Was sagt ihr dazu das sie andere Version von GiGi daugustino verboten ist
So komisch die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt und in ernster Gefahr
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2 Antworten
Es ist nicht verboten, dümmliche nationalistische Parolen zu gröhlen.
Die Polizei soll laut Weisung nur intervenieren, wenn sich Personen in der Nähe befinden, die sich durch diese Parolen persönlich betroffen fühlen könnten.
Sprich: Auf der Party des vaterländischen Stammtisches kann man "Ausländer raus" gröhlen - weil sich halt nur edle Arier mit Bierbauch und Tennissocken und Birkenstocks dort im Malle-Outfit aufhalten.
Wenn man das aber mitten in Berlin-Neukölln macht, dann wird die Polizei intervenieren, weil es dort keine reine Meinungsäußerung darstellt, sondern sich dort zahlreiche Menschen ausländischer Herkunft befinden, die dies beleidigend finden könnten.
Das ist übrigens nicht nur bei "Ausländern" so:
Die Parole "ACAB" (All Cops Are Bastards) ist zunächst nicht strafbar, weil die angesprochene Gruppe ("all cops") so groß ist, dass der einzelne Beamte sich nicht persönlich angegriffen fühlen kann, wenn das auf einem öffentlichen Banner steht.
Wenn sich aber fünf Linksautonome Randalierer fünf Polizisten gegenüberstehen und dann wird diese Parole gegröhlt, dann gilt diese Beleidigung als zielgerichtet genug um strafrechtlich relevant zu sein.
- nicht verboten
- was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun