Vormieter hat all seine Möbel noch in unserer Garage. Wann darf ich den Sperrmüll holen?
Mein Vormieter hat all seine Sachen in unserer Garage noch gelagert, welche wir mit angemietet haben. Sie ist so voll, dass wir sie nicht nutzen können. Wir ziehen das geld jetzt schon immer von der Miete ab, brauchen den Raum aber dringend. Doch der Vormieter vertröstet uns immer wieder. Erst hieß es in maximal 2 Wochen, dann Ende des Monat, dann noch mal zwei Wochen und gestern erhielt ich einen weiteren Anruf, wo mir gesagt wurde, dass es auf unbestimmte Zeit verschoben wird und ich angeblich rechtlich nichts dagegen tun kann und mich strafbar machen würde, wenn ich den Sperrmüll beauftragen würde die Sachen abzuholen. Kann mir einer sagen, wie die Rechtslage in solch einem Fall ist und ab wann ich den Sperrmüll einschalten kann? Vielen Dank für eure Mühe...
6 Antworten
Brief schreiben, Frist setzen. Die angedrohte Räumung auch durchführen. Der Mietvertrag ist eine Rechtsgrundlage, auch wenn die Mietzahlungen ausgesetzt sind. Was sagt denn der Vermieter dazu? Zahlt der Vormieter wenigstens die Garagenmiete?
"Der Mietvertrag ist eine Rechtsgrundlage". So, so! Rechtsgrundlage wofür denn? Für eine rechtswidrige Räumung fremden Eigentums?
Du darfst den Sperrmüll nicht selbst entsorgen, anderenfalls machst du strafbar bzw. schadenersatzpflichtig. Der Sperrmüll ist nach wie vor Eigentum des Vormieters, und mit dem stehst du in keinerlei Rechtsverhältnis. In einem Rechtsverhältnis stehst du hingegen mit deinem Vermieter. Der ist dir die Erfüllung des Mietvertrages schuldig. Kann er dies nicht leisten, so kannst du zum einen die Mietzahlung verweigern (was du ja bereits tust), zum anderen kannst du dir eine andere Garage suchen. Ist diese andere Garage teurer als die erste, so muss dein Vermieter die Differenz bezahlen, weil er sich wiederum hier schadenersatzpflichtig gemacht hat.
passt haargenau! DH
Ich würde die Mietminderung gegenüber dem Vermieter erhöhen (also über die Mietkosten der Garage hinaus), mit der Begründung, dass derzeit Möbel in der Wohnung gelagert werden müssen und dir deshalb Wohnkomfort verloren geht.
Schreib dem Vormieter(per Einschreiben) dass Du ab 1.1.09 Miete für die von ihm benutzte Garage haben willst und setze die Miete nicht zu niedrig an. Dann schau mal was passiert.
setz ihm schriftlich ein ultimatum. Es ist deine garage die du bezahlst. Er hat gar kein recht seinen kram da zu lagern.
setz ein schreiben auf.. gib ihm ne woche und danach ist der sperrmüll fällig. wäre ja noch schöner wenn man seinen kram einfach irgendwo abstellen könnte.
Kommentar von Biggi2000 am 13. Dezember 2008 15:35
Bei Selbstentsorgung oder Entsorgungsauftrag macht sich Paulemann strafbar.
Setz ihm schriftlich eine letzte Frist, nach deren fruchtlosem Ablauf Du das Zeug entsorgen lässt. Oder selbst entsorgst.
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Bei Selbstentsorgung oder Entsorgungsauftrag macht sich Paulemann strafbar.
so isses!
Okay.
Ganz richtig!