8 Antworten

Nein

Die gewalttätige Reaktion ist verständlich aber nicht berechtigt. Sie ist so wenig berechtigt wie ein Diebstahl als Reaktion auf einen Diebstahl berechtigt wäre.

Die Frau hätte wegen Beleidigung und Körperverletzung angezeigt werden können.

Nein

Gewalt ist niemals eine Lösung und die Ohrfeige war auch keine Selbstverteidigung, der Mann hätte klar anders reagieren können.

Zudem wurde ich so erzogen das man gegenüber Frauen sowieso keine Gewalt anwendet, wobei ich allgemein gegen Gewalt bin.


HardwareFreak3  13.07.2024, 20:45

Rechtlich geht das absolut als Notwehr durch. Die Person hat eine Ohrfeige abbekommen und hat sich anschließend gewehrt indem sie die Person neutralisiert hat. Der hat auch nicht weiter angegriffen also geht das absolut als Notwehr durch ganz egal wie du es persönlich empfindest.

MrMixAlpak  13.07.2024, 20:53
@HardwareFreak3

Das wage ich zu bezweifeln. Er hätte sie auch festhalten können was der Dame eine geringere Verletzung zugeführt hätte.

Die Notwehr muss auch angemessen sein.

HardwareFreak3  13.07.2024, 21:17
@MrMixAlpak

Bei der Notwehr geht es nicht immer darum die optimale Methode zu erwischen. Nicht jeder hat genaue Kenntnisse darüber wie man Personen möglichst gut neutralisiert, der hat nicht lange drüber nachgedacht, Notwehr ist oftmals eine Schock Reaktion, und da wurden teilweise schon extremere Sachen vor Gericht frei gesprochen als Notwehr weil es eben eine Schock Reaktion ist. Für dich als ungebildeter random ist das etwa schwer nachzuvollziehen aus deiner warmen und sicheren Wohnung, aber wenn man körperlich angegriffen wird hat man nicht die Zeit zu sagen hmm, was wäre den jetzt die optimalste Methode mich zu wehren, bis du das herausgefunden hast hat dir die Person noch 5 mal eine Übergewicht, obendrauf Frage ich mich in welchen Universum du lebst das eine Ohrfeige nicht als Notwehr durchgeht, aber festhalten ist legitim und keine Freiheitsberaubung oder Belästigung. Eine einzige Ohrfeige ist absolut legitim, es gibt auch Fälle wo Leute als Notwehr Personen einfach weg geschubst haben, diese sind dann auf den Hinterkopf gefallen und verunglückt oder waren schwer verletzt, das ist nicht die Schuld des Opfers, ein Schubser ist so ziemlich das harmloseste, ähnlich wie eine ohrfeige, natürlich kann überall irgendwas schief gehen, aber mit dem Hintergrund das die Person das Opfer mehrmals verbal und anschließend körperlich angegriffen hat würde so ziemlich jedes Gericht zustimmen das die Ohrfeige Notwehr ist.

MrMixAlpak  14.07.2024, 11:13
@HardwareFreak3
Nicht jeder hat genaue Kenntnisse darüber wie man Personen möglichst gut neutralisiert,

Das stimmt, aber ein Türsteher der als Security ausgebildet wurde sehr wohl!

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:17
@MrMixAlpak

Wer sagt das der jemals ausgebildet wurde? Gibt genug stellen die unausgebildete und unqualifizierte leute einstellen.

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:20
@MrMixAlpak

Heißt nicht das er sie hat, vor dem gesetz ist jeder gleich, ich rate dir nochmal dazu dich fortzubilden, das ist super simpel! das solltest selbst du hinkriegen schau mal.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Eventuell von der Formulierung her etwas zu hoch für dich, aber wenn du die zwei Sätze liest dann siehst du sehr schnell das es da keine unterschiede gibt welchen job du ausübst. Du kannst Obdachlos oder CEO von Tesla sein, Solange du dich in deutschland befindest trifft das StGB auf dich zu so einfach ist es.

MrMixAlpak  14.07.2024, 11:21
@HardwareFreak3
ventuell von der Formulierung her etwas zu hoch für dich

Ah, mich beleidigen, das ist also dein Niveau...

Dann empfehle ich dir selbst mal einen Blick hierauf:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/selbstverteidigung-notwehr-legal/#:~:text=Damit%20Notwehr%20gerechtfertigt%20ist%2C%20muss,sein%20als%20der%20Angriff%20selbst.

Zitat:

Die Grenzen der Notwehr liegen beim Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, die Reaktion auf einen Angriff darf nicht übertriebener sein als der Angriff selbst.
HardwareFreak3  14.07.2024, 11:24
@MrMixAlpak

Das war keine beleidigung.

Ist schon lustig wie du dem gesetzestext entgegenest mit einer seite einer Rechtsschutzversicherung. ja die stehen bestimmt über dem gesetz, klar dann gründe ich eben auch kurz eine und sage das mir jeder bürger täglich n euro rüber geben muss oder es gibt 40 jahre haft.

Sonst gehts dir noch gut?

Deren Zitat ist halt richtig, das hat aber nichts damit zu tun welchen job du ausübst, du beweist nichts mit dem zitat, das notwehr Verhältnismäßig sein muss ist mir absolut klar und ich hab auch nie was anderes behauptet, komplett das ziel verfehlt. Herzlichen Glückwunsch

MrMixAlpak  14.07.2024, 11:26
@HardwareFreak3

Wenn du meinst. Alles was du hier schreibst bleibt trotzdem Falsch, auch wenn du mich noch so sehr beleidigst oder meinst im Internet die Wahrheit zu finden.

Aber schön für dich das du so klug bist und zitieren kannst, du wirst es sicher im Leben weit bringen!

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:27
@MrMixAlpak

Das StGB ist nicht das internet, es gibt Digitale Kopien davon, du bist aber herzlich eingeladen dir ein StGB zu kaufen oder zuschicken zu lassen und eine Physikalische Kopie davon zu lesen, falls die das internet zu kompliziert ist.

Du Leugnest das StGB indem du sagst das dass StGB falsch ist.

MrMixAlpak  14.07.2024, 11:28
@HardwareFreak3

ahja, ich glaube du interpretierst zu viel in meine Aussagen oder verstehst sie nicht. Sorry, vielleicht sollte ich für dich einfachere Worte wählen.

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:30
@MrMixAlpak

Jetzt fängtst du an das zu widerholen was ich zuvor sagte, das selbe was du als beleidigung interpretiert hast. Ach mensch was machen wir nur mit dir. Erst ist es böse und ein nono weil es eine Beleidigung ist, und jetzt sagst du genau das selbe zu mir? also hast du mich jetzt beleidigt? oder hab ich dich zuvor einfach nie beleidigt und du hast gelogen?

Ja

Hi

Also die Jungs um ihn herum sagen die ganze Zeit dass er (olek) es sein lassen soll und am Ende das er aufhören und gehen soll. Und jeder sagt dass dasMädchen es lassen soll.

Natürlich kennen wir den Rest der Situation nicht und der jungen Dame geht es danach ja augenscheinlich noch gut genug um den Schwanz einzuziehen und aufzustehen.

Außerdem hat sie den guten Mann davor gesehen und trotzdem zuerst zugeschlagen. Die Reaktion, zurück zu schlagen, ist wahrscheinlich nicht richtig aber durchaus verständlich.

Ob man das ganze Spektakel Filmen hätte müssen wage ich zu bestreiten aber ich denke vor Gericht währe das nicht ernsthaft gekommen zumal sie ihn mehrfach beleidigt hat während er und seine Freunde die eskalierend agiert haben. Aufgrund dessen gehe ich davon aus dass er zumindest freigesprochen worden wäre oder auf Notwehr plädieren hätte können.

Lg

Ja

Heyy 😊

Ich bin eigentlich absolut gegen solche Gewalt. Aber die Frau hat die ganze Zeit die andere provoziert und ist dann noch auf die anderen zugegangen und hat selbst angefangen damit, dem anderen eine Backpfeife zu geben. Klar, ihre Backpfeife war deutlich schwächer als die, die sie bekommen hat. Aber nach der ganzen Provokation verstehe ich das total, dass man sich in dem Moment nicht mehr mit sowas zurück halten kann.

LG Zitro 🍋

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin 18 Jahre alt. ;)
Ja

An sich ist Gewalt nie die Lösung und in den aller seltensten Fällen als Notwehr gerechtfertigt, aber wenn man Leute anbrüllt, h*rensohn nennt und anschließend noch dazu auffordert das man sie schlägt empfinde ich es als absolut gerechtfertigt. Geht als Notwehr durch.


Jinxthiings  13.07.2024, 20:42

Ja Notwehr weil sie auf ihn zu kam

HardwareFreak3  13.07.2024, 20:44
@Jinxthiings

Nein, erstmal hat sie in beleidigt, und du kannst auf verbale Angriffe mit körperlicher Notwehr reagieren rein rechtlich gesehen, und obendrauf hat sie ihn zuerst eine Ohrfeige gegeben, somit ist die Rechtslage ganz offensichtlich. Schau dir das Video doch einfach mal an.

Jinxthiings  13.07.2024, 20:45
@HardwareFreak3

Ja da sie ihm eine Ohrfeige gegeben hat hat er aus Notwehr ihr zurück eine gegeben ich habe mal gehört das man 5 Sekunden Zeit hat alles was drüber ist ist keine Notwehr mehr ^^

HardwareFreak3  13.07.2024, 20:50
@Jinxthiings

Das ist so nicht richtig und steht auch nirgendwo im Gesetz. Könnte man ja sonst sehr sehr leicht ausnutzen indem man dich haut und anschließend weg rennt und das konstant wiederholt. Du darfst dich solange notwehren solange eine Gefahr für dich besteht. Wenn eine Person dich hauen sollte, dann aber plötzlich stehen bleibt nichts tut sich entschuldigt und sich dir stellt ist es auch nicht mehr gerechtfertigt da die Gefahr einfach nicht mehr besteht. Ist jetzt ein extremes Beispiel, niemand würde dich hauen und dann plötzlich aufhören, aber Notwehr darf grundsätzlich so lange angewendet werden wie eine unmittelbare gefahr für dich besteht.

rainbowsch 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 20:53
@Jinxthiings

war sie für ihn wirklich eine Gefahr? Ich glaube nicht. Man hätte sie einfach rausbringen können

MrMixAlpak  13.07.2024, 20:53
@HardwareFreak3
und du kannst auf verbale Angriffe mit körperlicher Notwehr reagieren rein rechtlich gesehen,

So ein Unfug.

Jinxthiings  13.07.2024, 21:15
@rainbowsch

Trotzdem Pech. Wenn ich ein Typ wäre und so nh olle mich so an geht hätte ich ihr auch eine gescheppert. Scheiß egal ob Mann oder Frau also ehrlich 😂 Wer redet wie ein Mann sich verhält wie mein Mann kriegt auch Schläge wie ein Mann. Punkt aus fertig ^^

HardwareFreak3  13.07.2024, 21:22
@MrMixAlpak

Ist wahr, steht im Gesetzestext, einfach Mal lesen uns keinen ungebildeten Mist ins Internet setzen. Erstmal haben das viele anwälte bereits genauer erklärt, ich meine sogar Christian Solmecke von der Kanzlei WBS, ist zwar ein Medienanwalt, gibt aber genügend andere anwälte sie das ebenfalls bestätigen, n Anwalt brauchst du auch nicht, jeder durchschnittlich intelligente Mensch könnte im Gegensatz zu dir §32 StGB Nachschlagen und sehen oh Schreck, da steht ja nur Angriff, und nicht Körperlicher Angriff oder Körperverletzung, somit sind verbale Angriffe mit einbezogen, also ja, wenn die jemand 2 Minuten hinterherläuft und dich im 5 Sekunden Takt einen h*rensohn nennt und nach mehrfacher Aufforderung nicht aufhört bist du absolut berechtigt Notwehr in Form körperlicher Gewalt an zu wenden. Einfach mal kurz googlen das waren jetzt 15 Sekunden, ist aber scheinbar deutlich zu viel verlangt von einer Person die nichts weiter kann als so ein Unfug zu schreiben ohne es überhaupt begründen oder belegen zu können ^^

HardwareFreak3  13.07.2024, 21:26
@rainbowsch

Ja, gesetzlich gesehen ist sie schon eine Gefahr mit den verbalen Angriffen, der körperliche Angriff hat dann absolut die Notwehr gerechtfertigt. Wenn du dich schlagen lassen möchtest ist das dein Recht, du darfst frei entscheiden wie du damit umgehst aber jeder durchschnittlich intelligente Mensch der körperlich in der Lage dazu ist sich zu wehren wird sich auch wehren. Körperlich angegriffen zu werden ist immer gefährlich. Selbst die harmlosesten Angriffe wie ein leichter Schubser kann dazu führen das eine Person ungünstig fällt, auf dem Hinterkopf landet und im schlimmsten Fall stirbt, und schon hast du fahrlässig gemordet. Sowas ist unwahrscheinlich aber bereits mehrmals passiert, deswegen sollte sich auch niemand jemals Gewalt antun lassen in irgend einer Form. Ich verstehe nicht wieso du überhaupt so Parteiisch bist und Körperverletzung und Belästigung rechtfertigen möchtest, aber Notwehr geht dann zu weit?

HardwareFreak3  13.07.2024, 21:28
@Artus01

Und noch so einer :D ich nenne als Quelle einen bekannten und seriösen Anwalt, und den relevanten Gesetzesparagraphen und trotzdem kommt hier jemand angewimmelt und erzählt mit ganz ohne Quelle das Christan Solmecke und der deutsche Gesetzestext im StGB falsch ist. Dürfte ich dich fragen woher du dir die Autorität nimmst zu sagen das dass StGB ungültig / falsch ist?

HardwareFreak3  13.07.2024, 21:30
@Jinxthiings

Ist halt richtig, also der letzte Satz hin oder her aber rein rechtlich gesehen würde dir jedes Gericht zustimmen wenn du einer Person eine Ohrfeige gibst die dir zuerst eine gegeben hat und dich davor noch belästigt und beleidigt hat.

HardwareFreak3  13.07.2024, 21:32
@Jinxthiings

Traurig wie viele Leute hier Gewalt verharmlosen und so ganz sexistisch versuchen die Dame in Schutz zu nehmen aufgrund ihres Geschlechts. Einige gehen dabei noch so weit und leugnen den öffentlich einsehbaren Gesetzestext >_> Deutschland ist echt verloren.

Jinxthiings  13.07.2024, 21:33
@HardwareFreak3

Ja schon lange ist Deutschland verloren xD Schau dir die Medien an und Tiktok und so nh Scheiße r.i.p…

Artus01  14.07.2024, 08:29
@HardwareFreak3
ich nenne als Quelle einen bekannten und seriösen Anwalt, ......

Was mit der Sache überhaupt nichts zu tun hat. Dass das was die Anwälte angeben falsch ist habe ich auch nicht behauptet. Es gibt sogar BGH-Ureteile die dazu passen.

Deine Fehler ist lediglich das Du Dir einbidest diese Aussagen liessen sich auf allen Notwehrfälle umlegen, was schlicht falsch ist. Zu allem Überfluss schmückst Du das Ganze noch mit eigenen Anekdoten wie:

noch dazu auffordert das man sie schlägt empfinde ich es als absolut gerechtfertigt. Geht als Notwehr durch.

Wer so einer Aufforderung nachkommt handelt eindeutig nicht in Notwehr. Aber das ist ja nur Deine Empfindung, wie das mit sowas ist wird Dir notfalls dann ein Richter erklären.

Notwehr darf grundsätzlich so lange angewendet werden wie eine unmittelbare gefahr für dich besteht.

Nö, nur solange der Angriff gegenwärtig ist.

Zum klaren Abschluss zu der eingestellten Frage. Es ist klar erkennbar das es sich hier um eine Notwehr handelte. Das war aber erst der Fall nachdem die Frau zugeschlagen hat. Denn bein vorher ausgetauschten "Nettigkeiten" hat der sich wehrende sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Eine Notwehr wäre zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt gewesen. Danach ist alles korrekt abgelaufen. Die Angreiferin ist zu Boden gegangen und damit war die Sache beendet. Das Ganze gilt aber nur für die im Video gezeigte Szene und nur für diese,

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:02
@Artus01

Ich sagte nie das jeder fall genau gleich ist, ich sagte nur das es bereits ähnliche fälle und situationen gab mit entsprechenden urteilen und anwälte die deutlich mehr autorität haben als du komischer random auf einer Frage und Antwort Platform die das genau so bestätigen, wenn du meinst du hättest da irgendwie mehr autorität als ein Anwalt der Geltendes recht studiert hast brauchst du dringend mal n Realitätscheck.

Die aufforderung zur gewalt war 1 punk, zusammen gefasst wurde das opfer belästigt, beleidigt, dazu aufgefordert, somit hätte er die erlaubnis, und obendrauf wurde der noch angegriffen, das opfer in dem fall hat einiges mit gemacht bevor er sich gewehrt hat, der hätte nicht darauf warten müssen bis der halb tot auf dem boden liegt, aller spätestens beim körperlichen übergriff aufs opfer war die notwehr gerechtfertig. Ich verstehe immernoch nicht wieso du sowas verherrlichst.

Anschließend widersprichst du meinen zitat, nur um mir dann doch zuzustimmen, sowas widersprüchliches habe ich noch nie gesehen "Nö, nur solange der Angriff gegenwärtig ist."

damit sagst du das du halt genau das selbe was ich sagte nur mit anderen worten, aber hauptsache du willst mir ganz ganz kindisch widerpsrechen, nein, es ist genau so wie du es sagtest. yep macht sinn. wenn unmittelbare gefahr für dich besteht wirst du halt angegriffen, ohne angriff gäbe es keine unmittelbare gefahr für dich, was du alles von dir gibst einfach nur um nicht sagen zu müssen "Du hast recht", oder "Die anwälte haben recht"

"Zum klaren Abschluss zu der eingestellten Frage. Es ist klar erkennbar das es sich hier um eine Notwehr handelte. Das war aber erst der Fall nachdem die Frau zugeschlagen hat."

Ja danke? ich weiß und ich habe auch genau das gesagt? Ich sagte das es spätestens da gerechtfertigt war, Was, falls du kein deutsch verstehst, versimpelt heißt alles was vor dem schlag war: Darüber kann man diskutieren, es gibt durchauss fälle wo notwehr in ordnung ist bei verbalen angriffe, du darfst aber sehr gerne urteilen widersprechen weil dein massives ego es auch besser weiß als die richter. und im umkehrschluss heißt das selbstverständlich das die notwehr nach dem schlag auf jeden fall greift, Erneut widerholst du nur das was ich in meinem ursprünglichen Post sagte, möchtest aber krampfhaft widersprechen.

MrMixAlpak  14.07.2024, 11:13
@HardwareFreak3

Ich kenne mich besser aus als jemand der meint Fachwissen durch das sehen ein paar Youtube Videos erlangt zu haben.

Aber wenn du meinst, probier es aus, wirst schon sehen wer die Klage am Ende gewinnt.

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:16
@MrMixAlpak

Es sind keine Youtube Videos, es sind aussagen von anwälten, die sich auf urteile beziehen die genau so stattfanden, und aufs StGB, wenn du dem StGB nicht anerkennst und meinst du hättest mehr Autorität über die gestzesgebung in deutschland als das StGB, und kennst dich besser aus als diverse anwälte und alle Urteile die es dazu gab sind falsch, you do you, dann brauchst du aber dringend n Realitätscheck.

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:22
@MrMixAlpak

Ich nenne dir hier fakten, alles was du tust ist sagen ne stimmt nicht, die anwälte haben keine ahnung und die richter machen ihren job auch nicht richtig und das StGB ist falsch. Und dann nimmst du es dir noch raus anderen zu sagen das die falsch liegen >_> ja ne ist klar hast recht tut mir leid, Die anwälte haben keine ahnung und die richter auch nicht, dann Verschone mich als unwissende person bitte und kümmer dich drum das all diese Anwälte und Richter die laut dir schäden anrichten mit ihren falschen urteilen umgehend entlassen werden, und sorg dafür das teile des StGBs außer kraft gesetzt werden wenn sie ja laut dir "Falsch" sind.

HardwareFreak3  14.07.2024, 11:25
@MrMixAlpak

Yep, ich antworte sachlich auf die sachen die du von dir gibst. Ich liebe es wie absurd du die sachen findest die du selbst geschrieben hast. ich habe nur Genauer erklärt was du soeben von dir gegeben hast. Schön das du es einsiehst, jetzt müsstest du dich nur noch entschuldigen.

Artus01  14.07.2024, 12:01
@HardwareFreak3

So mein Bester, nach sowas hier:

Und noch so einer :D
mehr autorität haben als du komischer random

Ist nun klar welch geistes Kind du bist, womit sich alles Weitere erledigt.

HardwareFreak3  14.07.2024, 12:03
@Artus01

Ist halt ein fakt, Anwälte haben mehr autorität wenn es um das Interpretieren von gesetzestexten geht als du und ich. Wir beide haben kein Jura studiert und somit bist du schlichweg auch nicht Qualifiziert. Nutze einen seriösen anwalt, den Gesetzestext oder urteile als quelle oder lass es sein.