Verpflichtung ohne gültigen Vertrag zurückbezahlen?

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1 Antwort

Nach dt. BGB (und österr. ABGB) ist ein mündlich geschlossener Vertrag genauso rechtsgültig wie ein schriftlicher.

Bei mündlichen Verträgen ist die Beweisführung/Verifizierung allerdings schwierig, zumal in diesem Fall die Beweislast Deinem (Ex-)Arbeitgeber obliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Ajjdkffml13 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 22:52

wohne aber in der schweiz.

WraithGhost  30.09.2024, 22:59
@Ajjdkffml13

OK - auch das schweizer Recht ist mir nicht fremd.

Gemäß Art. 11 OR müssen Verträge keine besondere Form haben, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die meisten Verträge können deshalb auch mündlich abgeschlossen werden.

Siehe auch hier:

https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/gilt-auch-ein-muendlicher-vertrag/#:~:text=Gem%C3%A4ss%20Art.,dieser%20muss%20zwingend%20schriftlich%20sein).

In Zukunft wäre es bei solchen Fragestellungen hilfreich, wenn Du von vorne herein auf Dein Herkunftsland hinweist.