Wenn man ein riesiges Grundstück besitzt durch das Wege führen, darf man dann eine Fussgängermaut verlangen, wenn Fussgänger den Weg benutzen wollen?
15 Stimmen
6 Antworten
wenn du da sowas wie ne maut verlangst, dann gillt das als einkommen undnmuss als Gewerbe angemeldet werden. da greift vater staat nochmal richtig zu. außerdem bist dubauf eigene kosten für die Pflege und Instandhaltung der wege verantwortlich.
Dabei solltest du aber bedenken, dass das alles mit einem bürokratischen Aufwand verbunden ist und die Passanten sich eventuell auf das Gewohnheitsrecht beziehen können. Außerdem kann es auch sein, dass im Grundbuch ein Geh- und Fahrtrecht eingetragen ist, das würde wieder mit deinem Plan kollidieren
Ich vermute es kommt darauf an, ob entsprechende Wegerecht auf dem Grundstück eingetragen und folglich zu gewähren sind (dann eher nicht erlaubt) oder ob keine solche Pflichten eingetragen sind und du machen kannst was du willst.
Solange das klar ausgeschildert ist dass man sich auf dem Weg auf Privatgrundstück befindet und dass Gebühren verlangt werden.
Beachte aber auch dass du dann womöglich für Gefahren haftest wenn du das so konstruierst
Im Prinzip ja, aber ...
Bei manchen Grundstücken gibt es Wegerechte, die im Grundbuch eingetragen sind. Diese Wegerechte muss der Grundstücksbesitzer gewähren, ohne das er dafür Geld verlangen darf. Teilweise muss der Grundstücksbesitzer sogar auf seine Kosten solche Wege in benutzbarem Zustand halten.