Käufer zahlt Artikel an und will nachher das Fahrzeug nicht mehr muss ich zurück zahlen?

Verofant  17.08.2021, 15:23

Habt ihr das mit den 13.500 Euro schriftlich ausgemacht?

Direktkontra 
Fragesteller
 17.08.2021, 15:48

mit Sicherheit finde ich das im WhatsApp irgendwo wieder

10 Antworten

Grundsätzlich ist ein Vertrag für beide Parteien verbindlich, falls nicht irgend welche Ausstiegsklauseln vereinbart wurden.

Dass bedeutet, dass es Dich nicht zu kümmern braucht, ob sich für den Käufer die Situation geändert hat.

Du kannst aber auf Kulanz der Vertragsauflösung zustimmen und kannst für Deine Umtriebe eine Entschädigung verlangen.

Wie hoch diese Entschädigung ist, wird natürlich nirgends definiert und hängt somit von Deinem guten Willen ab.

Also kurzfassung was ich empfehle: Will er die Entschädigung nicht geben für z.B. die Kupplung, muss er halt das ganze Teil zahlen :D

RobertLiebling  17.08.2021, 10:43

Bei der Höhe der Entschädigung würde ich mich am Erfüllungsschaden (positives Interesse) orientieren.

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So wie du die Situation beschreibst, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, an den ihr euch beide zu halten habt. Es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung. Vielmehr hat er den Rest zu zahlen und du musst den Traktor herausgeben.

Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht.

Der Kaufvertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.

Hier könntest du die Anzahlung als Abstandszahlung einfordern.

Der Darstellung nach besteht ein Kaufvertrag, der für beide Seiten verbindlich ist. Ein einseitiger Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht vorgesehen.

Du kannst nun entweder auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen oder die Anzahlung vorerst einbehalten und anschließend mit einem eventuellen Mindererlös beim anderweitigen Verkauf des Traktors verrechnen.

Nein, du mußt nix zurückzahlen, im Gegenteil, er hat das Ding gekauft und muß es bezahlen.

Mit der Anzahlung seid ihr den Kaufvertrag eingegangen. Gibt es irgendwelche ausstiegsklauseln in dem Vertrag?

Ihr können verhandeln was ihr wollt, es muss eine übereinstimmende Willenserklärung sein. Solange ihr keine neue übereinstimmende Willenserklärung habt, seid ihr beide verpflichtet den Vertrag zu erfüllen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen