Ist das Bürgergeld zu niedrig?
5 Antworten
Da es ein Mindestmaß ist, kommt es immer auf den Status des Landes an. Aktuell mit der gerade erst abflauenden Inflantion ist es definitiv eher zu niedrig als zu hoch
das ist immer eine Frage der persönlichen Situation - für eine alleinerziehende oder jemand der aufstockt = nein , für jemanden der arbeiten kann = ja .
ich schätze mal das Du kein Alleinerziehender bist oder Dich um jemanden kümmern musst? Glaub mir du willst nicht tauschen.
Ich habe über Jahre meine Kinder ( nach dem Tod eines Elternteils ) alleine großziehen müssen und das mit einem (EM-Renten-)Einkommen, welches unterhalb des Bedarfs nach SGB II lag. Aber mit sehr kostenbewussten Verhalten habe ich auch diese Zeit überstanden.
dann hast du eine große Leistung vollbracht und am eigenen Leibe gespürt das das nichts mit privilegiert zu tun hat.
Zu hoch. Wenn man sich noch Bier und Zigaretten leisten kann, hat man zu viel.
Wo ist das bitte zu niedrig? Dann geh arbeiten!
Die beiden im Video könnten doch immer Supermarkt ca. 14 Euro pro Stunde verdienen...
Zu niedrig fürs Rauchen und Alkohol, oh, nein, die Armen..
Nein, ist zu hoch.
Für Menschen die nicht arbeiten gehen wollen, aber können, ist es viel zu viel.
Bei Menschen die gerne arbeiten wollen, aber nicht können, ist es okay bis gar etwas zu niedrig. (Inflation)
meiner Meinung nach sollte es Bürgergeld nur für Menschen geben, die arbeiten wollen aber nicht können. (Behinderungen etc.)
oder für Menschen die Jahre lang Steuern gezahlt haben.
Falsch. Die meisten Bürgergeld-Empfänger*Innen arbeiten schon, verdienen das dazu, weil sie zu wenig bekommen. Oder sie haben Kinder, die darauf angewiesen sind. Total verweigern tun nur 40000.
Mit den korrekten Zahlen agieren sollte man schon. Es gibt nicht nur den Regelsatz. Die Mieten hast du jetzt unterschlagen.
In Köln musst du für eine Person z.B. 651 Euro hinzurechnen. Macht also 563 + 651. Also ca. 1200 Euro pro Person. Das sind dann 48 Mio.
48 Mio. für die wirklich arbeitsunfähigen Kranken würde denen das Leben deutlich erleichtern und die haben es verdient.
Da sieht man mal wieder, dass man intensiver über Google ergebnisse nachdenken sollte, bevor man sie verwendet. Man muss schon alle Beträge berücksichtigen, die der Staat aufwenden muss.
Dann kommt der nächste Fail. Von den 5,5 Mio. ist die Gesamtzahl der Empfänger, insofern du richtig recherchiert hast. Die Gesamtanzahl der Empfänger besteht zum großen Teil aus arbeitsfähigen Menschen. Ich rede von den nachweisbar Arbeitsunfähigen und die Zahl ist erheblich geringer.
Du willst also ins Detail gehen?
Das Alleinerziehende auch zu einer Gruppe derjenigen gehören sollten, die mehr als den üblichen Regelsatz bekommen, sehe ich als durchaus möglich an.
Im Gegensatz zu Alleinerziehenden, die nur eine zeitlich begrenzte Phase damit zu leben haben, sind berechtigt Arbeitsunfähige aber dauerhaft in dem System gefangen. Das solltest du berücksichtigen.
Gerade Alleinerziehende sind privilegiert, denn sie haben je nach Alter und Anzahl der Kinder Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende - und zwar zwischen 12 und 60 % des Eckregelsatzes.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/mehrbedarf-sozialhilfe-23-alleinerziehende_idesk_PI434_HI2191169.html