Architektur

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Kann man Holznägel ziehen und wieder verwenden?

Meine Aufgabe fürs Studium ist, ein kleines Gebäude zu entwerfen mit Holzverbindungen ohne Schrauben und Nägeln etc. Ich habe bisher ein paar japanische Holzverbindungen verwendet bin aber jetzt an einer Stelle, bei der man die Verbindung mit einem Holznagel sichern müsste. Das Gebäude soll aber einfach auf-und abgebaut werden können. Kann man also diesen holznagel noch problemlos ziehen oder ist das nicht gängig? (Wir gehen davon aus, dass das Gebäude wettergeschützt steht und nach einem Jahr den Ort wechselt)

Sollten wir wieder mehr bauen wie früher?

Ich bin der Meinung, dass die Architektur von früher sowie die Gebäude von damals wesentlich besser, optisch ansprechender und netter gestaltet waren als heute. Natürlich haben wir heute ganz viele andere Probleme, doch in dieser Diskussion soll es nur um das hier gehen. Damals baute man Kirchen, Verwaltungsgebäude und sogar Wohnhäuser- und Reihen mit schönen, dekorierten und geschmückten Fassaden, aus Materialien, die wesentlich günstiger sind, als Beton, Glas und Metall. Was ist eure Meinung dazu?
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Statik erstellen als Bauingenieur?

Hallo,ich arbeite als Bauingenieur B.Eng. in Bayern in einem Planungsbüro für Tiefbau. Statiken zu erstellen gehört allerdings nicht zu meinen täglichen Aufgaben, dies habe ich aber im Studium gelernt.Außerdem bin ich nebenberuflich selbstständig, jetzt zu meiner Frage:Darf ich für genehmigungsfreie bauliche Anlagen, für die nach BayBO auch keine Statik gefordert wird, z.B. für Kleingaragen o. Stützmauern bis 2m Höhe, eine Statik erstellen und verkaufen?gem BayBO wäre ich ja bauvorlageberechtigt und nach Art 62 (2) grundsätzlich berechtigt zur Erstellung bautechnischer Nachweise.Art 62a schränkt jedoch für sonstige bauliche Anlagen und Gebäudekl. 1-3 ein, dass die Statik von Tragwerksplanern mit min. 3-jähriger Berufserfahrung erstellt werden muss …Darf ich also für Bauwerke die gesetzlich ohnehin keine Statik benötigen, da genehmigungsfrei, diese erstellen und anbieten?

Ebenerdiger Raum mit Gewölbedecke hinterlüften?

Wir haben ein Haus von 1700, dort sind gewölbedecken im Erdgeschoss. Früher war da ein Kuhstall, heute umgebaut zum Wohnraum Also einige Räume haben gewölbedecken. in der zwischendecke darüber wurden die gewölbebögen mit Schlacke ein wenig angefüllt. Außen am Haus befinden sich tonrohre, einerseits wegen dem damaligen Kuhstall zum belüften, darüber weitere Tonrohre die in den Zwischenboden des Gewölbes gehen. wir überlegen die Gewölbedecke (also darüber) zu dämmen mit Steinwolle. Andererseits haben dann aber die Lüftungsrohre an der Fassade auch keine Funktion mehr, da diese durch die Dämmung ja verschlossen sind. Kann man diese auch zu machen?
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Baugenehmigung zum entfernen einer nicht tragenden Innenand notwendig?

Hallo,wir möchten in unserer Eigentumswohnung eine nicht tragende Innenwand (11,5er / Sondereigentum gemäß Teilungserklärung) entfernen. Dazu haben wir auch bereits die Freigabe vom Statiker. Nun haben wir eine Verständnisfrage bzgl. der Landesbauordnung RLP, nachfolgend der Auschnitt(e):§62 Genehmigungsfreie Vorgaben(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:10.tragende und nicht tragende Bauteilenicht tragende oder nicht aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden, bei Gebäuden, die nicht unter § 66 Abs. 1 fallen, jedoch nur außerhalb von Rettungswegen; ausgenommen sind Kulturdenkmäler; Weiter mit§66 Abs. 1 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren(1) Bei folgenden Vorhaben wird, soweit sie nicht nach § 62 oder § 67 genehmigungsfrei sind, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt:1.Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen Gebäude im Sinne des § 50 (Sonderbauten), jeweils einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,Wir haben mindestens die Gebäudeklasse 4 -> Somit fallen wir aus §66 Abs. 1 raus und gehen zurück auf §62 was für mein Verständis so viel bedeudet wie : Kann Genehmigungsfrei entfernt werden. Was ist aber mit §66 Abs. 2 dann?!Über eine Hilfe zum "richtigen" Verständis würden wir uns freuen, dankeschön!PS: Laut dem Bauamt (telefonisch) fallen wir unter §62 -> Er wollte aber nicht wirklich auf meine Rückfrage bzgl. der Gebäudeklasse (§66 Abs. 2) eingehen. Schriftlich bestätigen wollte er mir auch nichts, da es ja alles in der Landesbauordnung steht. Ein Architekt sieht das ganze entspannt: Solange die Freigabe vom Statiker da ist und ein "telefonisches OK" vom Bauamt gegeben wurde, würde er diese Wand ohne Antrag rausnehmen.