehlen. Eigentlich ist es nur eine Arbeitsfläche mit Herd und Spüle. Ich habe gesagt, ich hole eine komplette für den Preis oder er muss mit dem Preis drastisch runter gehen.

Als Antwort darauf erhielt ich, dass wir so nicht zusammen kommen. Jetzt wird mir vom Mieter die Wohnung verweigert. Dabei hatten wir schon einen Termin ausgemacht um den Vertrag zu unterschreiben. Darf dieser das überhaupt? Soll ich mal bei der Hausverwaltung anrufen und nachfragen?

Bin gerade echt ein bisschen sauer :-/

Danke schon mal.

LG

Mietrecht, Vormieter
Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter
Schimmel bereits 3 Wochen nach Einzug...

Wir sind am 10.9. in unsere neue Wohnung (Baujahr 1991) eingezogen. 1. Stock, Eckwohnung.

Gegenüber steht ein riesiges Gebäude der Sparkasse, welches fast komplett leer steht, da die Wohnungen durch den Schimmel nicht mehr vermietet werden können. Vielleicht ist das ja von Bedeutung?!

Von Schimmel wurde bei Vertragsabschluss nichts erwähnt. Nur eine fehlende Leiste im Kinderzimmer, die wohl laut VORmieter "abgefallen" sei. Hinterher mussten wir vom VERmieter erfahren, dass die VORmieter wohl einmal vor Jahren Schimmel hatten, dies aber in Griff bekamen. Die Rede war also vom Kinderzimmer.

Bereits 3 Wochen nach Einzug habe ich beim putzen im Eck des Schlafzimmers Schimmel festgestellt. Wir haben es mit Schimmelspray behandelt, weiterhin gut gelüftet. Weitere 3 Wochen später hinter dem Bett alles voller Schimmel. Der Vermieter hat uns einen Entlüfter gebracht. Die Luftfeuchtigkeit steigt teilweise Nachts auf 80! Jetzt ist es etwas gesunken. Des weiteren ist der Schimmel an verschiedenen Stellen aufgetaucht. Wurde stets behandelt.

Letztes Wochenende ca. 2,5 Monate nach dem Einzug sehe ich hinter mein Bild, dass im Schlafzimmer hängt, Schimmelbefall! Des weiteren haben wir an der damals "erstentdeckten" Stelle gescharbt. Hinter der Farbe ist eine rießige Stelle schwarzer Schimmel zum Vorschein gekommen. Nun haben wir den Schrank zur Seite geschoben...die Seitenwand ist ebenfalls vom Schimmel befallen.

Wir haben mit den Nachbarn gesprochen, die unter uns wohnen... die hatten am Anfang auch heftigsten Schimmel. Jetzt hat es sich etwas gelegt. Aber sobald etwas weniger gelüftet wird, kommt er sofort wieder durch.

Heute kam die Vermieterin damit, dass die Vormieter immerhin seit 3 Jahren keine Probleme mehr mit Schimmel hatten und die Hausverwaltung natürlich nun frägt, wieso die Vormieter 10 Jahre keine Probleme hatten, da Ihnen nichts gemeldet wurde. Und bei neuen Mietern in 3 Monaten die ganze Wohnung verschimmelt sei. (Wohnzimmer an der selben Wand ist mittlerweile auch leicht betroffen). Die Vermieterin will nun einen Gutachter kommen lassen. Und hat heute nun gleich verläuten lassen: "vielleicht haben sie unbedacht am Anfang zu wenig gelüftet"! Nun meine Frage... auch wenn in den ersten 3 Wochen ein etwas ungünstigeres Lüftverhalten zu Tage gelegt worden wäre (was ich eigentlich nicht glaube, da man im September sowieso noch nicht heizt und die Fenster meist gekippt hält), ist es überhaupt möglich, dass in der kurzen Zeit (3 Wochen) so ein Schimmel entstanden sein könnte der sich nun permanent vermehrt? Dass man nicht mal mehr Bilder aufhängen kann? Ich mach mir natürlich jetzt schon Gedanken. Ich gehe davon aus, dass es alles nur überpinselt war. Aber Vermieter und Vormieter sprechen da andere Bände. Ich mach mir jetzt natürlich auch wahnsinnige Gedanken um unsere Gesundheit.

Danke für eure Hilfe. Sara mit Schimmelpilzallergie und Baby und Kleinkind

Miete, Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vormieter
Auszug: Für die Schäden des Vormieters haftbar?

Hallo Zusammen,

muss ich für die Schäden meines Vormieter aufkommen? Folgendes: ich habe die Küche meines Vormieters damals übernommen. Da ich mit meinem Vermieter ziemlich viel Stress hatte, kündigte ich nach 2 ½ Jahren die Wohnung. Ich habe angeboten, die Küche einem Nachmieter zu überlassen, aber der Vermieter meinte nur: „Nein, alles raus, alles raus“. Das habe ich auch dann auch getan. Die Küche wurde verkauft. Aber was musste ich feststellen, als die Küchenzeile abgebaut wurde? Hinter der Küchenzeile kam mir teilweise der blanke Putz entgegen und als ich die zugehörige Fließentapete abzog, sah ich erst, dass sich dahinter eine Silikonschicht teilweise ablöste. Anscheinend hat irgendein Vormieter mit Silikonfarbe die Wand angemalt. Sprich: Die Wand ist also „krumm und buckelig“, da sie mehrmals mit verschiedenen Farben übermalt wurde. Da mein Vermieter im Urlaub war, habe ich einfach die Wand weiß, wie die übrigen Wände gestrichen (was nicht einfach war, weil sich die verschieden Farbschichten ablösten und herunterbröselten) Dann habe ich sauber gemacht und die Schlüssel in seinem Briefkasten geworfen.Übernahmeprotokoll gab es keins, da der Vermieter, wie gesagt, im Urlaub war und er nur Termine außerhalb des Mietverhätnisses vorschlug.

Jetzt kommt er mit einem Mangel an, dass die Wand an der Küche uneben ist und ich sie begradigen muss. Muss ich das? Was kann ich dafür, dass vorher so geschlammt worden ist. Ich habe sie geweißelt und sauber übergeben.

Vielen Dank für die Antwort.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Vormieter
Übergabe der Mietwohnung - im Anschluß Probleme mit dem Nachmieter

Hallo Zusammen,

ich war 2Jahre Mieter einer kleinen 1-Zi-Whg. Ich habe die Whg gekündigt u selbst für Nachmieter gesorgt. Dieser Nachmieter wurde über eine Privatvermittl.von einem Bekannten von mir gefunden. Noch bei Besichtigung der Whg habe ich mit dem neuen Nachmieter eine Übernahmevertrag von diversen Gegenständen in der Whg abgeschlossen. Auch wurde zwischen meinem Bekannten und dem NM ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen über die Privatvermittlung u zu zahlende 500€ dafür. Am SA war die Übergabe. VM, NM und ich waren anwesend.Die Whg wurde von mir weiß gestrichen und alle konnten sich über einen EIndruck der Whg verschaffen.Es wurde ein Übergabeprotokoll geschlossen auf dem der VM,NM und ich unterschrieben haben.Am SO erreichte mich eine mail von dem VM mit einer großen Beschwerde des NM über angeblichen schlechten und schmutzigen Zustand der Whg.Es handelt sich um Mängel wie Fliesen gesprungen,Küchenarmatur lose,Duschstange locker etc.. Nun gibt der NM an, weder die Vermittlungsgebühr noch das Geld für die zu übernehmenden Dinge zu zahlen.Beide Sachverhalte sind doch völlig unabhängig von dem Zustand der Whg?! NM setzt nun Frist, dass heute oder morgen die Sachen abgeholt werden müssen,ansonsten werden sie entsorgt.Muss ich trotz Ü-Protokoll für die Mängel jetzt noch aufkommen?Dafür ist doch eine Übergabe da?! +kann NM sich jetzt weigern zu zahlen?

Mietrecht, Mangel, Übergabeprotokoll, Nachmieter, Vormieter

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