Wenn man einen echten lebenden Neandertaler (mit Gen Test) entdeckt, darf man diese Entdeckung dann gegen des Willen des Neandertalers veröffentlichen?

Ja, Neandertaler haben keine Rechte. 50%
Nein, der Neandertaler kann sich rechtlich dagegen wehren. 50%

8 Stimmen

4 Antworten

Ob ein Neandertaler oder andere Arten der Gattung Homo ein Mensch im Sinne der (deutschen) Rechtsordnung, insbesondere im Sinne der Grundrechte des Grundgesetzes wäre, ist tatsächlich eine interessante Frage. (Die Beschäftigung damit lässt einen tief in den Inhalt und Ursprung der Menschenwürde eintauchen.)

Manches spricht dafür, etwa, dass Homo sapiens und Homo neanderthalensis zusammen Nachkommen zeugen können, eine Abgrenzung also nicht ganz trennscharf möglich ist. Auf der anderen Seite basiert im deutschen Rechtsraum die Idee der Menschenwürde vor Allem im Sinne der Ausklärung auf kulturellen Aspekten und einer prinzipiellen Vernuftbegabung.

Mäglicherweise würde ein Neandertaler nicht als Mensch im Sinne der (deutschen) Rechtsordnung eingestuft werden. Ihm bleiben dann nur Tierschutzrechte, die keinen einschlägigen Schutz ermöglichen.
Dementsprechend könnte er keine Persönlichkeitsrechte für sich geltend machen.

Diese Frage ist aber vielleicht gar nicht so relevant für die Beantwortung deiner Ausgangsfrage: Selbst wenn ein Neandertaler Persönlichkeitsrechte besitzen würde, gäbe es ein hohes öffentliches Interesse, das die Veröffentlichung der Entdeckung an sich rechtfertigen würde.
Außerdem würde man ja wohl kaum ein einzelnes Individuum entdecken, sondern einen Stamm, dann spielen individuelle Rechte eh kaum mehr eine Rolle.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 6. Semester (Schwerpunkt öffentliches Recht)

fentanylgirl 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 11:16

Danke für deinen Beitrag! Ich denke aber schon das das Individuum in unserer Rechtsordnung Gewicht hat, sonst wären ja Menschenexperimente auch möglich oder man könnte mit einer Volksbefragung einfach Individuen enteignen.

Ja, Neandertaler haben keine Rechte.

Ich würde sagen, dass der Neandertaler keine Grundrechte (und insbesondere nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht) in Anspruch nehmen kann, da er ja kein Mensch ist. Auf ihn würden dann nur Tierschutzgesetze zutreffen, die meines Wissens nach eine Veröffentlichung von etwa Bildern nicht verbieten.

Ob man dieses Ergebnis jetzt annehmbar findet oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Wenn man ein anderes Ergebnis will, müsste man allerdings mutmaßlich das Gesetz ändern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

fentanylgirl 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 21:39

Der Neandertaler gilt ja als Mensch, da es keiner weiß und hat seine Rechte, solange nicht veröffentlicht wird, dass er ein Neandertaler ist.

VaryNia  03.05.2025, 21:44
@fentanylgirl

Wenn ich mir Bilder ansehe, wie Neandertaler vermutlich ausgesehen habe, sehe ich sofort, dass sie keine Menschen sind.

Aber selbst wenn man den Neandertaler mit einem Menschen verwechseln könnte, könnte man in einem Prozess ja durch den DNA-Test nachweisen, dass der Neandertaler kein Mensch ist und man deshalb die Dinge veröffentlichen durfte.

Stefan1248  03.05.2025, 21:48
@fentanylgirl

Bis vor relativ wenigen Jahren haben wir Menschen mit andere hautfarbe oder falschenr Herkunft noch nicht als "echte, gleichwertige" Menschen betrachtet.

Ich denke es ist naiv zu glauben das wir anderen Menschenarten diese Rechte zuerkennen würden

fentanylgirl 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 21:48
@VaryNia

Es gibt schon Menschen, die so aussehen...
Aber um das geht es nicht. Man erhält mit deutscher Geburtsurkunde alle Rechte eines Menschen in Deutschland. Diese müssten zuerst aberkannt werden, bevor soetwas veröffentlicht werden darf. Und diese abzuerkennen hat noch nie jemand geschafft.

VaryNia  03.05.2025, 21:51
@fentanylgirl
Man erhält mit deutscher Geburtsurkunde alle Rechte eines Menschen in Deutschland.

Das stimmt so nicht ganz...

Diese müssten zuerst aberkannt werden, bevor soetwas veröffentlicht werden darf.

Es müssen keine Rechte aberkannt werden, weil nie Rechte bestanden haben. Und das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzuschränken ist jetzt nicht so schwierig.

fentanylgirl 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 21:55
@VaryNia

Dann müssten die gesamten Verpflichtungen Rückabgewickelt werden und die Steuern, die der Neandertaler dem deutschen Staat gezahlt hat rücküberwiesen werden. Da ja nur Menschen steuerpflichtig sind.

LeWe23  04.05.2025, 13:18
@VaryNia

Neandertaler waren sehr wohl Menschen. Sie waren eine Menschenrasse, wie der heute einzige lebende Mensch - Homo sapiens.

VaryNia  04.05.2025, 13:24
@LeWe23

Ich würde nur den Homo sapiens als Mensch im juristischen Sinne zählen. Man kann das aber auch anders sehen, wie PlanckEinstein dargelegt hat.

LeWe23  04.05.2025, 13:35
@VaryNia

Da es keine lebenden echten Neandertaler gibt, ist das völlig unerheblich.

VaryNia  04.05.2025, 14:09
@LeWe23

Warum hast du dann überhaupt kommentiert?^^"

In jedem von uns stecken 10-15 Prozent Neandertaler. Unsere Vorfahren waren wohl nicht so verklemmt, was Sex angeht. Homo Sapiens hat es munter mit dem Neandertaler getrieben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja, Neandertaler haben keine Rechte.

Da Neandertaler ausgestorben sind, haben sie keien Rechte.


PlanckEinstein  04.05.2025, 12:24
Wenn man einen echten lebenden Neandertaler (mit Gen Test) entdeckt (...)

👆

fentanylgirl 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 12:37

Du hast die Frage nicht verstanden.

LeWe23  04.05.2025, 13:17
@fentanylgirl

Doch, durchaus. Du fragst nach Rechten für echte Neandertaler. Diese gibt es aber nicht mehr.

Dass jeder Mensch einen kleinen Anteil von Neandertaler-Genen trägt, ist klar. Aber keiner von uns ist ein echter Neandertaler, weil es keine mehr gibt.

fentanylgirl 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 20:09
@LeWe23

Nein du hast die Frage nicht verstanden, sorry

LeWe23  09.05.2025, 08:13
@fentanylgirl

Natürlich. Du hast eine Frage gestellt, sie wurde völlig korrekt von mir beantwortet. Das passt dir nicht, weil du es nicht haben kannst, dass man dir erklärt, wo du falsch liegst. Dann unterstellst du einfcah, man habe dich falsch verstanden.

So läuft das nicht!

fentanylgirl 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 10:51
@LeWe23

Nein sorry, du hast die Frage hinten und vorne nicht verstanden. Das wird auch nicht besser, wenn du keine EInsicht zeigst.