Verpflichtung ohne gültigen Vertrag zurückbezahlen?
Hallo
Wenn für eine Weiterbildung eine Verpflichtung in einer Firma ausgemacht wird, der Vertrag zwar erstellt aber nicht unterschrieben wird, würdet Ihr sie dann zurückbezahlen oder nicht da es ja kein gültiger Vertrag ist. Jedoch wurde es mündlich abgemacht. Der Arbeitsvertrag wurde gekündigt, desswegen wäre ich nach 3 Monaten sowieso nicht mehr dort. Und es geht um sehr viel Geld.
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1 Antwort
Nach dt. BGB (und österr. ABGB) ist ein mündlich geschlossener Vertrag genauso rechtsgültig wie ein schriftlicher.
Bei mündlichen Verträgen ist die Beweisführung/Verifizierung allerdings schwierig, zumal in diesem Fall die Beweislast Deinem (Ex-)Arbeitgeber obliegt.
OK - auch das schweizer Recht ist mir nicht fremd.
Gemäß Art. 11 OR müssen Verträge keine besondere Form haben, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die meisten Verträge können deshalb auch mündlich abgeschlossen werden.
Siehe auch hier:
In Zukunft wäre es bei solchen Fragestellungen hilfreich, wenn Du von vorne herein auf Dein Herkunftsland hinweist.
wohne aber in der schweiz.