Was passiert wenn eine Behinderte Schulden hat, bei ihrer Schwester untergekommen ist und der Gerichtsvollzieher etwas pfänden möchte?

Ich habe im meinem Umfeld einen Fall, wo eine 23-Jährige enorm hohe Schulden durch Handyverträge und Ratenzahlungsangeboten verursacht hat. Sie hat sich vor einigen Jahren zum Teil Waschmaschinen, Elektrogeräte und diverse andere Dinge liefern lassen und diese dann weiterverkauft. Von dem erwirtschafteten Geld hat sie sich dann Barbiepuppen und Playmobil Figuren gekauft und diese an ihre ehemaligen Arbeitskollegen verschenkt.

Sie hat zeitweise schon in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet. Ansonsten wurde sie als arbeitsunfähig eingestuft. Sie hat eine Schwerbehinderung zu 60%. Einen Abschluss hat sie auch nicht und sie wird wohl nie auf eigenen Beinen stehen können. Sie hatte damals schon mal einen Betreuer. Zur Zeit kümmert sich ihre Schwester um sie.

Die Schulden sind dazu auch noch trotz ihrer psychologischen Krankheit nicht mehr rückgängig zu machen. Es liegen schon Vollstreckungsbescheide vor und der Gerichtsvollzieher will nun Sachen pfänden. Sie hat aber keine pfändbaren Dinge, die die Schulden in Höhe von 15.000 Euro begleichen könnten. Ein Strafverfahren hatte sie auch schon wurde aber wegen der Behinderung als vermindert schuldfähig eingestuft.

Sie könnte versuchen Insolvenz anzumelden. Bisher hat das aber nicht geklappt. Sie beschäftigt sich lieber damit, Zeichentrickfilme zu sehen oder mit Lego zu spielen, anstatt sich eine Arbeit zu suchen. Werden die Schulden in 30 Jahren dann verjähren?

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