Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?

Hallo liebe Community,

Am Samstag hätten wir in einem Nebenraum eines Restaurants einen Geburtstag mit 40 Personen gefeiert. Der Wirt hat nun plötzlich und ohne Grund die Veranstaltung abgesagt, möchte aber die Anzahlung nicht zurückerstatten.

Wir könnten ja trotzdem auf gut Glück kommen. Allerdings als reguläre Gäste im Gastraum und a la Carte essen...

Die Aussage ist mehr als unverständlich. Er storniert unsere Veranstaltung, würde die Gesellschaft von 40 Personen aber als "normale" Gäste im Gastraum akzeptieren, vorausgesetzt es wäre genug Platz?! Macht für uns keinen Sinn, sondern lässt den Verdacht aufkommen, dass er nun eine Reservierung für den Nebenraum erhielt, die profitabler wäre...

Wir haben jetzt auch mehrere Rezensionen gefunden, bei denen ähnliches Vorgehen seitens des Wirtes geschildert wird (hatten diese vorher nicht angesehen, da wir das Restaurant mehrmals besuchten und für gut befunden haben)

Natürlich werden wir kommende Woche nicht mit 40 Personen auf gut Glück das Restaurant aufsuchen und das "Risiko" in Kauf nehmen, dass eben nicht genug Platz ist, sondern sind gerade auf der Suche nach einem anderen Restaurant.

Aber wir sehen es nicht ein, dass er unsere Anzahlung einsteckt, wenn ER die Reservierung absagt hat.

Die Reservierung wurde mit Vermerk über die Anzahlung in seinem Reservierungsbuch dokumentiert. Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)

Wisst ihr wie in dem Fall die Sachlage aussieht? Wenn wir abgesagt hätten, hätte er die Anzahlung natürlich verständlicherweise einbehalten... Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann er das Geld einfach so einstecken, wenn er absagt?

Restaurant, Recht, Rechtslage, Anzahlung, Vertragsbruch
Welpen Interessentin hat Anzahlung geleistet und ist nicht zum vereinbarten Termin zur Abholung erschienen. Nun verlangt sie Geld zurück müssen wir zahlen ?

Hallo, eine Welpen Interessentin zahlt 200€ als Anzahlung / Reservierung an. Sie war 2 mal in den ersten Wochen zu Besuch um den Welpen zu sehen. Dann zum vereinbarten Termin ist sie nicht erschienen. Wir haben stundenlang auf die Dame gewartet und mehrfach versucht sie zu erreichen. Leider war das Handy aus. Abends dann war sie plötzlich bei Whats App online und hat dann über Festnetz angerufen. Ihre erste Aussage war das sie stundenlang im Stau gestanden hätte und wieder zurück gefahrenen wäre und ihr Handy kaputt sei und sie verstehen könnne das sie den Welpen nun nicht mehr bekommen würde. ( kleine Bemerkung... Handy kaputt ? Und dann plötzlich online und das den ganzen Abend? ) sie hat direkt die Anzahlung zurück gefordert. Da wir natürlich ziemlich sauer waren gab ein Wort das andere. Wir haben das Gespräch dann irgendwann beendet mit dem Worten sie solle sich am nächsten Tag melden wenn die Gemüter sich beruhigt haben und wir würden uns dann darüber unterhalten. Natürlich hat die Dame sich nicht gemeldet. Stattdessen haben wir nach einem Monat Post von ihrem Anwalt bekommen. Sie hat den Welpen eingefordert ...könne ihn aber aus persönlichen Gründen erst nach weiteren 4 Wochen abholen. Natürlich haben wir den Welpen nicht rausgegeben ! Und haben ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet. Nun geht die ganze Sache zum Gericht da die Dame auch noch die bereits gekauften Sachen wie Leine und Körbchen erstattet haben möchte. Alles in allem möchte sie fast 1000€ einklagen. Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall? Hat jemand vielleicht ähnliche Ergahrungen gemacht ? Ach ja die Dame hat bereits einen neuen Welpen ...

Hund, Anzahlung
Stornierung eines Sofas nach Anzahlung?

Am 02.07.21 habe ich ein ausgestelltes Sofa gekauft. Der Gesamtpreis beträgt 1.399,00€, angezahlt wurden bisher nur 100,00€ wegen irgendwelcher Lieferkosten, davon mal abgesehen, dass das Sofa wie gesagt ein Ausstellungsstück war und ich es selber abgeholt hätte.
die Verkäuferin bezeichnete die 100,00€ auch als Sicherung - verständlich.

Beim Verkauf habe ich es so verstanden, dass Sie die 100,00€ auch einbehalten falls es zu einer Stornierung kommen sollte - alles kein Problem.

Nun habe ich heute, 16.08.21, ein Sofa in einem anderen Möbelladen gefunden - größer und zum Preis von 699,99€. Da es nicht das gleiche Sofa ist, wird der besagte erste Möbelladen das nicht mehr gewollte Sofa nicht für weniger verkaufen.

Ich war soeben beim ersten Möbelladen um das Sofa zu stornieren.

Fazit:

  1. Die Stornierungen muss schriftlich meinerseits erfolgen. - werde ich machen, man hätte mich vorher auch aufklären können.
  2. Der Mitarbeiter könne mir nicht garantieren, ob die Stornierung erfolgen kann. - was wollen die dann machen?!
  3. Der Service am Telefon sagte mir heute, dass es sein kann, dass ich 20% des Kaufpreises zahlen muss. Steht auch in den AGB hinten auf dem Kaufvertrag, wir wurden vorher aber nicht aufgeklärt. - sprich 279,80€ … noch zusätzlich oder zählen die 100€ Anzahlung dazu?

Hierzu hätte ich gerne mal die Rechtslage erörtert.
Ich danke jedem, dass die Geduld hatte bis zum Ende zu lesen und mir hilft.

Liebe Grüße und bleibt gesund!

Recht, Kaufvertrag, Sofa, Anzahlung
Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

Hallo zusammen.

Wir haben im Februar ´16 einen rumänischen Straßenhund aufgenommen. Die Vorbesitzerin ist nach eigener Aussage Mitglied in einem Tierschutzverein (den sie namentlich nicht benannt hat). Den Hund hat sie uns jedoch privat überlassen.

Sprich sie hat ihn uns gegen einen "Schutzvertrag für Tiere", eine nach ihrer Aussage ausgedruckte Vorlage aus dem Internet übergeben. Eine Quellenangabe ist auf dem Dokument nicht zu finden.

Sowohl mündlich als auch auf dem Vertrag wurde zugesichert das Tier sei gesund. Am Folgetag stellte sich beim Tierarzt aber anderes heraus. So weit so gut. Wir haben ihn behandeln lassen.

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt". Da steht nur, Rest zahlbar in 2 Raten. Nicht wann, nicht wie und auch nicht von mir abgezeichnet.

Nun zu den Problemen: Laut ihrer Aussage sei der Hund 2-fach gechipt. Einmal deutsch, einmal rumänisch. Dies ist nicht der Fall. Der Hund hat nur einen rumänischen Chip.

Als unser Versicherungsmakler zwecks Hundehaftpflicht da war, gab es einen Vorfalll, bei dem leider der Anzug unseres Maklers dran glauben musste. Unser Hund hatte uns beschützen wollen. :) Nachdem wir die Besitzerin auf die derzeitige Versicherung ansprachen, bekamen wir als Antwort: der Hund gehört euch das ginge sie nichts mehr an. Beim Vertragsgespräch hieß es allerdings, bis zur völligen Zahlung sei der Hund IHR Eigentum! Sichtlich enttäuscht von der forschen Aussage studierten wir nun den Vertrag. Hierin ist lediglich festgelegt, dass bei schlechter Haltung der Hund wieder zurück geholt werden könne. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht geregelt. Um genau zu sein ist darin überhaupt nichts geregelt. Es ist ein zweiseitiges äußerst schwammiges Dokument. Über Rechte und Pflichten beider seiten steht da nicht viel.

Also wurde der Hund von uns bei der Stadt angemeldet, versichert, ein neuer Heimtierausweis ausgestellt und er bei Tasso registriert. Rein rechtlich müsste der Hund also uns gehören oder sehe ich das falsch? Wir haben keinesfalls vor uns herum zu streiten, aber die Dame macht es uns nicht leicht.

Nachdem sie sich Wochenlang nicht gerührt hat, als wir wie gewünscht Fotos und Infos zum Zustand des Hundes geschickt haben, kam jetzt nur: wenn sie das Geld nicht bekommt holt sie den Hund wieder ab!

Ähm Hallo?`Es wird weder gefragt wie es dem Tier geht, noch wie und wohin überhaupt gezahlt werden soll. Die Dame machte beim Treffen schon einen eher geldorientierten und ungepflegten Eindruck. Der Hund ist mittlerweile Gesund und ein Teil der Familie. Wie sollen wir uns verhalten? Mittlerweile denken wir das die Dame auch nichts mit Tierschutz am Hut hat, sondern eher Geld machen will.

Kann sie den Hund zurück fordern? Ist ein handgeschriebener Randvermerk über zu zahlendes Geld von ihr überhaupt rechtswirksam?

Hund, Recht, Tierschutz, Eigentum, Vertragsrecht, Anzahlung, Schutzgebühr