Umfrage was würdetx ihr tun?

Ja – sie hat eine zweite Chance verdient. 67%
Nein – der Vertrauensverlust ist zu groß. 33%

6 Stimmen

Kuestenflueg248  02.07.2025, 18:03

was soll diese fragestellung ?

wenn sie selbst gegangen ist - ist da sicher kein verlangen auf rückkehr .

Vrxobetzu 
Beitragsersteller
 02.07.2025, 18:05

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2 Antworten

Kommt wesentlich den persönlichen und fachlichen Gesamteindruck von der Person und das Nachtatverhalten an.

Wir hatten ganz aktuell einen Fall, bei dem ein MA bei uns Werkzeug geklaut und auf eBay eingestellt hat - nach intensiver interner Diskussion haben wir ihn trotzdem behalten. Wir hatten aber auch schon Fälle, in denen wir über das (u.u. strafrechtlich relevante) Vermögensdelikt zu unserem Nachteil hinweggeschaut und es bei einer Abmahnung und einer internen Versetzung belassen hätten, uns dann aber aufgrund des Nachtatverhaltens dazu veranlasst gesehen haben, den MA doch zu kündigen.


Vrxobetzu 
Beitragsersteller
 02.07.2025, 18:10

das Ist aber sehr nett von euch dass ihr ihn behalten habt … es kommt auf den Menschen drauf an

Und der andere? hat er weiter gemacht trotz Verwarnung?

Ja – sie hat eine zweite Chance verdient.

Ich bin generell ein Verfechter zweiter Chanchen.

Und jeder ist unschuldig, bis zum Beweis des Gegenteiles.

Allerdings kommt es auch auf den Arbeitsplatz an. Diebstahl beim Lagerverwalter oder in der Buchhaltung oder auch in der Umkleidekabine bewerte ich anders, als z. B. bei einem Büromitarbeiter, der Büroklammern mitgenommen hat.