Wirtschaftswissenschaften

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Wie ermittelt man die Grund- und Zusatzkosten?

Hallo ich habe folgende Aufgabe und komme nicht weiter... Zinsaufwendungen 25.000Steuerrechtliche Abschreibungen 110.000Gehälter 680.000Mietaufwendungen 200.000Allgemeiner Verwaltungsaufwand 55.000Außerordentliche Abschreibungen 70.000Kalkulatorische Abschreibungen 138.000Kalkulatorische Wagnisse 42.000 Aufgabe: Ermitteln Sie die Höhe der Grund- und Zusatzkosten. Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen herzlichen Dank :)

Können mehrere Vollkonsolidierungen die Bilanz eines Unternehmens maßgeblich verändern?

Wenn ein Unternehmen kurzfristig mehrere Tochtergesellschaften zu über 50 % erwirbt und es zu einer Vollkonsolidierung kommt, kann das die Bilanz eines Unternehmens maßgeblich verändern? Beispiel: Eine Gesellschaft kauft 65 % eines Fußballvereines samt Mannschaft für Betrag 1. Dann noch 65 % des dazugehörigen Fußballstadion-Betriebes für Betrag 2. 65 % eines Sportartikelherstellers für Fußballkleidung und Utensilien für Betrag 3. Dann noch 65 % einer Kreditgesellschaft für Betrag 4. Dann noch 65 % eines Fond-Managements für Betrag 5. Gemäß Handelsgesetzbuch muss es zu einer Vollkonsolidierung der Tochtergesellschaften im Jahresabschluss kommen. Kann diese nun die Bilanz der Gesellschaft maßgeblichst verändern? Ursprünglich waren in der Bilanz Betrag 1 bis 5 als liquide Mittel abgebildet. Jetzt fallen die liquiden Mittel weg und werden ersetzt.

Vereinbarkeit der Holschulden mit der gesetzlichen Regelung?

Ich verstehe gerade etwas im Bezug auf Beförderungskosten im allgemeinen nicht. Prinzipiell würden ich ja erstmal sagen, dass Warenschulden Holschulden sind und somit der Ort des Schuldners(Verkäufers) der Erüfllungsort ist. Somit müsste der Käufer quasi die Ware dort abholen und daher hätte ich gedacht, er muss alle Kosten komplett zahlen. Wenn ich mir aber Übersichten zu den Beförderungskosten (siehe unten) anschaue, steht dort ja, dass „unfrei, ab hier, ab Bahnhof hier“ die gesetzliche Regelung ist. Dann würde der Verkäufer ja sehr wohl das Rollgeld zahlen. Wo ist jetzt mein Denkfehler? Ich dachte, dass diese „gesetzliche Regelung schon mit der Regelung zu den Holschulden übereinstimmen müsste.
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